Bewerbung für einen Master of Education

Wenn Sie Lehrer*in werden wollen, finden Sie hier Informationen dazu, wie Sie sich für ein Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) bewerben, das Sie für ein Lehramt vorbereitet. Unsere Universität bietet eine Vorbereitung für alle Schulformen an – auch für bilingualen Unterricht sowie für sonderpädagogische Förderung.

Zu welcher Bewerbergruppe gehören Sie? Hier finden Sie genauere Informationen:

Wer ist gemeint?

  • Sie haben an der Bergischen Universität Wuppertal
    • den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts (Kombi-B.A.)
      oder
    • den Bachelorstudiengang Angewandte Naturwissenschaften / Applied Science (Kombi-B.Sc.)
      oder
    • den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Education (B.Ed.) abgeschlossen,
  • Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben und
  • Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).

Fristen

Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

01.09. zum Wintersemester
01.03. zum Sommer­semester

Umschreibung beim Studierendensekretariat

31.10. zum Winter­semester
30.04. zum Sommer­semester


Bewerbungsverfahren

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

Sie stellen beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Master of Education, d.h. im Servicebereich der School of Education / ISL einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Welchen Antrag Sie stellen, hängt davon ab, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten:

Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss einen Aufnahmebescheid darüber aus.


2. Umschreibung beim Studierendensekretariat

Den o.g. Aufnahmebescheid benötigen Sie zur Umschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.

Wer ist gemeint?

  • Sie haben an der Bergischen Universität Wuppertal Ihren ersten Studienabschluss (Bachelor / ​Diplom / ​Magister) erworben,
  • Sie haben weder den
    • Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts (B.A. Kombi) noch den
    • Bachelorstudiengang Angewandte Naturwissenschaften studiert,
  • Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben und
  • Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).

Fristen

Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

10.07. zum Wintersemester
31.01. zum Sommer­semester

Umschreibung beim Studierendensekretariat

31.10. zum Winter­semester
30.04. zum Sommer­semester

Bewerbungsverfahren

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

Sie stellen beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Master of Education, d.h. im Servicebereich der School of Education / ISL einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Welchen Antrag Sie stellen, hängt davon ab, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten:

Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss einen Aufnahmebescheid aus.


2. Umschreibung beim Studierendensekretariat

Die o.g. Bestätigung des Prüfungsausschusses benötigen Sie zur Umschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.

Wer ist gemeint?

  • Sie haben Ihren ersten Studienabschluss nicht an der Bergischen Universität Wuppertal erworben bzw. sind hier nicht mehr eingeschrieben,
  • Sie haben Ihren ersten Studienabschluss an einer anderen deutschen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) erworben und
  • Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).

Fristen

Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

10.07. zum Wintersemester
31.01. zum Sommer­semester

Einschreibung beim Studierendensekretariat

15.10. zum Winter­semester
15.04. zum Sommersemester

Bewerbungsverfahren

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

Sie stellen beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Master of Education, d.h. im Servicebereich der School of Education / ISL einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Welchen Antrag Sie stellen, hängt davon ab, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten:

Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss einen Aufnahmebescheid aus.

 


2. Einschreibung beim Studierendensekretariat

Die o.g. Bestätigung des Prüfungsausschusses benötigen Sie zur Einschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.

Wer ist gemeint?

Wenn Sie sich mit einem oder mehreren ausländischen Zeugnissen bewerben, da Sie

  • Ihre Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium im Ausland abgeschlossen haben oder
  • Ihre Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben oder
  • Ihre Hochschul­zugangs­berechtigung (z.B. das Abitur) in Deutschland erworben und ein erstes Studium im Ausland abgeschlossen haben

... dann informieren Sie sich bitte beim Internationalen Studieren­densekretariat, welche Bewerbungs­verfahren und Fristen für Sie gelten.

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