Trennungs- und Vollkostenrechnung

Die EU-Kommission hat am 1. Januar 2007 den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (Beihilferahmen) erlassen, der seit dem 1. Januar 2009 auch in Deutschland Geltung hat. Den Beihilferahmen finden Sie im Internet unter:

Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (PDF)

Bei Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen liegt eine staatliche Beihilfe dann nicht vor, wenn die Universität ihre Dienstleistung zum Marktpreis erbringt oder, falls kein Marktpreis vorliegt, zu einem Preis, der sowohl sämtliche Kosten als auch eine angemessene Gewinnspanne enthält. Hierfür ist die Ermittlung von Vollkosten erforderlich. Die  Vorkalkulation der betroffenen Projekte erfolgt durch die Projektleitungen über PBP - die bisherige Trennungsrechnungssoftware kann ab 2023 nicht mehr verwendet werden. Falls noch nicht vorhanden, können Sie die Berechtigung zur Anlage von Vorkalkulationen direkt in PBP unter "Antrag PBP-Account" beantragen. Durch die Drittmittelbewirtschaftung erfolgt die Nachkalkulation und Abrechnung der Trennungsrechnungsprojekte.

Für Rückfragen zur Abgrenzung von wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit sowie bei Angebotskalkulationen, insbesondere in laufenden Verhandlungen für Projekte, wenden Sie sich bitte an die Abteilung 1.1 Forschungsförderung und Drittmittelservice.

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