Access and Benefit Sharing (ABS Regulation) – UN-Biodiversitätskonvention - Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich (ABS – Access and Benefit Sharing) ist ein internationales Abkommen, das auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile abzielt, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen ergeben. Es setzt Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt (CBD) um.

Genetische Ressourcen sind definiert als jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen nicht-menschlichen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält, oder Derivate einer genetischen Ressource (z.B. Enzyme, Proteine, Metaboliten) mit tatsächlichem oder potentiellem Wert.

Mit „Nutzung“ kann auch nicht-kommerzielle (Grundlagen-)Forschung und/oder Entwicklung gemeint sein.

Als Nutzer*in genetischer Ressourcen und/oder damit verbundenem traditionellen Wissen sind Sie als Forscher*in verpflichtet, die EU-ABS-Verordnung einzuhalten, ansonsten können Forschungsergebnisse ggf. nicht veröffentlicht oder Forschungsmaterial beschlagnahmt werden und es drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Geld- oder Haftstrafen.

Ansprechpartner an der Bergischen Universität Wuppertal: Herr Draeck, Abt. 1.4

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