Über den Hochschulrat

Seit wann gibt es den Hochschulrat?

Hochschulräte gibt es seit dem 1. Januar 2007. An diesem Tag trat mit dem Hochschulfreiheitsgesetz das neue nordrhein-westfälische Hochschulgesetz (HG) in Kraft. Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz hat das Land den Hochschulen die Kompetenzen und die Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen übertragen. Zudem wurden die Hochschulen selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts; sie sind damit nicht länger unmittelbare Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund wurden Hochschulräte als Kontroll- und Aufsichtsgremien für die Hochschulen eingerichtet.

Der Hochschulrat der Bergischen Universität wurde am 20. Juni 2007 gewählt. Seine Mitglieder erhielten am 29. Juni von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart ihre Ernennungsurkunden.

Was sind die einzelnen Aufgaben des Hochschulrats?

Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören nach § 21 des Hochschulgesetzes insbesondere

  • die Wahl der Mitglieder des Rektorats,
  • die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarung, die das Ministerium mit jeder Hochschule schließt,
  • die Zustimmung zum Wirtschaftsplan und zu unternehmerischer Hochschultätigkeit,
  • die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten, welche die Hochschulen oder das Ministerium zur Qualitätsentwicklung- und Sicherung veranlassen,
  • Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind,
  • sowie die Entlastung des Rektorats.

Wie nimmt der Hochschulrat seine Aufgaben wahr?

Der Hochschulrat kann alle Unterlagen der Hochschule einsehen und prüfen. Außerdem ist ihm das Rektorat auskunftspflichtig. Dazu berichtet das Rektorat mindestens viermal im Jahr über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage der Hochschule. Außerdem legt es jährlich einen Rechenschaftsbericht vor. Zusätzlich unterstützt die Hochschulverwaltung den Hochschulrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben.


Wie oft tagt der Hochschulrat?

Der Hochschulrat der Bergischen Universität tagt i.d.R. viermal im Jahr.


Wie viele Mitglieder hat der Hochschulrat?

Hochschulräte können aus sechs, acht oder zehn Mitgliedern bestehen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen Externe sein, also Personen, die weder Mitglieder noch Angehörige der betreffenden Hochschule sind. Wie viele Mitglieder es an einer bestimmten Hochschule sind, regelt die Grundordnung der jeweiligen Hochschule.

Der Hochschulrat der Bergischen Universität besteht aus sieben Mitgliedern, fünf davon sind Externe. Für eine Übersicht über die aktuellen Mitglieder des Hochschulrates klicken Sie bitte hier.


Wie wird man Mitglied im Hochschulrat?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mitglieder in Hochschulräten in verantwortlichen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft tätig sein oder gewesen sein müssen und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können müssen.

Für die Auswahl der Mitglieder eines Hochschulrats wird ein eigenes Auswahlgremium gebildet, dem zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Senats, zwei Vertreterinnen oder Vertreter des bisherigen Hochschulrats und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes angehören. Die Vertreterin oder der Vertreter des Landes besitzt innerhalb des Auswahlgremiums zwei Stimmen, alle übrigen Mitglieder je eine Stimme. Die Personen, die durch dieses Auswahlgremium vorgeschlagen würden, bedürfen anschließend noch der Bestätigung durch den Senat und der Zustimmung durch das Ministerium.


Wie lange ist die Amtszeit der Hochschulratsmitglieder?

Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.


Sind Hochschulratsmitglieder auch Mitglieder der Hochschule?

Ja, alle Hochschulratsmitglieder, auch die externen Mitglieder, werden mit Amtsantritt Mitglieder der Hochschule – mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Damit wird zum einen zum Ausdruck gebracht, dass die Hochschulratsmitglieder einen besonderen Bezug zur Hochschule besitzen, zum anderen wird damit deutlich gemacht, dass der Hochschulrat ein hochschulinternes Organ ist.


Wo erhalte ich weitere Informationen zum Hochschulrat?

Auf den Internetseiten des zuständigen NRW-Ministeriums:

www.wissenschaft.nrw.de

 

 

 

Geschäftsstelle des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

Karl Golla
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Raum B 08.12

Telefon 0202/439-2173
E-Mail golla[at]uni-wuppertal.de

 

Rechenschaftsbericht des Hochschulrates

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