50. Sitzung des Hochschulrats
Die Sitzung fand am 28. November 2019 statt. Die komplette Tagesordnung ist auf der Internetseite der Bergischen Universität zu finden. Hier ein Blick auf die wichtigsten Punkte:
Das neue Hochschulgesetz – Auswirkungen auf die Hochschulräte und Zuständigkeitsverteilung nach Inkrafttreten
Der Hochschulrat diskutierte die wesentlichen Änderungen des am 01.10.2019 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetzes. Als besonders erfreulich wurde der Umstand betrachtet, dass die Hochschulautonomie der Hochschulen gestärkt worden sei. Hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung sehe die neue Regelung des § 33 Abs. 2 Satz 3 HG nun vor, dass die oberste Dienstbehörde im hochschulrechtlichen Sinne der Hochschulrat sei, es sei denn, das Ministerium behalte sich die Ausübung der Befugnisse der obersten Dienstbehörde ganz oder zum Teil jederzeit widerruflich vor. Der Hochschulrat beschloss, seine Befugnisse vollständig dem Rektorat zu übertragen soweit es nicht die Angelegenheiten der Rektorin bzw. des Rektors oder der Kanzlerin bzw. des Kanzlers betreffe.
Neue Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal
Der Hochschulrat begrüßte die Grundordnung in der vom Senat beschlossenen Fassung. Damit wurde das Einvernehmen mit dem Hochschulrat einstimmig hergestellt. Die Grundordnung wird nun dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt. Der Vorsitzende teilte mit, dass nun die Geschäftsordnungen des Hochschulrates und der Hochschulwahlversammlung den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen seien.
Empfehlungen und Stellungnahmen zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZSL)
Nach einer ausführlichen Erörterung sprach der Hochschulrat seine grundsätzliche Zustimmung zum Mustervertrag aus. Die Haltung des Rektorates hinsichtlich überzogener Forderungen zu den Entfristungsverträgen wurde vom Hochschulrat ausdrücklich unterstützt. Weitergehende Beschlüsse sollen erst auf der Grundlage des vom Ministerium vorgelegten Vertragsentwurfs getroffen werden.
Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2019
Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2019 nach dem Stand vom 30.09.2019 mit einem Jahresüberschuss von 11.864.000 € zustimmend zur Kenntnis. Das Rektorat wurde gebeten, die Prognosegenauigkeit zu erhöhen.
Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 und mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2020 bis 2024
Der Hochschulrat stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2020 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 14.370.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2020 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Quartalsbericht 3/2019 des Rektorates
Die Rektoratsmitglieder gingen auf die positiven Entwicklungen sowie auch die Herausforderungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Transfer, Gleichstellung und Diversität sowie Haushalt und Infrastruktur ein. Beispielhaft sind hier etwa die Entwicklung der Studierendenzahlen, der Erfolg der Universität im Tenure-Track-Programm sowie ihre Spitzenposition im Gleichstellungsranking 2019 zu nennen. Ein weiterer Fokus des Berichtes lag neben den einzelnen Teilbereichen auch auf aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen, bspw. dem Berufsausbildungsgesetz sowie dem Aufbau zusätzlicher Kapazitäten im Lehramt für die Grundschule sowie für die Sozialpädagogik.
Ergebnisse der Revisionsprüfung – Internes Berichtswesen
Der Hochschulrat diskutierte die Ergebnisse der Revisionsprüfung und nahm die Umsetzungsvorschläge des Kanzlers zu den Empfehlungen der Revisionsprüfung zum Internen Berichtswesen zustimmend zur Kenntnis.