Rechenschaftsbericht 2022 des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal gem. § 21 Abs. 5a HG

externe Mitglieder:

Vorsitzender:

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien

Herr Prof. Dr. h.c. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes a. D.

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Technische Universität Braunschweig

 

hochschulinterne Mitglieder:

Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert

Frau Prof. Dr. Rita Casale

 

Mitglieder ab dem 01.09.2022

externe Mitglieder:

Vorsitzender:

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien

Frau Prof. Dr. Christa Neuper, Universität Graz

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes a. D.

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Technische Universität Braunschweig

hochschulinterne Mitglieder:

Frau Prof. Dr. Rita Casale

Herr Prof. Dr.-Ing. Markus Zdrallek

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2022, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

50 Jahre Bergische Universität Wuppertal

Im Jahr 2022 feierte die Bergische Universität Wuppertal ihr 50jähriges Bestehen. Diese Zeitspanne stellt sich für die Bergische Universität als eine Geschichte des stetigen Wachstums dar. Im Jahr 1972 zählte die Gesamthochschule Wuppertal in ihrem Gründungssemester 3473 Studierende. 50 Jahre und zwei Namensänderungen später waren es ca. 23.000. Die Zahl der Mitarbeiter*innen der Bergischen Universität Wuppertal lag im Jubiläumsjahr mit rund 4.000 höher als die Zahl der Studierenden im Gründungsjahr. Zum Kreis der Mitarbeiter*innen gehörten im Jahr 2022 insgesamt 260 Professor*innen sowie 1200 Studentische Hilfskräfte. An drei Hauptstandorten war man in Forschung und Lehre in 9 Fakultäten, 31 Fächern und 114 Studiengängen tätig.

Vor allem seit 2007 verzeichnet die Bergische Universität beachtenswerte Wachstumsraten in allen wesentlichen Bereichen. Insbesondere bei der Entwicklung der Studierendenzahlen und der Drittmitteleinnahmen lag die Bergische Universität prozentual über dem landes- und bundesweiten Durchschnitt.

Rektoratswechsel

Das Jahr 2007 markierte den Beginn des erfolgreichen Rektorates von Herrn Prof. Koch, dem von Beginn an Herr Prof. Frommer als Prorektor für Studium und Lehre und Herr Prof. Scheffel als Prorektor für Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung angehörten. Frau Prof. Kahl, Prorektorin für Planung, Finanzen und Transfer, und Frau Prof. Gräsel, Prorektorin für Internationales und Diversität gehörten dem Rektorat von Herrn Prof. Koch seit 2014 an. Nach langjähriger Tätigkeit im Rektorat haben der Rektor und die Prorektor*innen auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Ihre Amtszeit endete am 30.08.2022.

Mit Frau Prof. Wolff hat die Bergische Universität eine renommierte Wissenschaftlerin und eine auf der politischen Bühne sowie in der Gremienarbeit erfahrene Nachfolgerin für Herrn Prof. Koch gefunden. Ihre Wahl durch die Hochschulwahlversammlung erfolgte am 27.10.2021.

Frau Prof. Wolff hat der Findungskommission, der neben den Mitgliedern des Hochschulrates, Herrn Dr. Beutelmann, Frau Prof. Spiel und Herr Meyer auf der Heyde die Senator*innen Frau Prof. Jacob, Herr Prof. Anders und Herr Dr. Baumgart angehörten, in einer für die Auswahl zur Verfügung stehenden sehr kurzen Zeitspanne die Kandidat*innen für die Ämter der vier Prorektor*innen vorgeschlagen. Die Anzahl der Prorektorate wurde zuvor vom Hochschulrat in Abstimmung mit Frau Prof. Wolff beschlossen. Auf Empfehlung der Findungskommission wurden alle vorgeschlagenen Kandidat*innen durch die Hochschulwahlversammlung am 02.03.2022 gewählt:

Herr Prof. Dr. Stephan F. Kirsch für den Bereich „Forschung und Digitales“,

Frau Prof. Dr. Susanne Buch für den Bereich „Studium und Lehre“,

Frau apl. Prof. Dr. Gertrud Oelerich für den Bereich „Nachhaltige Organisationsentwicklung und Diversität“ und

Herr Prof. Dr.-Ing. Peter Gust, für den Bereich „Third Mission“.

Die Gewählten sind hochschulweit bekannte Persönlichkeiten. Frau Prof. Oelerich und Herr Prof. Kirsch hatten zur Zeit der Wahl die Ämter der/des Dekan*in der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften bzw. der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften inne, Frau Prof. Buch war Vorsitzende des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education, Herr Prof. Gust gehörte zu den langjährigen Mitgliedern des Senates und übte seit 2016 das Amt des Prodekans in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik aus.

Die feierliche Rektoratsübergabe für die am 01.09.2022 begonnene neue Amtsperiode fand am 26.08.2022 statt.

Der Kanzler der Bergischen Universität, Herr Dr. Kischkel, der seit 2009 dem Rektorat angehört, wird im neuen Rektorat bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem aktiven Hochschuldienst zum 30.09.2023 mitwirken.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2022 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie zu der Sitzung am 27.06.2022 die für die Bergische Universität zuständigen Wirtschaftsprüfer*innen der KPMG eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An einer der Sitzungen nahm auch der Referent der Bergischen Universität im Ministerium, Herr RR Ficker, teil.

In der konstituierenden Sitzung am 18.10.2022 überreichte die Staatssekretärin, Frau Türkeli-Dehnert, den neu gewählten Mitgliedern des Hochschulrates ihre Bestellungsurkunden.

Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität veröffentlicht.

Corona-bedingt fanden die Sitzungen gemäß § 5 Abs. 3 und Abs. 5 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Hybridform unter Verwendung der ZOOM-Plattform statt.

Hochschulpolitik

Die Überreichung der Bestellungsurkunden durch Frau Türkeli-Dehnert an die neu gewählten bzw. wiedergewählten Mitglieder des Hochschulrates wurde zum Anlass genommen, mit der Staatssekretärin die aktuellen Entwicklungen im Hochschulbereich zu erörtern. Im Mittelpunkt des Gespräches standen neben der Finanzierung der baulichen Infrastruktur, der steigenden Energiekosten, die Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeit, die Gewinnung von Studierenden, insbesondere in den MINT-Fächern, die unterschiedlichen Modelle für einen Quereinstieg in die Lehramtsausbildung sowie die vom Land vorgesehene Stärkung der Fachhochschulen.

Die Staatssekretärin teilte mit, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes in den letzten Monaten deutlich verschlechtert haben, gleichwohl wird das Ministerium alle Anstrengungen unternehmen, um die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gegenüber den Hochschulen aufgeführten Vorgaben zu erfüllen. In Bezug auf die steigenden Kosten für die Energieversorgung ist das Land bereit, die Hochschulen finanziell zu unterstützen. Dabei ist das Ministerium auf einen engen und vertrauensvollen Austausch mit den Hochschulen angewiesen.

Frau Türkeli-Dehnert wies auch darauf hin, dass wegen der angespannten Finanzlage die Finanzierung der Bauprojekte nicht in dem ursprünglich geplanten zeitlichen Rahmen erfolgen wird. Bei den anstehenden Bauvorhaben muss vielmehr eine Priorisierung vorgenommen werden. Nicht nur bei allen Neubauvorhaben, sondern auch bei den anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird die Einhaltung der Klimaneutralität eine vorrangige Rolle spielen. Angedacht ist eine weitere Beschleunigung und Effizienzsteigerung der Planungs- und Bauprozesse. Auch in diesem Bereich setzt das Ministerium auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Hochschulen.

Frau Prof. Wolff stellte in dem Gespräch die wichtigsten Ziele des Rektorates für die neue Amtsperiode vor. Der vor einigen Jahren initiierte und erfolgreich durchgeführte Strategieprozess soll weiterentwickelt und den neuen Herausforderungen angepasst werden. In dem harten Wettbewerb, dem die Bergische Universität in der dichten Hochschullandschaft ausgesetzt ist, soll primär die engere Vernetzung mit namhaften außeruniversitären Forschungseinrichtungen intensiviert werden. Der Zusammenarbeit mit den innovativ aufgestellten Unternehmen der Region und darüber hinaus soll ebenfalls eine wesentliche Bedeutung beigemessen werden. Zu den wesentlichen Zielen für die kommenden Jahre gehört auch die Steigerung der Attraktivität der Studienprogramme. Die Universitätsleitung wird vielfältige Maßnahmen ergreifen, um der landesweit rückläufigen Entwicklung der Studierendenzahlen entgegenzuwirken. Der Hochschulrat sprach dem Rektorat bei der Umsetzung der anvisierten Ziele seine volle Unterstützung zu.

Die Rektorin stellte des Weiteren die hochschulinternen Initiativen für ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen vor. Die Staatssekretärin wurde auch über die bereits ergriffenen sowie geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung informiert.

Frau Türkeli-Dehnert merkte abschließend an, dass sie sich für die Interessen der Universität in dem schwierig gewordenen Umfeld nach Kräften einsetzen wird.

Bereits in der Sitzung am 27.06.2022 wurden gemeinsam mit dem damaligen Rektorat die hochschulpolitisch relevanten Vorgaben der Regierungsparteien für die neue Legislaturperiode erörtert. Die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele beziehen sich auf alle wesentlichen Hochschulbereiche. Sie wurden von den zentralen Gremien der Universität insgesamt als förderlich für die weitere Entwicklung der Universität betrachtet. In die Parteiprogramme wurden erfreulicherweise viele der zuvor von den Hochschulen vorgetragenen Wünsche und Empfehlungen aufgenommen.

Vorbereitung der Wahl der/des Kanzler*in für die am 01.10.2023 beginnende achtjährige Amtsperiode

Zur Vorbereitung der Wahl der Nachfolge von Herrn Dr. Kischkel wurde gemäß § 5 Abs. 5 der Grundordnung der Bergischen Universität eine jeweils mit drei Mitgliedern aus den Reihen des Hochschulrates und des Senates besetzte Findungskommission gebildet. Aus den Reihen des Hochschulrates gehören dieser neben dem Vorsitzenden des Hochschulrates (der nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 der Grundordnung der Bergischen Universität gesetztes Mitglied der Findungskommission ist) Frau Prof. Spiel und Herr Meyer auf der Heyde an.

In der konstituierenden Sitzung am 18.10.2022, an der neben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen auch die Rektorin, Frau Prof. Wolff, teilnahm, wurde der Ausschreibungstext beschlossen. Die Bewerbungsfrist wurde auf den 17.01.2023 festgelegt.

Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung der Dekan*innen am 24.01.2022 und am 13.06.2022 als Gast am concilium decanale sowie an der Sitzung des Senates am 22.10.2022 teil.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen neben dem Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie vor allem die Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Bedingt durch die steigenden Energiepreise und die damit einhergehende Notwendigkeit von Energieeinsparungen hat auch die breite Thematik der Nachhaltigkeit zusätzlich an Dynamik gewonnen. In Folge des Cyberangriffs auf die IT-Systeme der Universität im Sommer 2022 spielte in den Gesprächen die Erhöhung der Sicherheit der IT-Struktur der Universität eine wesentliche Rolle.

Die Bergische Universität Wuppertal gehört zu den wichtigsten Lehrer*innenbildungsstätten mit einer breiten Palette an Lehramtsstudiengängen im Land. Demnach sieht sie sich auch in der Pflicht, das Land bei den Maßnahmen, dem akuten Lehr*innenmangel schnell und effektiv zu begegnen, zu unterstützen. Die an der Lehramtsausbildung beteiligten Fakultäten haben hierbei ihre Mitwirkung zugesichert.

Informationsaustausch mit den Vorsitzenden der beiden Personalräte, der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat für die Sitzung am 18.10.2022 eingeladen. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen war an der Teilnahme jedoch verhindert. Als nichtstimmberechtigtes Senatsmitglied nimmt sie jedoch an dem Informationsaustausch mit dem Hochschulratsvorsitzenden im Senat teil.

Die Vertreterinnen der beiden Personalräte, Frau Dr. Achterberg und Frau Becker-Aßmann, berichteten über die Auswirkungen der Energieeinsparungen und der Corona-Maßnahmen auf die Beschäftigten der Universität. Als besonders positiv wurde die Möglichkeit von Homeoffice hervorgehoben. Das auf diese Weise ermöglichte flexible Arbeiten ist mit vielen Vorteilen für die Beschäftigten wie auch für die Universität als Arbeitgeberin verbunden.

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Herr Dr. Kotthaus, teilte mit, dass die Anzahl der durchgeführten Beratungen und der eingereichten Anträge auf Nachteilsausgleiche bei Prüfungen (die in der Regel von den Prüfungsausschüssen positiv beschieden werden) im Berichtzeitraum 2022 einen neuen Höhepunkt erreichte. Es wurden weitere Anstrengungen unternommen, um auch die Betroffenen zu erreichen, die bisher eher zurückhaltend mit den Folgen ihrer Behinderung oder Erkrankung umgegangen sind und die daraus resultierenden Nachteile in Kauf genommen haben.

Informationsaustausch mit dem AStA-Vorsitz

Ein vertrauensvoller und konstruktiver Informationsaustausch mit der Vertretung der Studierendenschaft gehört an der Bergischen Universität inzwischen zur guten Tradition. Der AStA wird über die Arbeit des Hochschulrates regelmäßig informiert.

In der Sitzung am 28.06.2022 ging der AStA-Vorsitz, Frau Zipse und Herr Gottschalk, auf die in Folge der Corona-Pandemie für die Studierenden bestehenden Belastungen näher ein. Auch die Arbeit des AStA wurde durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt.

Des Weiteren berichtete Herr Gottschalk über die bei der Umsetzung des 9 Euro-Tickets entstandenen Schwierigkeiten. Wegen der Rückzahlung des Differenzbetrags an die Studierenden war die Studierendenschaft im intensiven Kontakt mit den für die Problematik zuständigen Stellen der Universität. Das Projekt war mit zusätzlichen Kosten und einem enormen Aufwand bei allen Beteiligten verbunden. Gleichwohl hat sich der AStA gemeinsam mit der Universität auf einen rechtlich vertretbaren und gangbaren Lösungsweg verständigt.

Des Weiteren wurde die in der Corona-Zeit eingeführte Freiversuchsregelung bei Prüfungen erörtert. Insgesamt wurden mit dem Modell viele gute Erfahrungen gesammelt. Angesichts der positiven Effekte bestand seitens der Studierendenschaft der Wunsch, zumindest in einigen ausgewählten Studiengängen die Freiversuchsregelung über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus beizubehalten.

Berichtswesen

Der Hochschulrat nahm die Quartalsberichte, die Jahresberichte des Compliance-Beauftragten und der Antikorruptionsbeauftragten sowie den Jahresrechenschaftsbericht 2021 des Rektorates nach Erörterung zur Kenntnis.

Trotz des schwierigen Umfeldes konnte die Bergische Universität ihre bereits seit Jahren andauernde positive Entwicklung auch 2022 fortsetzen. Sie zeichnet sich durch die vielfältigen Ehrungen der Forscher*innen der Universität, die erfolgreiche Teilnahme an vielen renommierten Forschungsprojekten, die erneute Steigerung der Drittmittelquote sowie die weiterhin wachsende Beschäftigtenzahl aus.

In Bezug auf die von der Politik beabsichtigte Ausweitung des Promotionsrechts auf Fachhochschulen, wies der Hochschulrat auf die an den Fachhochschulen vorherrschenden, gegenüber den Universitäten grundsätzlich geringeren wissenschaftlichen Anforderungen hin, die sich auch auf die Qualität der Promotionen auswirken könnten. Es wurde angeregt, die hochschulinternen Kriterien für die Auswahl der Zweitgutachter*innen bei den in Kooperation mit den Fachhochschulen durchgeführten Promotionen konsequent nach den an den Universitäten geltenden wissenschaftlichen Mindestvorgaben auszurichten.

Der 2021 zu verzeichnende geringfügige Rückgang der Einschreibungszahlen, der auch an anderen Universitäten erkennbar und der nicht zuletzt auf die bundesweite demografische Entwicklung zurückzuführen ist, setzte sich auch 2022 fort. Der Hochschulrat begrüßte die von der Hochschulleitung eingeleiteten Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Studiums sowie die zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für das Studium der MINT-Fächer und von internationalen Bewerber*innen unternommenen Anstrengungen sowie die Aktivitäten zur Steigerung der Anzahl von insbesondere weiblichen Promovendinnen.

Der steigende Bedarf an Lehrer*innen gehörte zu den Themen, die wiederholt mit dem Rektorat erörtert wurden. Beide Gremien vertraten die Auffassung, dass bei der vorhandenen grundsätzlichen Bereitschaft der Bergischen Universität, dem Lehrer*innenmangel entgegenzuwirken, zunächst das Land in der Pflicht wäre, den Hochschulen die für die Lehrer*innenbildung zusätzlich benötigten Ressourcen bereitzustellen. Daneben wird es in den lehrerbildenden Universitäten erforderlich werden, neben den grundständigen Studienangeboten auch neue Modelle zu entwickeln, um „Quereinsteigern“ eine qualitativ hochwertige Lehramtsqualifikation zu ermöglichen.

Digitalisierung

Der Hochschulrat begrüßte die Initiative der Hochschulleitung zur Erstellung einer Roadmap, in der die Projekte definiert wurden, die bis 2025 digitalisiert werden sollen. Bei einigen großen Projekten erfolgt die Digitalisierung gemeinsam mit anderen Hochschulen im Rahmen der Initiative DH.NRW.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit gehört zu den wichtigsten Aufsichtsaufgaben des Hochschulrates. Insofern bestärkte der Hochschulrat das Rektorat in seinen Bemühungen – insbesondere vor dem Hintergrund der in der Corona-Zeit vorangetriebenen Öffnung der IT-Systeme nach außen und ihrer dadurch erhöhten Anfälligkeit für Hackerangriffe – für einen möglichst optimalen Schutz der digitalen Plattformen zu sorgen. Zu den eingeleiteten Maßnahmen gehörten die Besetzung einer Personalstelle der/des Informationsbeauftragten und einer weiteren Mitarbeiter*innenstelle für die IT-Sicherheit, die Erstellung eines Notfallplans (mit Ansprechpartner*innen), die Erarbeitung eines Kommunikationsplans sowie die Erarbeitung und Implementierung eines Warnsystems für den Notfall. Vom Vorgängerrektorat wurde auch eine Leitlinie zur Informationssicherheit und ein Sensibilisierungs- und Schulungskonzept für die Mitarbeiter*innen der Universität beschlossen. Im neuen Rektorat wird Herr Prof. Kirsch als Ansprechpartner für die Fragen der Informationssicherheit fungieren.

Mit Blick auf die Angreifbarkeit der IT-Systeme regte der Hochschulrat im Februar 2022 an, die Möglichkeit zu prüfen, die Integrität und Sicherheit der IT-Systeme in die Wirtschaftsprüfung einzubeziehen. Im Juni 2022 sprach der Hochschulrat die Empfehlung aus, die zur Steigerung der Informationssicherheit organisierten Schulungen wiederholt und regelmäßig in Form von Zertifikatskursen verpflichtend für alle Mitarbeiter*innen der Universität anzubieten. Eine stärkere Sensibilisierung auf die Problematik der IT-Sicherheit könnte u. a. durch die Versendung und den Umgang mit fiktiven Phishing-Mails erreicht werden. Angesichts der großen Wahrscheinlichkeit eines Cyberangriffs und dessen unüberschaubaren Folgen wurde die dringende Notwendigkeit hervorgehoben, das bereits durch das Rektorat beschlossene Informationssicherheitskonzept zeitnah und konsequent umzusetzen.

Die zur Erhöhung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit bereits unternommenen Anstrengungen wurden jedoch durch den am 22.07.2022 erfolgten Cyberangriff auf die IT-Struktur der Universität konterkariert.

Dank externer fachlicher Unterstützung und durch den enormen Einsatz der Mitarbeiter*innen des IT-Bereiches konnte der Cybereingriff in seinem Ausmaß direkt eingegrenzt und seine Auswirkungen relativ schnell weitestgehend unter Kontrolle gebracht werden. Der Prüfungsbetrieb sowie die Anmeldungsverfahren zum Studium waren von dem Cyberangriff nicht in einer erkennbaren Weise betroffen. Die Arbeitsfähigkeit der Fakultäten und der zentralen Betriebseinheiten wurde nach wenigen Wochen fast vollständig wiederhergestellt. Die zentrale Verwaltung war durch die Folgen des Angriffs jedoch in stärkerem Maße betroffen.

Das DV-Betriebsmodell der Universität wird nun unter Berücksichtigung der durch den Cyberangriff gewonnenen Erfahrungen analysiert und an den als neuralgisch erkannten Stellen nachjustiert. Die Universität steht in diesem Prozess permanent in einem regen Austausch mit anderen Hochschulen sowie außeruniversitären Einrichtungen, um den IT-Schutz dem neusten Stand der Technik unverzüglich anzupassen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Hochschulen trotz aller Bemühungen die Gefahr eines weiteren Cyberangriffes nicht völlig ausschließen können, müssen alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um diese auf ein Minimum zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, bat der Hochschulrat um die Erstellung einer detaillierten Dokumentation des Cyberangriffs sowie eine Zusammenstellung der bereits erfolgten sowie geplanten Gegenmaßnahmen. Dem Hochschulrat soll der finale Sicherheitsbericht vorgelegt werden. Darüber hinaus wurde die Durchführung einer jährlichen umfangreichen Sicherheitsprüfung durch die in regelmäßigen Zeitabständen wechselnden externen Anbieter vorgeschlagen. Der Hochschulrat sprach die Empfehlung aus, die IT-Infrastruktur der Universität nach den Vorgaben der international anerkannten ISO-Norm 27001 zertifizieren zu lassen.

Energieeinsparungen

Die in Folge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiepreise stellen für den Haushalt der Universität eine enorme, nicht vorhersehbare Belastung dar. Der Hochschulrat begrüßte die vom Rektorat kurzfristig beschlossene breite Palette an Energiesparmaßnahmen.

Durch die für die Universität derzeit günstige Vertragslage für die Energieversorgung werden sich die 2022 und 2023 zu erwartenden Kostensteigerungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Die trotz der umfangreichen Einsparungsmaßnahmen für die Energieversorgung weiterhin zusätzlich anfallenden Kosten sollen in diesem Zeitrahmen zunächst haushaltsintern abgedeckt werden. Ab dem Jahr 2024 ist die Universität von der weiteren Entwicklung des globalen Energiemarktes abhängig und demnach in ihren Planungen größeren Risiken ausgesetzt. Eine finanzielle Unterstützung für die Energiefinanzierung durch das Land soll nur dann beantragt werden, wenn die hochschulintern ergriffenen Einsparungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen sollten, die Energiekosten aus eigenem Haushalt abzudecken.

Gemeinsam mit dem Rektorat wurden neben der Möglichkeit einer verursacherbezogenen Erfassung des Energieverbrauchs und der weiteren Einsparungspotentiale auch die Anbringung von Solaranlagen auf den Gebäuden der Universität sowie die Aufstellung von Ladesäulen für die Elektrofahrzeuge auf dem Universitätsgelände erörtert. Das Ministerium wurde um Prüfung gebeten, inwiefern die Universität nach der derzeitigen Rechtslage als Stromanbieterin aktiv sein dürfte.

Nachhaltigkeit

Die Thematik der Nachhaltigkeit gehört zu den prägenden gesellschaftlichen Herausforderungen, deren Bewältigung auch für die Hochschulen eine wichtige Aufgabe bildet. Nachhaltigkeit stellt für die Universität zunächst einmal Gegenstand von Forschung, Lehre und Transfer dar. Darüber bestimmten Nachhaltigkeitsziele aber auch den Betrieb der Universität. Die Bergische Universität ist in beiden Feldern aktiv. Eine wichtige Rolle nimmt hierbei die gemeinsam von den Universitäten im Land ins Leben gerufene und vom Land geförderte Initiative Humboldtⁿ ein. Im Rahmen dieser Initiative soll die Nachhaltigkeitsforschung standortübergreifend als ein gemeinsames Programm in Grundlagen- und universitärer Anwendungsforschung wie auch in die Curricula integriert werden. Die Bergische Universität hat sich in der Initiative gemeinsam mit anderen Landesuniversitäten verpflichtet, sich gemeinsam dem Themenkomplex Nachhaltigkeit in der Vielfalt seiner Facetten zu widmen, und zwar einerseits in Forschung und Lehre und andererseits in konkretem Handeln. Hierzu läge der Fokus auf Ressourcen, Personalverantwortung und Investitionen in Forschung, Lehre und Infrastruktur. Inzwischen beteiligt sich die Bergische Universität mit 11 Projekten an der Initiative.

Es wurden bereits Grundzüge eines hochschulinternen Strategieprozesses zur betrieblichen Nachhaltigkeit erarbeitet. Darüber hinaus ist die Universität an einem durch die Landesregierung gesteuerten Projekt beteiligt, mit dem vorrangig das Ziel verfolgt wird, die CO2-Emmission in allen Landeseinrichtungen, den Hochschulbereich eingeschlossen, zu reduzieren. Als strategische Handlungsschwerpunkte wurden dort die CO2-Emmission durch Gebäude und ihren Betrieb sowie durch Mobilität definiert. Die bereits angelaufenen Aktivitäten sollen auf der Ebene einer förmlichen Strategieentwicklung und einer weiter optimierten Organisation der Prozesse fortgesetzt werden.

Vom Senat der Bergischen Universität wird im Jahr 2023 eine Kommission für Nachhaltigkeit gebildet, die mit der Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzeptes betraut werden soll.

Der Hochschulrat begrüßte die an der Bergischen Universität zur Nachhaltigkeit unternommenen Initiativen und bestärkte die Hochschulleitung in ihrem Vorhaben, diese fortzusetzen und auszubauen. Der Hochschulrat wird über die weitere Entwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements regelmäßig informiert.

Finanzen

Der Hochschulrat stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 19.647.058,10 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 22.969.182,11 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 22.969.182,11 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2022 nach dem Stand vom 15.07.2022 mit einem Jahresüberschuss von 17.621.097 € zustimmend zur Kenntnis.

Die derzeitige Finanzlage der Universität wurde vom Hochschulrat in Übereinstimmung mit der Auffassung der Wirtschaftsprüfer*innen der Universität trotz der globalen Risiken als stabil betrachtet. Die seit einigen Jahren kontinuierlich steigenden Drittmitteinwerbungen sind ein markanter Beweis für die erfolgreichen Forschungsaktivitäten der Universität aber auch ein Zeichen für das Vertrauen, das die Geldgeber der Bergischen Universität schenken. Dank der im Vergleich mit den anderen Landesuniversitäten überdurchschnittlich positiven Entwicklung konnte die Bergische Universität auch aus der LOM zusätzliche Finanzmittel gewinnen. Auch die Entwicklung der Grundfinanzierung je Professur an der Bergischen Universität hat sich im Landesvergleich seit 2015 deutlich verbessert, verbleibt jedoch trotz der im Landesvergleich signifikant besseren Entwicklung der Bergischen Universität weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.

Das Risikomanagement der Universität betrachteten die Wirtschaftsprüfer als angemessen. Das interne Kontrollsystem und der derzeitige Umfang der internen Revision wurden als einwandfrei beurteilt.

Der Hochschulrat stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2023 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 14.507.702 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2024 bis 2027 zustimmend zur Kenntnis.

Allerdings gab der Hochschulrat zu bedenken, dass der in der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2024-2027 ausgewiesene Überschuss im Vergleich zu den der Vorjahre erheblich geringer ausfallen und sich nah an der Null-Grenze bewegen wird. Um die strategische Handlungsfähigkeit der Universität auch in der Zukunft sicherzustellen und gegen unerwartete Belastungen gewappnet zu sein, hat der Hochschulrat gegenüber dem Rektorat erneut den Wunsch geäußert, nach Möglichkeit ca. 5% des jährlichen Ertrages für die Bildung von Rücklagen zu verwenden. Bei einem nur marginalen Haushalsüberschuss wären unvorhersehbare Bilanzschwankungen und zwischenzeitlich auftretende Planungsunsicherheiten besonders besorgniserregend für eine dauerhafte Aufrechterhaltung eines stabilen Haushaltes. Der Hochschulrat bat demnach die Hochschulleitung, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Planungsgenauigkeit bei der Erstellung der Wirtschaftspläne unter Berücksichtigung zusätzlicher haushaltswirksamer Kriterien weiter zu erhöhen. Da die im Rahmen von Programmfinanzierung zur Verfügung stehenden Geldmittel mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft eine abnehmende Tendenz vorweisen, die Ausgaben für den Personalbereich demgegenüber stetig zunehmen werden, regte der Hochschulrat an, rechtzeitig angemessene strukturelle Gegenmaßnahmen zu ergreifen und Ausschau nach weiteren zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu halten.

Der Hochschulrat bestimmte erneut die KPMG AG, Köln, zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2022.

Struktur

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HG NRW stimmte der Hochschulrat dem Beitritt der Universität Wuppertal als Gesellschafterin zur Firma Center for Advanced Internet Studies (CAIS) GmbH zu. Die Bergische Universität soll 5.000 Geschäftsanteile zu je 1 Euro Nennwert zeichnen.

Bauen

Der fortschreitende Ausbau der Aktivitäten der Universität in Forschung und Lehre hat auch einen wachsenden Raumbedarf zur Folge, für den keine freien Hochschulflächen mehr zur Verfügung stehen. Neben den an allen drei Hauptstandorten der Universität eingeleiteten Bau- und Umbaumaßnahmen wurden drei größere Anmietungsprojekte in der Wuppertaler Innenstadt bereits umgesetzt bzw. sollen in Kürze realisiert werden. Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes der Bergischen Universität und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB NRW) ist eine (erneute) vollständige bauliche Zustandsbeschreibung, die Ermittlung der künftigen Flächenbedarfsentwicklung (quantitativ und qualitativ) sowie eine Beschreibung der wesentlichen Bau- und Sanierungsbedarfe vorgesehen.

Der Hochschulrat begrüßte die eingeleiteten Initiativen, diese Bedarfe durch Baumaßnahmen wie auch durch Anmietungen abzudecken.

Sonstiges

Der Hochschulrat sprach der Hochschulleitung, den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Krise und der Folgen des Cyberangriffes seinen Dank aus.

Der Hochschulrat dankte dem „Rektorat Koch“: Herrn Prof. Koch und den vier Prorektor*innen, Frau Prof. Gräsel, Frau Prof. Kahl, Herrn Prof. Frommer sowie Herrn Prof. Scheffel, zum Abschluss seiner Amtsperiode für die erzielten herausragenden Ergebnisse in der Entwicklung der Bergischen Universität sowie für die kollegiale, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Dr. h.c. Josef Beutelmann

Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

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