Rechenschaftsbericht 2021 des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal gem. § 21 Abs. 5a HG

externe Mitglieder:

Vorsitzender:

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien

Herr Prof. Dr. h.c. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Technische Universität Braunschweig

hochschulinterne Mitglieder:

Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert,

Frau Prof. Dr. Rita Casale.

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2021, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2021 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie zu der Sitzung am 29.06.2021 die für die Bergische Universität zuständigen Wirtschaftsprüfer*innen der KPMG eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An zwei Sitzungen nahm auch der Referent der Bergischen Universität im Ministerium, Herr RR Ficker, teil. Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität veröffentlicht.

Corona-bedingt fanden die Sitzungen gemäß § 5 Abs. 3 und Abs. 5 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Hybridform unter Verwendung der ZOOM-Plattform statt.

Die Wahl des Hochschulrates für die am 01.09.2022 beginnende fünfjährige Amtsperiode

Zur Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats der Bergischen Universität Wuppertal für die Amtsperiode 01.09.2022 – 31.08.2027 wurde gem. § 21 Abs. 4 HG ein Auswahlgremium gebildet, dem zwei Vertreter*innen des Senats, zwei Vertreter*innen des bisherigen Hochschulrats und ein*e Vertreter*in des Ministeriums mit zwei Stimmen angehören.

Das Auswahlgremium hat in der Sitzung am 27.04.2021 Corona-bedingt in Hybridform in folgender Zusammensetzung getagt:

Herr Ficker                                             Ministerium

Frau Prof. Dr. Dr. Spiel                            Hochschulrat

Herr Dr. h.c. Beutelmann                         Hochschulrat

Frau Prof. Dr. Poplutz                             Senat

Herr Dr.-Ing. Velten                                 Senat.

Beratend nahmen an der Sitzung die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen teil.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal besteht der Hochschulrat neben der vorsitzenden Person aus sechs weiteren Mitgliedern, wovon vier Mitglieder Externe sind. Mindestens drei seiner Mitglieder müssen Frauen sein. Der amtliche Kommentar zum Hochschulgesetz weist darauf hin, dass die Mitglieder des Auswahlgremiums, die zugleich Mitglieder des alten Hochschulrates seien, sich selbst zur Wiederwahl vorschlagen und an der Abstimmung hierzu im Auswahlgremium teilnehmen können. Folgende Mitglieder des Hochschulrates haben sich bereiterklärt, für eine weitere Amtsperiode zu kandidieren:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel            externes Mitglied

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender               externes Mitglied

Herr Achim Meyer auf der Heyde             externes Mitglied

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann                externes Mitglied und

Frau Prof. Dr. Rita Casale                       internes Mitglied.

Das Auswahlgremium begrüßte ausdrücklich ihre Bereitschaft, in dem Gremium mitzuwirken und stimmte ihren Kandidaturen en bloc einstimmig zu.

Auf eine weitere Kandidatur haben Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert (internes Mitglied) sowie Herr Prof. Prof. Anthony Cragg (externes Mitglied) verzichtet.

Demnach war für die kommende Amtsperiode neben einem internen Mitglied ein externes Mitglied auszuwählen.

Für das Amt eines internen Mitgliedes wurde u. a. Herr Prof. Dr.-Ing. Markus Wolfgang Zdrallek, Inhaber des Lehrstuhls für Elektrische Energieversorgungstechnik in der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik, vorgeschlagen.

Für das Amt des externen Mitgliedes wurde u. a. Frau Prof. Dr. Christa Neuper, Professorin für Neuropsychologie am Institut für Psychologie der Universität Graz, vorgeschlagen. Frau Neuper war u. a. 2011 – 2019 Rektorin der Universität Graz.

Beide Vorschläge wurden vom Auswahlgremium einvernehmlich begrüßt.

Demnach wurde gemäß § 21 Abs. 4, S. 3 HG einstimmig folgende Liste der Hochschulrats-mitglieder beschlossen:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel                       externes Mitglied

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender                           externes Mitglied

Frau Prof. Dr. Christa Neuper                              externes Mitglied

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann                            externes Mitglied

Herr Achim Meyer auf der Heyde                        externes Mitglied

Frau Prof. Dr. Rita Casale                                   internes Mitglied

Herr Prof. Dr. Markus Wolfgang Zdrallek              internes Mitglied.

Die Liste wurde vom Senat der Bergischen Universität Wuppertal am 27.10.2021 in einer gemäß § 8 Abs. 2 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal geheim durchgeführten Abstimmung insgesamt bestätigt.

Die Wahl der/des Rektor*in und der Prorektor*innen für die am 01.09.2022 beginnende sechsjährige Amtsperiode

Da der langjährige Rektor der Bergischen Universität Wuppertal, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch zum großen Bedauern des Hochschulrates auf eine weitere Kandidatur verzichtet hat, war nun das Rektorat gemäß § 5 Abs. 7 der Grundordnung der Bergischen Universität für eine sechsjährige Amtszeit zu wählen. Bedauerlicherweise haben im Vorfeld auch die amtierenden Prorektor*innen einen Verzicht auf eine weitere Mitwirkung im Rektorat angekündigt. Um vor diesem Hintergrund die Kontinuität der Arbeit des Rektorates zu gewährleisten, wurde bereits 2020 der Kanzler der Bergischen Universität, Herr Dr. Kischkel, gebeten, das Amt bis höchstens zum 30.09.2023 auszuüben.

Zur Vorbereitung der Wahl der/des Rektor*in der Bergischen Universität Wuppertal wurde gemäß § 5 Abs. 5 der Grundordnung der Bergischen Universität eine jeweils mit drei Mitgliedern aus den Reihen des Hochschulrates und des Senates besetzte Findungskommission gebildet. Aus den Reihen des Hochschulrates haben dieser neben dem Vorsitzenden des Hochschulrates (der nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 der Grundordnung der Bergischen Universität gesetztes Mitglied der Findungskommission ist) Frau Prof. Dr. Dr. Spiel und Herr Meyer auf der Heyde angehört.

Die Findungskommission tagte insgesamt drei Mal. In der konstituierenden Sitzung am 26.04.2021 wurde der Ausschreibungstext beschlossen. Die Bewerbungsfrist wurde auf den 15.07.2021 festgelegt. In der Sitzung am 25.08.2021 wurden die eingereichten Bewerbungsunterlagen anhand eines vorab auf der Grundlage des Ausschreibungstextes erstellten Anforderungskatalogs bewertet. Die von Frau Prof. Birgitta Wolff eingereichte Bewerbung übertraf als einzige die von Findungskommission an das Amt gestellten Anforderungen vollumfänglich in besonderem Maße. Auch in dem am 14.09.2021 geführten Vorstellungsgespräch hat Frau Prof. Wolff einen fachlich hervorragenden und im persönlichen Auftreten sehr guten Eindruck hinterlassen. Die Mitglieder der Findungskommission waren der einhelligen Auffassung, in Frau Prof. Wolff eine überragende Kandidatin für das Amt der/des Rektor*in gefunden zu haben. Dementsprechend wurde der Hochschulwahlversammlung – einstimmig – nur die Kandidatur von Frau Prof. Wolff unterbreitet.

Frau Prof. Wolff wurde in der Hochschulwahlversammlung, der neben den Mitgliedern des Senates die Mitglieder des Hochschulrates angehören, am 27.10.2021 im ersten Wahlgang zur Rektorin der Bergischen Universität Wuppertal gewählt.

Im Einvernehmen mit Frau Prof. Wolff sprach sich der Hochschulrat am 24.11.2021 dafür aus, die bisherige Anzahl von vier Prorektor*innen beizubehalten. Frau Prof. Wolff merkte an, dass die zukünftige Zuständigkeitsverteilung der Prorektorate mit großer Wahrscheinlichkeit dem derzeitigen Zuschnitt ähnlich sein wird. Allerdings sollen ihre Kompetenzen im Einzelnen gemeinsam mit den an der Wahrnehmung der jeweiligen Funktion Interessierten vorab einvernehmlich geklärt werden.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm am 05.07.2021 als Gast am concilium decanale sowie an der Sitzung des Senates am 27.10.2021 teil. Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, der AStA-Vorstand, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat für die Sitzung am 24.11.2021 eingeladen. Der AStA-Vorstand sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen waren an der Teilnahme jedoch verhindert.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen vor allem der Umgang mit der Corona-Pandemie, ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten wie auch Studierenden sowie die Organisation des Arbeits-, Lehr- und Prüfungsbetriebs an der Universität unter den erschwerten Bedingungen.

Die Vertreterinnen der beiden Personalräte, Frau Becker-Aßmann und Frau Dr. Achterberg, haben darüber hinaus die Ergebnisse der letzten Tarifrunde im öffentlichen Dienst sowie den inzwischen seit längerer Zeit andauernden Fachkräftemangel thematisiert.

Herr Dr. Kotthaus wies in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vor allem darauf hin, dass der Nachteilsausgleich bei Prüfungen an der Bergischen Universität je nach Studiengang sehr flexibel und einzelfallbezogen organisiert wurde. Allerdings stellen die Erfassung und der Umgang mit psychischen Erkrankungen eine besonders große Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Berichtswesen

Der Hochschulrat nahm die Quartalsberichte, den Jahresrechenschaftsbericht 2020 des Rektorates sowie die Jahresberichte des Compliance-Beauftragten und der Antikorruptionsbeauftragten nach Erörterung zur Kenntnis. Der Hochschulrat begrüßte auch das neu aufgelegte Forschungskonzept der Bergischen Universität. Er nahm des Weiteren die Umsetzungsvorschläge des Kanzlers zum Ergebnis der Revisionsprüfung zur Debitorenbuchhaltung zustimmend zur Kenntnis.

Trotz des schwierigen Umfeldes konnte die Bergische Universität ihre bereits seit Jahren andauernde positive Entwicklung auch 2021 fortsetzen. Sie zeichnet sich durch die vielfältigen Auszeichnungen der Forscher*innen der Universität, die erfolgreiche Teilnahme an vielen renommierten Forschungsprojekten, die erneute Steigerung der Drittmittelquote sowie die weiterhin wachsende Beschäftigtenzahl aus.

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Einschreibungen an der Bergischen Universität stets neue Rekordmarken erreicht, die die Grenze der Belastbarkeit der Infrastruktur und der Lehrenden in vielen Bereichen bereits überschritten hat. Dementsprechend wird der 2021 zu verzeichnende geringfügige Rückgang der Einschreibungszahlen, der auch an anderen Universitäten erkennbar und der nicht zuletzt auf die bundesweite demografische Entwicklung zurückzuführen ist, auch als Chance genutzt, die weiterhin an der Bergischen Universität Wuppertal – als einer ehemaligen Gesamthochschule – vorherrschende ungünstige Betreuungsrelation zu verbessern. Der Hochschulrat begrüßte die darüber hinaus von der Hochschulleitung eingeleiteten Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Studiums sowie die zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für das Studium der MINT-Fächer und von internationalen Bewerber*innen unternommenen Anstrengungen sowie die Aktivitäten zur Steigerung der Anzahl von insbesondere weiblichen Promovendinnen.

Implikationen der Corona-Pandemie und Maßnahmen der Bergischen Universität

Die von der Hochschulleitung eingeführten Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie, insbesondere in Bezug auf die vollumfängliche Aufrechterhaltung des Studienbetriebs und die nach Möglichkeit reibungslose Durchführung von Prüfungen, wurden vom Hochschulrat ebenfalls begrüßt. Der Hochschulrat sagte dem Rektorat bei allen diesbezüglich beschlossenen Maßnahmen seine volle Unterstützung zu.

Digitalisierung

Der Hochschulrat vertrat gemeinsam mit dem Rektorat die Auffassung, dass ein nachhaltiger weiterer Ausbau der digitalen Infrastruktur auch nach dem Abklingen der Corona-Krise zu den strategischen Zielen der Bergischen Universität gehören sollte. Die im Umgang mit der Corona-Pandemie gewonnenen Erfahrungen sollen künftig zur Unterstützung der dann vorrangig in Präsenz organisierten Lehre beitragen. Die vorangetriebene Digitalisierung von administrativen Prozessen soll auch als Maßnahme genutzt werden, um die Auswirkungen des inzwischen seit einigen Jahren herrschenden Fachkräftemangels abzufedern.

Dementsprechend wurde die von der Hochschulleitung beschlossene Digitalisierungsstrategie der Bergischen Universität, deren Zielsetzung weit über eine direkte Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie hinausgeht, begrüßt. Die Digitalisierung wird dort in ihrer gesamten Breite in Angriff genommen: als Forschungsgegenstand und Forschungsinstrument, als Lehrinhalt und Unterstützung von Studium und Lehre sowie von Management und Verwaltung.

Auf der organisatorischen Ebene sollen sowohl die strategische Koordination und Steuerung der Digitalisierungsaktivitäten als auch die taktische Steuerung der IT-Prozesse durch den neu gegründeten Uni-Service „Digitale Transformation als Unterstützungsstruktur für die Digitale Transformation“ abgedeckt werden.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit gehört zu den Aufsichtsaufgaben des Hochschulrates. Insofern bestärkt der Hochschulrat das Rektorat in seinen Bemühungen – insbesondere vor dem Hintergrund der in der Corona-Zeit vorangetriebenen Öffnung der IT-Systeme nach außen und ihrer dadurch erhöhten Anfälligkeit für Hackerangriffe – für einen möglichst optimalen Schutz der digitalen Plattformen zu sorgen. Künftig wird dem Hochschulrat ein jährlicher Bericht zur Cybersicherheit der Universität vorgelegt.

Hochschulrecht

Der Hochschulrat stimmte in seiner Eigenschaft als oberste Dienstbehörde auf Vorschlag des Rektorates dem Einsatz eines aus Rektoratsmitgliedern bestehenden Personalausschusses zur Entscheidung über die Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Zeiten für die Stufenfestsetzung und der Zeit einer Beurlaubung als ruhegehaltfähige Dienstzeit sowie zur Beschlussfassung über die Befangenheiten in Berufungsverfahren zu.

Finanzen

Der Hochschulrat stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 32.294.332,56 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 37.335.550,52 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 37.335.550,52 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2020 die Entlastung. Die gegenüber 2019 höhere Ertragslage ist einerseits auf die gestiegene Grundfinanzierung und andererseits auf die Erhöhung der Projekt- und Programmmittel (insbesondere aus dem HSP) zurückzuführen, die im Übrigen 2020 noch nicht vollständig verausgabt wurden.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2021 nach dem Stand vom September 2021 mit einem Jahresüberschuss von 24.756.512 € zustimmend zur Kenntnis, stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2022 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 18.797.400 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zustimmend zur Kenntnis.

Die derzeitige Finanzlage der Universität wurde vom Hochschulrat in Übereinstimmung mit der Auffassung der Wirtschaftsprüfer*innen der Universität als stabil betrachtet. Die Bergische Universität hat auch nach Einschätzung der KPMG zügig und effektiv auf die schwierige Corona-Lage reagiert. Das Risikomanagement der Universität betrachteten die Wirtschaftsprüfer als angemessen. Das interne Kontrollsystem und der derzeitige Umfang der internen Revision wurden als einwandfrei beurteilt. Die KPMG sprach gegenüber dem Hochschulrat die Empfehlung aus, die Bergischen Universität bei der derzeit landesweit geführten Diskussion über die von den Hochschulen gebildeten Rückstellungen noch stärker zu unterstützen.

Der Hochschulrat bestimmte erneut die KPMG AG, Köln, zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2021.

Struktur

Der Hochschulrat stimmte dem Sonder-Hochschulvertrag zum Aufbau von Studiengängen der Psychotherapie an den Universitäten zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Bergischen Universität Wuppertal zu. Auf seiner Grundlage wird die Bergische Universität in die Lage versetzt, mittelfristig 60 Plätze in einem konsekutiven Masterstudiengang Psychotherapie anzubieten. Das Ministerium hat sich verpflichtet, die Finanzierung der Maßnahme zu übernehmen.

Bauen

Der fortschreitende Ausbau der Aktivitäten der Universität in Forschung und Lehre hat auch einen wachsenden Raumbedarf zur Folge, für den keine freien Hochschulflächen mehr zur Verfügung stehen. Der Hochschulrat begrüßte die eingeleiteten Initiativen, diesen durch Baumaßnahmen wie auch durch Anmietungen abzudecken. Um insbesondere für das Studienangebot des Faches Sportwissenschaft bessere Bedingungen zu schaffen, wurde vom Rektorat die Planung der Errichtung einer modernen Sporthalle in Angriff genommen. Durch eine Änderung des Hochschulgesetzes wurde es der Bergischen Universität ermöglicht, das Vorhaben als Bauherr zu errichten. Der Hochschulrat bestärkte das Rektorat bei der Umsetzung des Projektes in Eigenregie und empfahl den Einsatz eines externen Baukontrollers.

Sonstiges

Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Krise seinen Dank aus.

Dr. h.c. Josef Beutelmann

Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

 

________________________________________________________________________________________________________________________

Rechenschaftsbericht 2020

Rechenschaftsbericht 2019

Rechenschaftsbericht 2018

Rechenschaftsbericht 2017

Rechenschaftsbericht 2016

Rechenschaftsbericht 2015

Weitere Infos über #UniWuppertal: