Rechenschaftsbericht 2020 des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal
gem. § 21 Abs. 5a HG

 

externe Mitglieder:

Vorsitzender:

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien

Herr Prof. Dr. h.c. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Universität Braunschweig

hochschulinterne Mitglieder:

Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert, Bergische Universität Wuppertal

Frau Prof. Dr. Ursula Kocher, Bergische Universität Wuppertal, bis Mai 2020

Frau Prof. Dr. Rita Casale, Bergische Universität Wuppertal, ab November 2020

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2020, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2020 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität, bzw. ihre Stellvertreterin teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie zu der Sitzung am 02.07.2020 die für die Bergische Universität zuständigen Wirtschaftsprüfer*innen der KPMG eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen nebst Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität bekanntgegeben.

Mit Ausnahme der ersten Sitzung am 11.02.2020 wurden die Sitzungen Corona-bedingt gemäß § 5 Abs. 3 und Abs. 5 der Ersten Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Hybrid-Form unter Verwendung der ZOOM-Plattform durchgeführt.

Nachwahl eines internen Mitgliedes des Hochschulrates

Da Frau Prof. Dr. Ursula Kocher im Mai 2020 zur Dekanin der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften gewählt wurde, ist sie gem. § 10 Abs. 2 HG in ihrer Eigenschaft als internes Mitglied des Hochschulrates aus diesem Gremium ausgeschieden. Zur Nachwahl eines internen Mitglieds, das gem. § 21 Abs. 3 HG ebenfalls ein weibliches Mitglied sein musste, wurde vom Senat und Hochschulrat ein Auswahlgremium gebildet, dem folgende Personen angehörten:

Frau Prof. Dr. Dr. Spiel Hochschulrat, Universität

Herr Dr. h. c. Beutelmann Hochschulrat, Universität

Frau Prof. Dr. Poplutz Senat, Universität

Herr Dr. Baumgart Senat, Universität

Das Ministerium wurde im Auswahlgremium mit zwei Stimmen von Herrn Pieper vertreten.

Die Sitzung des Auswahlgremiums fand am 26.08.2020 in einer Hybrid-Form statt. Frau Prof. Dr. Casale wurde vom Auswahlgremium einstimmig gewählt. Nach der ebenfalls einstimmigen Bestätigung der Wahl durch den Senat am 11.11.2020 sowie nach der schriftlich durch das Ministerium erteilten Zustimmung nahm Frau Casale erstmalig an der Sitzung des Hochschulrates am 23.11.2020 teil. Da Herr Pieper seine Teilnahme an der Sitzung kurzfristig absagen musste, wurde Frau Prof. Dr. Casale die Bestellungsurkunde vom Ministerium auf dem Postweg zugestellt.

Amtszeit des Rektorates
zeitliche Verschiebung der Wahl der Kanzlerin / des Kanzlers

Der Hochschulrat nahm mit großem Bedauern die Absichtserklärung des Rektors zur Kenntnis, für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen. Der Hochschulrat erklärte sich unter diesen Umständen in seiner Eigenschaft als Teilgremium der Hochschulwahlversammlung mit einem zeitlichen Zurückstellen des Verfahrens für die Wahl der Kanzlerin / des Kanzlers einverstanden und forderte den amtierenden Kanzler auf, das Amt gemäß § 20 Abs. 4 HG auch über das Ende der derzeitigen Amtszeit (30.09.2021) hinaus auszuüben. Der Hochschulrat ging in diesem Fall davon aus, dass das Verfahren für die Wahl der Kanzlerin / des Kanzlers zeitnah zum Beginn der Amtszeit einer/eines neu zu wählenden Rektor*in und der Prorektor*innen (01.09.2022) eröffnet wird und die Phase der sich verlängernden Amtszeit des Kanzlers nicht später als am 30.09.2023 endet.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung der Dekane und der Vorsitzenden des Rates des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education am 14.12.2020 als Gast am concilium decanale teil. Herr Dr. h.c. Beutelmann nahm auch am 11.11.2020 an der Sitzung des Senates teil. Der regelmäßige und zeitnahe Informationsaustausch des Hochschulrates mit dem Senat ist an der Bergischen Universität Wuppertal auch dadurch sichergestellt, dass der Rektor, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Koch, als nichtstimmberechtigtes Mitglied des Senates zugleich sein Vorsitzender ist.

Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, der AStA-Vorstand, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat für die Sitzung am 23.11.2020 eingeladen. Der AStA-Vorstand sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen waren an der Teilnahme kurzfristig verhindert.

Im Mittelpunkt des Gespräches mit den Vertretern der Personalräte, Frau Dr. Achterberg und Herrn Stasny, standen neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beschäftigten der Universität insbesondere die im DGB-Hochschulreport – ohne einen direkten Bezug zur Bergischen Universität – angesprochenen Probleme des Hochschulpersonals.

Herr Dr. Kotthaus wies in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vor allem darauf hin, dass der Nachteilsausgleich bei Prüfungen an der Bergischen Universität sehr flexibel und einzelfallbezogen organisiert wurde. Es gab jedoch auch eine Gruppe von Studierenden, der die digitale Gestaltung der Lehre nicht entgegenkomme. Eine größere Anzahl von Studierenden verzichtete wegen der Ansteckungsgefahr auf die Nutzung des ÖPNV.

Berichtswesen

Der Hochschulrat nahm die Quartalsberichte, den Jahresrechenschaftsbericht 2019 des Rektorates und die Jahresberichte des Compliance-Beauftragten und der Antikorruptionsbeauftragten nach ausführlicher Diskussion zur Kenntnis.

Der Hochschulrat nahm den im Rahmen der Revisionsprüfung vom Kanzler erstellten Auswertungsvermerk und die vom Rektorat gebilligten Umsetzungsmaßnahmen bezüglich der Beschaffung im Rahmen von Kleinaufträgen und zur Einstellung von Hilfskräften sowie die Bewertung des Rektorates zum Ergebnis der Revisionsprüfung zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zustimmend zur Kenntnis. Er befürwortete die Re-Evaluation der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung durch eine*n externe*n Sachverständige*n.

Implikationen der Corona-Pandemie und Maßnahmen der Bergischen Universität

Die von der Hochschulleitung kurzfristig unternommenen Anstrengungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie wurden vom Hochschulrat begrüßt. Der Hochschulrat sagte dem Rektorat bei allen diesbezüglich beschlossenen Maßnahmen seine volle Unterstützung zu.

Er sprach sich dafür aus, die im Umfeld des Corona-Virus an der Bergischen Universität initiierten Forschungsprojekte wegen ihrer gesellschaftlichen Dimension publik zu machen. Die Corona-Krise sollte auch als Chance genutzt werden, die Bedeutung der Wissenschaft insgesamt in der Öffentlichkeit hervorzuheben.

Der Hochschulrat vertrat gemeinsam mit dem Rektorat die Auffassung, dass eine nachhaltige Verbesserung der digitalen Infrastruktur auch nach dem Abklingen der Corona-Krise zu den vorrangigen Zielen der Bergischen Universität gehören sollte.

Hochschulrecht und Hochschulpolitik

Es wurde eine Änderung der Geschäftsordnung des Hochschulrates beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen bezogen sich insbesondere auf die Wahl der vorsitzenden Person sowie ihrer oder seiner Stellvertretung aus dem Kreis der externen Mitglieder des Hochschulrates sowie die Möglichkeit, dass von dem Erfordernis der Ausschreibung und der Durchführung des Findungsverfahrens einschließlich der Bildung der Findungskommission im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten abgesehen werden könnte, sofern Senat und Hochschulrat die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber aufforderten, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren.

Der Hochschulrat stimmte dem Entwurf des Sonder-Hochschulvertrages zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZSL) zwischen der Bergischen Universität Wuppertal und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) sowie dem Sonder-Hochschulvertrag zum Lehramt (2020) zu.

In Betracht des Umstandes, dass von der Regelung zur Abwahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gem. 17a HG offenbar keine der Universitäten Gebrauch gemacht hatte, regte der Hochschulrat an, diese Abwahloption auch an der Bergischen Universität nicht weiter zu verfolgen. Es werden hierbei demnach weiterhin die einschlägigen Regelungen des § 17 HG gelten.

Finanzen

Der Hochschulrat stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 10.215.762,98 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 15.038.283,09 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 15.038.283,09 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2019 die Entlastung.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2020 nach dem Stand vom September 2020 mit einem Jahresüberschuss von 16.562.300 € zustimmend zur Kenntnis, stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2021 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 11.172.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2021 bis 2025 zustimmend zur Kenntnis. Die Genauigkeit der Prognosen solle weiter optimiert werden.

Die vom Land veranschlagte mittelfristige Grundfinanzierung der Universität wurde trotz der positiven Tendenz als knapp bemessen betrachtet. Zwar wird der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) mehr Möglichkeiten der Gestaltung im Personalbereich bieten, so werden jedoch gerade die auf seiner Grundlage abzuschließenden unbefristeten Arbeitsverträge den Personalaufwand dauerhaft belasten.

Die derzeitige Finanzlage der Universität wurde vom Hochschulrat in Übereinstimmung mit der Auffassung der Wirtschaftsprüfer*innen der Universität als stabil betrachtet. Ihre Entwicklung wurde in Abhängigkeit von der künftigen Corona-Lage und ihrer Belastung auf die Haushaltslage des Landes gesehen.

Der Hochschulrat bestimmte die KPMG AG, Köln, zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2020.

Struktur

Der Hochschulrat stimmte dem Entwurf des Hochschulentwicklungsplans 2021-2025 (HEP) mit einige Änderungen und Ergänzungen zu.

Vor dem Hintergrund der in der jüngsten Vergangenheit erfolgten Cyber-Angriffe auf Hochschuleinrichtungen betrachtete der Hochschulrat die IT-Sicherheit als eine der Kernaufgaben einer Universität. Er bat die Hochschulleitung um eine zeitnahe Besetzung der Funktion der/des IT-Sicherheitsbeauftragten an der Bergischen Universität und regte an, mit dem Institut für Cybersicherheit in Darmstadt jährlich einen fiktiven Cyberangriff durchführen zu lassen.

Sonstiges

Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Krise seinen Dank aus.

Dr. h.c. Josef Beutelmann

Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

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