Rechenschaftsbericht 2019 des Hochschulrates
der Bergischen Universität Wuppertal
gem. § 21 Abs. 5a HG
externe Mitglieder:
Vorsitzender:
Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen
stellvertretende Vorsitzende:
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien
Herr Prof. Dr. h.c. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf
Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes
Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Universität Braunschweig
hochschulinterne Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert, Bergische Universität Wuppertal
Frau Prof. Dr. Ursula Kocher, Bergische Universität Wuppertal
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2019, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.
Sitzungen
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2019 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen nebst Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An zwei Sitzungen nahm Herr Pieper als Vertreter des Ministeriums teil. Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität bekanntgegeben.
Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität
Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung der Dekane und der Vorsitzenden des Rates des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education als Gast am 03.06.2019 am concilium decanale teil. Herr Dr. h.c. Beutelmann nahm auch am 30.01.2019 an der Sitzung des Senates teil. Der regelmäßige und zeitnahe Informationsaustausch des Hochschulrates mit dem Senat ist an der Bergischen Universität Wuppertal auch dadurch sichergestellt, dass der Rektor, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Koch, als nichtstimmberechtigtes Mitglied des Senates zugleich sein Vorsitzender ist.
Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, der AStA-Vorstand sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die an der Bergischen Universität Wuppertal zugleich die Funktion des Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wahrnimmt, zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat eingeladen. Im Mittelpunkt des Gespräches mit den Vertreter*innen der Personalräte, Frau Dr. Achterberg und Herrn Stasny, standen die Regelungen des zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für den öffentlichen Dienst abgeschlossenen Tarifvertrages und ihre Auswirkungen auf die Universität. Mit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Herrn Petrauskas, wurde insbesondere die Optimierung der Barrierefreiheit auf dem Universitätscampus erörtert. Bei dem mit dem dreiköpfigen AStA-Vorsitz, den Herren Goudi, Lehmann und Bischoff, geführten Gespräch wurden die hochschulinternen Rückmelde- und Einschreibungsverfahren sowie die – guten – Studienbedingungen am Standort Wuppertal thematisiert. Sie teilten mit, dass extremistische Bewegungen an der Bergischen Universität derzeit kein wesentliches Problem darstellen. Von der – seitens der Vertreter der Studierendenschaft kritisch kommentierten – Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten hat das Ministerium zwischenzeitig Abstand genommen.
Berichtswesen
Der Hochschulrat nahm die Quartalsberichte, den Jahresrechenschaftsbericht 2018 des Rektorates sowie den Bericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung (DSG-VO) zustimmend zur Kenntnis und bat das Rektorat, ihm ein auf der DSG-VO basiertes Sicherheits- und Datenschutzkonzept der Bergischen Universität vorzulegen.
Der Hochschulrat nahm auch die Jahresberichte des Compliance-Beauftragten sowie der Anti-Korruptionsbeauftragten für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Hochschulrecht und Hochschulpolitik
Der Hochschulrat folgte den Empfehlungen des Delegationserlasses vom 21.04.2015, seine Befugnisse als oberste Dienstbehörde für personalrechtliche Entscheidungen widerruflich auf das Rektorat der Bergischen Universität Wuppertal zu übertragen, soweit es nicht die Angelegenheiten der Rektorin bzw. des Rektors oder der Kanzlerin bzw. des Kanzlers betrifft.
Die auf der Grundlage des Hochschulgesetzes vom 12.07.2019 geänderte Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal wurde in der vom Senat beschlossenen Fassung begrüßt. Damit wurde das Einvernehmen mit dem Hochschulrat einstimmig hergestellt.
Der Hochschulrat sprach seine grundsätzliche Zustimmung zum Musterentwurf des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ aus. Weitergehende Beschlüsse des Hochschulrates sollen jedoch erst auf der Grundlage des vom Ministerium vorgelegten Vertragsentwurfs getroffen werden.
Personalia
Der Hochschulrat stimmte dem Ausschreibungsverzicht im Berufungsverfahren für die Besetzung der W 2-Prof. „Versorgungsforschung“ in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft – Schumpeter School of Business and Economics sowie der Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Zeiten für die Stufenfestsetzung für einen Akad. Oberrat zu. Aufgrund der o. g. Übernahme der Empfehlungen des Delegationserlasses werden künftig ähnliche Sachverhalte dem Hochschulrat nicht mehr zur Entscheidung vorgelegt.
Finanzen
Der Hochschulrat nahm den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und den Lagebericht 2018 der Bergischen Universität Wuppertal zustimmend zur Kenntnis. Er stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 17.139.832,67 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 22.560.689,55 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 22.560.689,55 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2018 die Entlastung.
Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2019 nach dem Stand vom 30.09.2019 mit einem Jahresüberschuss von 11.864.000 € zustimmend zur Kenntnis, stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2020 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 14.370.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2020 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis. Die Genauigkeit der Prognosen soll weiter optimiert werden.
Der Hochschulrat stimmte den vom Kanzler empfohlenen Kriterien für die Auswahl des Wirtschaftsprüfers im Vergabeverfahren zu und bestimmte auf Vorschlag des Kanzlers, Herrn Dr. Kischkel, die KPMG AG zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2019.
Der Hochschulrat brachte gleichwohl grundsätzliche rechtliche Bedenken zum Ausdruck, ob er in seiner Zuständigkeit und Kompetenz zur Bestimmung des Wirtschaftsprüfers an das alleinige Vorschlagsrecht des Kanzlers gebunden sei. Der Hochschulrat vertrat die Auffassung, dass sich aus der ihm obliegenden Aufgabe der Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorates ergebe, bei der Bestimmung des Wirtschaftsprüfers, mithin einem wesentlichen Instrument seiner Aufsichtsführung, durch Letztentscheidung einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidung haben zu müssen.
Herr Kischkel wurde gebeten, das Ministerium als Rechtsaufsichtsbehörde prüfen zu lassen, ob als Grundlage für den Vorschlag des Kanzlers überhaupt ein Vergabeverfahren rechtlich erforderlich sei. Wird seine Durchführung als rechtlich notwendig erachtet, soll das Ministerium um Entscheidung gebeten werden, ob dieses zwingend zu einem Einzelvorschlag führen müsse oder aber der Vorschlag, gewissermaßen als Zwischenergebnis in dem noch andauernden Vergabeverfahren, nicht vielmehr alle oder jedenfalls mehrere Angebote umfassen könnte.
Das Ministerium teilte hierzu inzwischen mit, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens rechtlich zwingend sei. Das Vergaberecht setze den Einflussmöglichkeiten des Hochschulrats auf die Bestimmung des Wirtschaftsprüfers enge Grenzen. Unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen sei der Hochschulrat gut in den Entscheidungsprozess, insbesondere die Beratung der Kriterien für die Auswahl des Prüfers, eingebunden. Diese Kriterien bestimmen den gesamten weiteren Vergabeprozess. Über seine weitere Einbindung ließe sich nach der Auffassung des Ministeriums gegebenenfalls noch im Zuge der Angebotsauswertung (beispielsweise als Jurymitglied) nachdenken. Das Bestimmungsrecht des Hochschulrates bestehe im Übrigen auch in der Möglichkeit, den Wechsel des Wirtschaftsprüfers auch schon vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist zu bestimmen.
Empfehlungen zu aktuellen Entwicklungen und Sachverhalten
Der Hochschulrat begrüßte die umfangreiche Beteiligung der Bergischen Universität im Rahmen der Landesplattform „Digitale Hochschule NRW“ sowie die vom Rektorat initiierte Neuorganisation des universitätsinternen Bereichs „Internationales“.
Der vom Rektorat vorgeschlagenen Auswahl der Prüfungsgegenstände der Innenrevision für das Jahr 2019 wurde zugestimmt. Die Umsetzungsvorschläge des Kanzlers zu den Empfehlungen der Revisionsprüfung zur Reisekostenabrechnung und zum Internen Berichtswesen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sonstiges
Der Hochschulrat würdigte die fortgesetzt positive Entwicklung der Bergischen Universität Wuppertal, die auch im Jahr 2019 in allen wesentlichen Bereichen anhielt.
Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz seinen Dank aus.
Dr. h.c. Josef Beutelmann
Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal
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