Rechenschaftsbericht 2018 des Hochschulrates
der Bergischen Universität Wuppertal
gem. § 21 Abs. 5a HG
externe Mitglieder:
Vorsitzender:
Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen
stellvertretende Vorsitzende:
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien
Herr Prof. Dr. h.c. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf
Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes
Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Universität Braunschweig
hochschulinterne Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert, Bergische Universität Wuppertal
Frau Prof. Dr. Ursula Kocher, Bergische Universität Wuppertal
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2018, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.
Sitzungen
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2018 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen mit allen Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An der Sitzung am 21.11.2018 nahm als Vertreter des Ministeriums Herr Pieper teil. Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität bekanntgegeben.
Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität
Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung der Dekane und der Vorsitzenden des Rates des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education als Gast am concilium decanale am 09.04.2018 teil. Die Teilnahme von Herrn Dr. h.c. Beutelmann an einer der Sitzungen des Senates musste 2018 aus terminlichen Gründen auf den 30.01.2019 verlegt werden. Der Informationsaustausch des Hochschulrates mit dem Senat ist an der Bergischen Universität Wuppertal jedoch auch dadurch sichergestellt, dass der Rektor, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Koch, zugleich als nichtstimmberechtigtes Mitglied des Senates sein Vorsitzender ist.
Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, der AStA-Vorstand sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die an der Bergischen Universität Wuppertal zugleich die Funktion des Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wahrnimmt, zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat eingeladen. Im Mittelpunkt des mit dem AStA-Vorsitz, Herr Stäudle, geführten Gespräches standen neben der Bereitstellung von zusätzlichen Lern- und Seminarräumen, der Anwesenheitspflicht in den Hochschulveranstaltungen, der Beschleunigung der Rückmelde- und Einschreibungsverfahren auch die an der Bergischen Universität Wuppertal angebotene Palette an Stipendienmöglichkeiten sowie die besonders hohe Beschäftigungsquote der Studierenden der Bergischen Universität im Mittelpunkt. Mit den Vertretungen der beiden Personalräte wurde insbesondere die Thematik der Personalgewinnung, die Einführung von digitalen Bewerbungsverfahren, das Sportangebot für Beschäftigte und die besondere Situation der Lehrbeauftragten erörtert. Mit der Vertretung der schwerbehinderten und chronisch kranken Menschen wurden vor allem die Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Campus thematisiert.
Hochschulwahlversammlung
In der Hochschulwahlversammlung am 31.01.2018, der neben den Mitgliedern des Senates auch die Hochschulratsmitglieder angehören, wurde die Wahl des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren der Bergischen Universität Wuppertal für die Amtsperiode vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2022 durchgeführt. Vor der Wahl des Rektors und der Prorektorinnen und Prorektoren wurde Herr Dr. h.c. Beutelmann einstimmig zum Vorsitzenden der Hochschulwahlversammlung gewählt. Auf Vorschlag der Findungskommission wurde Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Koch von den stimmberechtigten Mitgliedern des Senates und den externen Mitgliedern des Hochschulrates einstimmig zum Rektor der Bergischen Universität Wuppertal für eine weitere vierjährige Amtszeit wiedergewählt. Anschließend wurden
Herr Prof. Dr. Andreas Frommer als Prorektor für Studium und Lehre (Prorektor I),
Herr Prof. Dr. Michael Scheffel als Prorektor für Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung (Prorektor II),
Frau Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl als Prorektorin für Planung, Finanzen und Transfer (Prorektorin III) und
Frau Prof. Dr. Cornelia Gräsel als Prorektorin für Internationales und Diversität (Prorektorin IV)
ebenfalls einstimmig für die weiteren vier Jahre wiedergewählt.
Berichtswesen
Der Hochschulrat nahm die jeweiligen Quartalsberichte sowie den Jahresrechenschaftsbericht 2017 des Rektorates nach jeweils ausführlicher Diskussion zustimmend zur Kenntnis.
Der Hochschulrat nahm den Bericht des Leiters des Zentrums für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM), Herrn Huth, über die Sicherheitsmaßnahmen der Bergischen Universität Wuppertal gegen Cyberkriminalität sowie die Sachstandberichte zu den Prüfungen der Innenrevision für die Bereiche Studierendenmanagement und Auftragsforschung zustimmend zur Kenntnis.
Er nahm auch den Bericht des Compliance-Beauftragten für den Zeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2017 sowie den Jahresbericht der Anti-Korruptionsbeauftragten für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
Des Weiteren begrüßte der Hochschulrat die Einrichtung des neuen Interdisziplinären Zentrums „Machine Learning and Data Analytics“ (IZMD) sowie die Beteiligung der Bergischen Universität Wuppertal an der Landesplattform „Digitale Hochschule“. Beide Initiativen wurden vom Rektorat ausführlich vorgestellt.
Herr Dr. h.c. Beutelmann berichtete über seine Teilnahme an den Sitzungen der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes NRW (KVHU NRW).
Hochschulrecht und Hochschulpolitik
Der Hochschulrat schloss sich einstimmig dem vom Rektorat vorgelegten Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf des neuen Hochschulgesetzes an, bat jedoch, in den Entwurf folgendes Sondervotum zusätzlich aufzunehmen:
„Auch der Hochschulrat der Bergischen Universität schließt sich der vorherigen Stellungnahme vollumfänglich an. Darüberhinausgehend erhebt er allerdings deutliche Bedenken hinsichtlich der neu vorgeschlagenen Regelungen zur Abwahl von Rektoratsmitgliedern
(§ 18 a-c). Der Einwand richtet sich insbesondere darauf, dass in den Verfahrensoptionen des § 18b Abs. 2-4 und des § 18c eine Partikulargruppe weitreichende Sonderrechte erhalten soll. Dieser Vorschlag liege quer zur Wahlstruktur: Es sei nicht vorstellbar, die Rektoratsmitglieder durch eine Hochschulwahlversammlung unter Einbeziehung von Hochschulrat und Senat (und dort allen Statusgruppen) wählen zu lassen, die Abwahl aber nur einer Partikulargruppe des Senats zu überantworten.
Außerdem regt der Hochschulrat im Kontext von Wahl und Abwahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder an, auf die in § 17 Abs. 1 enthaltene Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung in bestimmten Fällen verzichten zu können. Wenn die/der Amtsinhaber/in ihre/seine Arbeit fortsetzen wolle und dies auf mehrheitliche Zustimmung der Hochschulwahlversammlung treffe, würde man sich nicht nur ein aufwendiges Verfahren ersparen, sondern auch Beschädigungen anderer Kandidaten/innen vermeiden, deren Bewerbung von vornherein wenig Aussichten habe.“
Im Zusammenhang mit den von Herrn Dr. h.c. Beutelmann vorgestellten Plänen zur Erarbeitung einer Musterrechtsverordnung im Rahmen der Umsetzung des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems sprach sich der Hochschulrat hinsichtlich der Finanzierung von Akkreditierungsverfahren grundsätzlich für eine Gebührenerhebung nach einem Verursacherprinzip aus, das der anfallenden Arbeitslast Rechnung trägt. Bei der Preisgestaltung sollte auch die übliche Marktdynamik von Angebot und Nachfrage ihre Wirkung entfalten können. Es wären nach Auffassung des Hochschulrates ebenfalls Finanzierungsmodelle vertretbar, die die Studierendenzahlen mitberücksichtigen.
Des Weiteren nahm der Hochschulrat den Bericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) an der Bergischen Universität Wuppertal zur Kenntnis.
Finanzen
Der Hochschulrat nahm den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und den Lagebericht 2017 der Bergischen Universität Wuppertal zustimmend zur Kenntnis. Er stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 12.195.318,08 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 14.924.136,24 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 14.924.136,24 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2017 die Entlastung.
Der Hochschulrat nahm einstimmig die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2018 nach dem Stand vom 17.09.2018 mit einem Jahresüberschuss von 13.843.000 € zustimmend zur Kenntnis, stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2019 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 12.480.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2019 bis 2023 einstimmig zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Rektorates bestimmte der Hochschulrat die Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2018.
Empfehlungen zu aktuellen Entwicklungen und Sachverhalten
Angesichts der weiterhin offenen Fragen zu Programmakkreditierungen sollte die Hochschulleitung auf Vorschlag des Hochschulrates prüfen, ob die Bergische Universität Wuppertal künftig die grundsätzlich weniger komplexe Systemakkreditierung in Betracht ziehen könnte.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung erinnerte Herr Dr. h.c. Beutelmann an die Erstellung der entsprechenden Datenschutzrichtlinie.
Trotz der insgesamt positiven Zahlen der Einschreibungen zum Wintersemester 2018/19 wies die Entwicklung in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen eine leicht rückläufige Tendenz auf. Die zur Steigerung der Studierendenzahl in diesen Fächern vom Rektorat einschließlich der Fakultäten bereits ergriffenen wie auch geplanten Maßnahmen wurden vom Hochschulrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Hochschulrat hob hervor, dass eine positive Entwicklung der Studierendenzahlen in den MINT-Fächern für die Bergische Universität von besonderer Bedeutung ist.
Sonstiges
Der Hochschulrat würdigte die fortgesetzt positive Entwicklung der Bergischen Universität Wuppertal, die auch im Jahr 2018 in allen wesentlichen Bereichen anhielt.
Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz seinen Dank aus.
Dr. h.c. Josef Beutelmann
Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal
________________________________________________________________________________________________________________________