Rechenschaftsbericht 2017 des Hochschulrates
der Bergischen Universität Wuppertal
gem. § 21 Abs. 5a HG

externe Mitglieder:

Vorsitzender:
Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien

Herr Prof. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Universität Braunschweig (ab dem 01.09.2017)

hochschulinterne Mitglieder:

Herr Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hanswille, Bergische Universität (bis zum 31.08.2017)

Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert, Bergische Universität (ab dem 01.09.2017)

Frau Prof. Dr. Ursula Kocher, Bergische Universität

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2017, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2017 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen mit allen Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An der Sitzung am 12.10.2017 nahm als Vertreter des Ministeriums Herr Dr. Schmid teil. Die Tagesordnungen der Sitzungen wurden vorab im Intranet der Bergischen Universität bekanntgegeben.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung des Senates und dessen Vorsitzendem, des Rektors der Bergischen Universität Wuppertal, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Koch, an einer seiner Sitzungen teil. Er berichtete über die Arbeit des Hochschulrates und stand für Fragen der Senatorinnen und Senatoren zur Verfügung. Auf Einladung der Dekane und der Vorsitzenden des Rates des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education nahm Herr Dr. h.c. Beutelmann als Gast auch am concilium decanale am 17.07.2017 teil.

Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, der AStA-Vorstand sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Bergischen Universität Wuppertal als Gäste zu zwei Sitzungen des Hochschulrates eingeladen. Der Informationsaustausch des Hochschulrates mit dem vorgenannten Personenkreis, der dem Senat ohne Stimmrecht angehört, war zudem im Rahmen der Senatssitzung, an der Herr Dr. h.c. Beutelmann teilnahm, gewährleistet.

Neue Amtsperiode des Hochschulrates

Die Amtsperiode des Hochschulrates endete am 31.08.2017. Die Liste der für die Amtsperiode 2017 – 2022 bereits am 14.11.2016 vom Auswahlgremium einstimmig gewählten bzw. wiedergewählten Mitglieder

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann: externes Mitglied (wiedergewählt)
Herr Prof. Anthony Cragg: externes Mitglied (wiedergewählt)
Frau Prof. Dr. Heike Faßbender: externes Mitglied
Herr Achim Meyer auf der Heyde: externes Mitglied (wiedergewählt)
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel: externes Mitglied (wiedergewählt)
Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert: internes Mitglied
Frau Prof. Dr. Ursula Kocher: internes Mitglied (wiedergewählt)

wurde vom Senat in der Sitzung am 25.01.2017 einstimmig bestätigt. Die Ernennungsurkunden des Ministeriums wurden den Mitgliedern des Hochschulrates durch Herrn Dr. Schmid in der konstituierenden Sitzung des Hochschulrates am 12.10.2017 ausgehändigt.

In dieser Sitzung wurden Herr Dr. h. c. Beutelmann zum Vorsitzenden und Frau Prof. Dr. Dr. Spiel zur stellvertretenden Vorsitzenden des Hochschulrates einstimmig wiedergewählt.

Zu Beginn der neuen Amtsperiode wurde die Aufwandspauschale der Mitglieder des Hochschulrates zum ersten Mal seit seinem Bestehen angehoben. Die Gesamthöhe der jährlichen Aufwandsentschädigungen des Gremiums wird gemäß § 21 Abs. 6 HG in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität Wuppertal veröffentlicht.

Wahl der Rektorin bzw. des Rektors

sowie der nichthauptamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren

Zur Wahl der Rektorin bzw. des Rektors sowie der nichthauptamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren gemäß § 5 Abs. 5 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal für die am 01.09.2018 beginnende Amtsperiode wurde eine paritätisch aus Mitgliedern des Hochschulrates und des Senates besetzte Findungskommission gebildet. Aus den Reihen des Hochschulrates wurden in die Findungskommission neben Herrn Dr. h.c. Beutelmann Frau Prof. Dr. Dr. Spiel und Herr Meyer auf der Heyde entsandt. Herr Dr. h.c. Beutelmann wurde in der konstituierenden Sitzung der Findungskommission am 28.06.2017 einstimmig zu ihrem Sprecher gewählt. In dieser Sitzung wurde der Ausschreibungstext für die zu besetzende Stelle der Rektorin bzw. des Rektors beschlossen. Dieser wurde anschließend im „DUZ Magazin“ und in der „Zeit“ veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 21.08.2017 festgelegt. Am 12.10.2017 fasste der Hochschulrat den Vorratsbeschluss, grundsätzlich die bisherige Anzahl von vier nichthauptamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren beizubehalten. In der anschließenden Sitzung der Findungskommission wurde eine Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Rektorin und des Rektors getroffen. Zu den Vorstellungsgesprächen am 22.11.2017 wurde neben dem amtierenden Rektor, der sich für das Amt erneut beworben hatte, ein weiterer Kandidat eingeladen. Nach den Bewerbungsgesprächen und der anschließenden Beratung schlug die Findungskommission der Hochschulwahlversammlung einstimmig die Wiederwahl des amtierenden Rektors sowie – auf seinen Vorschlag – auch der bisherigen vier nichthauptamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren vor.

Berichtswesen

Der Hochschulrat nahm die jeweiligen Quartalsberichte sowie den Jahresrechenschaftsbericht 2017 des Rektorates zustimmend zur Kenntnis.

Der Hochschulrat begrüßte das vom Rektorat vorgelegte Konzept für das neue Modell des Risiko- und Notfallmanagement-Systems als umfassend, sehr gut strukturiert und aussagekräftig.

Er nahm auch die Jahresberichte des Compliance-Beauftragten sowie der Anti-Korruptionsbeauftragten für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 zur Kenntnis.

Des Weiteren nahm der Hochschulrat den Revisionsbericht zum Studierenden-Management der Bergischen Universität zustimmend zur Kenntnis.

Herr Dr. h.c. Beutelmann berichtete regelmäßig über seine Teilnahme an den Sitzungen der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes NRW (KVHU NRW).

Hochschulpolitik

Vor dem Hintergrund des von den Ländern unterzeichneten Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems regte der Hochschulrat angesichts der noch offenen Fragen zu den an der Bergischen Universität bisher forcierten Programmakkreditierungen an, sich gegenüber der weniger komplexen Systemakkreditierung offen zu zeigen. Der Hochschulrat sprach sich bei der Finanzierung von Akkreditierungsverfahren grundsätzlich für eine Gebührenerhebung nach einem Verursacherprinzip aus, das der anfallenden Arbeitslast Rechnung trägt. Bei der Preisgestaltung sollte aber auch die übliche Marktdynamik von Angebot und Nachfrage ihre Wirkung entfalten können. Es wären nach Auffassung des Hochschulrates ebenfalls Finanzierungsmodelle vertretbar, die die Studierendenzahlen mitberücksichtigen.

Auf Anregung des AStA-Vorstandes der Bergischen Universität Wuppertal wurde der Hochschulrat, wie zuvor auch der Senat, gebeten, eine Stellungnahme zu der im Koalitionsvertrag der beiden künftigen Regierungsparteien des Landes festgelegten Einführung von Studiengebühren für die Nicht-EU-Ausländer abzugeben. Der Hochschulrat wies diesbezüglich darauf hin, dass die Einführung von Studiengebühren für die Nicht-EU-Ausländer nur eine relativ kleine Gruppe von Studierenden betreffen und dementsprechend sehr geringe Auswirkung auf die Bergische Universität haben würde. Angesichts der damals zwischen den künftigen Regierungsparteien noch laufenden Gespräche zur anstehenden Kabinettsbildung wäre in dieser Frage nach Auffassung des Hochschulrates eine noch abwartende Haltung von Vorteil. Dem Kabinett sollte eine Zeitspanne eingeräumt werden, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten politischen Ziele hinsichtlich ihrer Umsetzung weiter zu konkretisieren. Gleichwohl wäre es nach Meinung des Hochschulrates im Rahmen der Debatte über eine Einführung von Studiengebühren nicht unwesentlich, auch seitens der Politik für angemessene Studienmöglichkeiten zu sorgen, um das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können.

Personal

Im Rahmen einer mit den Vertretern der Personalräte der Bergischen Universität geführten Gesprächsrunde hob der Hochschulrat hervor, dass es für ihn wichtig sei, die Entwicklung der Bergischen Universität auch aus der Perspektive der Beschäftigten zu erfahren. Der Hochschulrat regte an, bei der tarifrechtlichen Eingruppierung der Beschäftigten verstärkt auch die den neuen Anforderungen angemessenen, zusätzlich erworbenen Qualifikationen mit zu berücksichtigen. Dabei müsse die Bereitschaft vorausgesetzt wie auch gefördert werden, angemessene Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen. Der Hochschulleitung sollte es unbenommen bleiben, das Stellenprofil der Universität einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, um dann auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse den qualitativen Änderungen auch durch Schaffung von höherwertigen Stellen Rechnung zu tragen.

Finanzen

Der Hochschulrat nahm den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und den Lagebericht 2016 der Bergischen Universität Wuppertal zustimmend zur Kenntnis. Er stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 15.325.588,19 € und einem Bilanzgewinn i. H. v. 17.361.821,05 € fest. Er beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage i. H. v. 17.361.821,05 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2016 die Entlastung.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2017 nach dem Stand vom 01.09.2017 mit einem Jahresüberschuss von 11.600.000 € zustimmend zur Kenntnis. Er stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2018 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 8.783.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2018 bis 2022 zustimmend zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Rektorates bestimmte der Hochschulrat die Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2017.

Empfehlungen zu aktuellen Entwicklungen und Sachverhalten

Der Hochschulrat regte im Zusammenhang mit der Einstellung des Bahnverkehrs in Richtung Köln in den Oster- und Sommerferien 2017 an, die Hochschulöffentlichkeit, explizit die Studierenden, die in dem besagten Zeitraum Prüfungen hatten, über die erschwerte Erreichbarkeit der Universität aus dem Kölner Raum rechtzeitig zu informieren.

Hinsichtlich des im Oktober 2017 zu verzeichnenden Rückgangs der Einschreibungszahlen stimmte der Hochschulrat den vom Rektorat hierzu ins Auge gefassten Gegenmaßnahmen zu und vertrat zugleich die Auffassung, die zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Zahlen an sich noch nicht als Beginn einer abwärts gerichteten Tendenz zu betrachten. Nach vielen Jahren des zum Teil steilen Anstiegs der Studierendenzahlen solle ein leichter Rückgang durchaus als Chance genutzt werden, dem Hochschulauftrag gemäß der Qualität der Lehre größere Beachtung zu schenken. Auch sollten die Zahlen der anderen Universitäten abgewartet werden, um ggfls. hochschulübergreifende Tendenzen auszumachen, bei denen dann auch die Landespolitik am Zuge wäre. Dies könnte unter Umständen hinsichtlich des Rückgangs der Einschreibungszahlen in den MINT-Fächern, insbesondere bezüglich der geringeren Zahl der weiblichen Studierenden, der Fall sein.

Das Rektorat wurde gebeten, für 2018 eine Vorlage zu den möglichen Auswirkungen der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung auf die Bergische Universität Wuppertal und einen entsprechenden Strategieplan zu ihrer Umsetzung zu konzipieren.

In der ersten Sitzung 2018 sollte auch die Absicherung der Bergischen Universität Wuppertal gegen die Cyber-Kriminalität erörtert werden.

Der Hochschulrat soll über die Relation von Absolventen gegenüber den Studierendenzahlen hochschulintern sowie auch im Vergleich zu anderen Hochschulen informiert werden.

Er sprach sich für eine kurzfristige Erstellung eines Brandschutzkonzeptes an der Bergischen Universität Wuppertal aus.

Sonstiges

Der Hochschulrat würdigte die fortgesetzt positive Entwicklung der Bergischen Universität Wuppertal, die auch im Jahr 2017 in allen wesentlichen Bereichen anhielt.

Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz seinen Dank aus.

gez. Dr. h.c. Josef Beutelmann
Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

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