Rechenschaftsbericht 2016 des Hochschulrates
der Bergischen Universität Wuppertal
gem. § 21 Abs. 5a HG
externe Mitglieder:
Vorsitzender:
Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen
stellvertretende Vorsitzende:
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien
Herr Prof. Anthony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf
Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes
hochschulinterne Mitglieder:
Frau Prof. Dr. Ursula Kocher, Bergische Universität
Herr Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hanswille, Bergische Universität
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2016 gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.
Sitzungen
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2016 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen mit allen Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An der Sitzung am 28.06.2016 nahmen als Vertreter des Ministeriums Frau RM`In Rix-Diester und Herr Dr. Al-Talal teil.
Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität
Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung des Senates und dessen Vorsitzenden, des Rektors der Bergischen Universität, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Koch, an einer seiner Sitzungen teil. Er berichtete über die Arbeit des Hochschulrates und stand den Fragen der Senatorinnen und Senatoren zur Verfügung. Auf Einladung der Dekane und der Vorsitzenden des Rates des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education nahm Herr Dr. h.c Beutelmann als Gast auch am concilium decanale am 18.04.2016 teil.
Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG nahmen an jeweils einer Sitzung die Vorsitzenden der beiden Personalräte sowie der AStA-Vorstand der Bergischen Universität Wuppertal teil. Der Informationsaustausch des Hochschulrates mit den Vorsitzenden der beiden Personalräte, dem AStA-Vorstand sowie der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen ist zudem im Rahmen der besagten Senatssitzung gewährleistet. Die vorgenannten Amtsinhaber gehören dem Senat als nichtstimmberechtigte Mitglieder an.
Wahl des Hochschulrates
Die Amtsperiode des jetzigen Hochschulrates endet am 31.08.2017. Vor diesem Hintergrund wurde gemäß § 21 Abs. 4 HG ein Auswahlgremium gebildet, in das vom Hochschulrat neben Herrn Dr. h.c. Beutelmann auch Frau Prof. Dr. Dr. Spiel entsandt wurde. Gemäß § 7 Abs. 2 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal soll der Hochschulrat ab der kommenden Amtsperiode neben der vorsitzenden Person aus sechs weiteren Mitgliedern, wovon vier Mitglieder Externe seien, bestehen. § 7 Abs. 4 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal gibt vor, dass die vorsitzende Person dem Kreis der externen Mitglieder des Hochschulrates angehören muss.
Alle bisherigen Mitglieder des Hochschulrates mit Ausnahme von Herrn Prof. Dr. Hanswille erklärten sich bereit, für eine weitere Wahlperiode zu kandidieren. Herr Prof. Dr. Hanswille verzichtete auf eine erneute Kandidatur aus Altersgründen.
An der Sitzung des Auswahlgremiums am 14.11.2016 nahmen die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität Wuppertal, Frau Dr. Hornstein, und als Vertreterin des Ministeriums Frau RM`In Rix-Diester teil. Herr Dr. h.c. Beutelmann wurde einstimmig zum Vorsitzenden des Auswahlgremiums gewählt. Für die Amtsperiode 2017-2022 wurden vom Auswahlgremium einstimmig folgende Mitglieder gewählt bzw. wiedergewählt:
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel: externes Mitglied (wiedergewählt)
Frau Prof. Dr. Heike Faßbender: externes Mitglied
Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann: externes Mitglied (wiedergewählt)
Herr Prof. Anthony Cragg: externes Mitglied (wiedergewählt)
Herr Achim Meyer auf der Heyde: externes Mitglied (wiedergewählt)
Frau Prof. Dr. Ursula Kocher: internes Mitglied (wiedergewählt)
Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Kampert: internes Mitglied
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Koch wurde in seiner Eigenschaft als (nichtstimmberechtigter) Vorsitzender des Senates gebeten, die Liste der neuen Hochschulratsmitglieder dem Senat für die Sitzung am 25.01.2017 mit der Bitte um ihre Bestätigung vorzulegen.
Wahl der Kanzlerin bzw. des Kanzlers
Zur Wahl der Kanzlerin bzw. des Kanzlers der Bergischen Universität für die am 01.10.2017 beginnende Amtsperiode wurde gemäß § 5 Abs. 5 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal eine paritätisch aus Mitgliedern des Hochschulrates und des Senates besetzte Findungskommission vorbereitet. Seitens des Hochschulrates wurden in die Findungskommission neben Herrn Dr. h.c. Beutelmann Frau Prof. Dr. Dr. Spiel und Herr Meyer auf der Heyde entsandt. Herr Dr. h.c. Beutelmann wurde in der konstituierenden Sitzung am 14.11.2016 einstimmig zum Sprecher der Findungskommission gewählt.
In dieser Sitzung, an der auch Frau Dr. Hornstein teilnahm, wurde der Ausschreibungstext für die zu besetzende Stelle der Kanzlerin bzw. des Kanzlers beschlossen. Dieser wurde anschließend im „DUZ Magazin“ und in der „Zeit“ veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 16.01.2017 festgelegt. Nach einer für die Sitzung am 30.01.2017 zu treffenden Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten und den für den 02.03.2017 geplanten Vorstellungsgesprächen soll die Wahl der Kanzlerin und des Kanzlers in der Hochschulwahlversammlung am 05.04.2017 stattfinden.
Der Hochschulrat nahm auch den zuvor dem Senat vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung der Hochschulwahlversammlung der Bergischen Universität Wuppertal mit einem Änderungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. Die Geschäftsordnung wird der Hochschulwahlversammlung am 05.04.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Berichtswesen
Der Hochschulrat nahm die Quartalsberichte sowie den Jahresrechenschaftsbericht 2015 des Rektorates zustimmend zur Kenntnis. Einen wesentlichen Bestandteil der Quartalsberichte bildet weiterhin der Risikobericht, in dem, in unterschiedliche Kategorien graduell aufgeteilt, jeweils aktualisiert, faktische wie potenzielle negative Einflüsse auf die weitere Entwicklung der Bergischen Universität aufgeführt sind. Der Hochschulrat berät das Rektorat dahingehend, wie diese nach Möglichkeit in ihrem Gefährdungspotential minimiert werden können. Das Rektorat berichtet nun dem Hochschulrat regelmäßig auch über die wesentlichen Herausforderungen für die Bergische Universität.
Herr Dr. h.c. Beutelmann berichtete über seine Teilnahme an den Sitzungen der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes NRW (KVHU NRW).
Hochschulpolitik und Struktur
Der Hochschulrat nahm die „Grundsätze einer guten Hochschulführung“ nach eingehender Erörterung zustimmend zur Kenntnis mit der auch vom Rektorat vertretenen Empfehlung, insbesondere Ziffer IV.5 (Abschluss von Berater-, Dienstleistungs- und Werkverträgen) dahingehend rechtskonform auszulegen, dass sie sich nur auf die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder beziehen soll.
Der Hochschulrat nahm die tabellarische Auflistung der an den Universitäten des Landes eingesetzten Instrumente zur Aufsicht über die Wirtschaftsführung zur Kenntnis. Nach Auffassung des Hochschulrates besteht an der Bergischen Universität Wuppertal vor dem Hintergrund ihrer insgesamt guten Wirtschaftsführung derzeit keine Notwendigkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG zu Akkreditierungsverfahren im Land NRW und der auch bundesweit zur künftigen Ausgestaltung der Akkreditierungsverfahren geführten Diskussion schloss sich der Hochschulrat der Auffassung des Rektorates an, bis auf weiteres bei der bisher praktizierten Programmakkreditierung zu verbleiben. Die derzeitige Form der Systemakkreditierung wird nach Auffassung beider Gremien nicht als eine vertretbare Alternative zur Programmakkreditierung betrachtet. Herr Dr. h.c. Beutelmann sicherte in seiner Eigenschaft als Mitglied des Akkreditierungsrates der Empfehlung des Rektorates seine volle Unterstützung zu, sich in der neu aufgerollten Diskussion für schlankere Akkreditierungsverfahren und ein höheres fachliches Niveau des Qualitätsprüfungswesens einzusetzen.
Der Hochschulrat stimmte der vom Rektorat vorgelegten Fassung der Hochschulvereinbarung 2017-2021 zu.
Die vom Rektorat beschlossenen Änderungen des Leitbildes der Bergischen Universität wurden vom Hochschulrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Hochschulrat nahm den Zwischenbericht zur Versicherungssituation der Bergischen Universität zustimmend zur Kenntnis. Das Rektorat wurde gebeten, die ggfls. bestehende Unterversicherung der Bergischen Universität nach Möglichkeit – und sofern vergaberechtlich zulässig – durch einen Versicherungsmakler prüfen zu lassen, der bereits über Erfahrungen mit der Versicherungssituation der Körperschaften des öffentlichen Rechts verfügt.
Der Hochschulrat nahm den Abschlussbericht der zweiten Jahresprüfung der Innenrevision 2015, die sich auf die Beschaffung technischer Ausstattung im Fachbereich Mathematik und Naturwissenschaften sowie auf den Abschluss von Werk- und Honorarverträgen bezog, mit dem vom Kanzler der Bergischen Universität, Herrn Dr. Kischkel, erarbeiteten Auswertungs- und Maßnahmenvermerk sowie der Erweiterung und Modifikation des bis dahin bereits bestehenden Verfahrens für die Innenrevision der Bergischen Universität zustimmend zur Kenntnis. Der Hochschulrat stimmte im weiteren Jahresverlauf auch dem Abschlussbericht der Innenrevision für den Bereich „Zweckgebundene Förderprogramme“ sowie dem entsprechenden Auswertungs- und Maßnahmenvermerk des Kanzlers mit einigen weiteren Empfehlungen zu.
Personalia
Im Rahmen eines gemeinsamen Berufungsverfahrens mit dem Forschungszentrum Jülich erhob der Hochschulrat gegen den Ausschreibungsverzicht und die Besetzung der W1-Prof. „Experimentalphysik mit der Fachrichtung Globale Atmosphärenforschung“ mit Herrn Dr. Felix Plöger unter Voraussetzung eines positiv verlaufenden Berufungsverfahrens keine Einwände.
Finanzen
Der Hochschulrat nahm den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes 2015 der Bergischen Universität Wuppertal zustimmend zur Kenntnis. Er stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 14.436.534,13 € und einem Bilanzgewinn i. H. v. 16.872.707,53 € fest, stimmte der Bildung einer Gewinnrücklage i. H. v. 16.872.707,53 € zu und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2015 die Entlastung.
Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2016 mit einem Jahresüberschuss von 11.733.000 € nach dem Stand vom 15.09.2016 zustimmend zur Kenntnis und stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2017 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 9.196.000 € zu. Er nahm des Weiteren die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 zustimmend zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Rektorates bestimmte der Hochschulrat die Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2016.
Sonstiges
Der Hochschulrat würdigte die andauernde positive Entwicklung der Bergischen Universität Wuppertal, die auch im Jahr 2016 in allen wesentlichen Bereichen fortgesetzt wurde.
Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz seinen Dank aus.
gez. Dr. h.c. Josef Beutelmann
Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal
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