Rechenschaftsbericht 2024 des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal gem. § 21 Abs. 5a HG

externe Mitglieder:

Vorsitzender:

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Ehrensenatorin der Universität Wien

Frau Prof. Dr. Christa Neuper, Vorsitzende des Universitätsrates der TU Graz

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes a. D.

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Institut für Numerische Mathematik der TU Braunschweig

hochschulinterne Mitglieder:

Frau Prof. Dr. Rita Casale, Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Herr Prof. Dr.-Ing. Markus Zdrallek, Wissenschaftlicher Direktor „neue effizienz - Bergische Gesellschaft für Ressourceneffizienz mbH“

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2024, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2024 vier Mal. An den Sitzungen nahm regelmäßig neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie zu der Sitzung am 24.06.2024 die für die Bergische Universität zuständigen Wirtschaftsprüfer*innen der ELT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An einer der Sitzungen nahm auch die Referentin der Bergischen Universität im Ministerium, Frau RR*in Ruhnke, teil.

Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität veröffentlicht.

Hochschulpolitik und Hochschulrecht

Der Hochschulrat erörterte ausführlich die Eckpunkte des Entwurfs des Hochschulzukunftsgesetzes, insbesondere diejenigen Regelungen, die die Arbeit des Hochschulrates betreffen. Hinsichtlich der geplanten Regelung zur zeitlichen Begrenzung der Amtszeit der Hochschulratsmitglieder, die als altersdiskriminierend und damit als rechtswidrig erachtet wird, schloss sich das Gremium der Auffassung der KVHU an, dass es der Kompetenz der jeweiligen Auswahlgremien, in denen im Übrigen das Ministerium über zwei Stimmen verfüge, überlassen sein sollte, eine geeignete Auswahl an Kandidat*innen zu treffen. Auch der Teil 10, des Gesetzesentwurfs, Sicherheit und Redlichkeit in den Hochschulen, werde in Übereinstimmung mit den Hochschulräten anderer Landesuniversitäten wegen der mit ihm einhergehenden Überregulierung, des enormen bürokratischen Aufwandes und der auf die Hochschulen zusätzlich anfallenden Kosten als überaus kritisch erachtet. Zu den weiteren aus Sicht des Hochschulrates als problematisch angesehenen geplanten Punkten gehören die Neuregelungen zu Personalvertretungen für den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich.

Der Hochschulrat nahm die vom Senat der Universität verabschiedete Ordnung über das Verfahren zur Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende, die das Fehlverhalten zwischen den Studierenden zum Gegenstand hat, zur Kenntnis.

Auch die im Senat behandelte und vom Rektorat beschlossene Antidiskriminierungsrichtlinie wurde vom Hochschulrat mit Interesse zur Kenntnis genommen. Der Hochschulrat regte die Erstellung einer kurzen Lesefassung an. Die Studierenden sollten mit der Thematik auch im Rahmen von großen Lehrveranstaltungen vertraut gemacht werden. Der Hochschulrat hob des Weiteren die Bedeutsamkeit der persönlichen Positionierung, insbesondere der Leitungsebenen der Universität, zum Thema Antidiskriminierung hervor.

Strategische Weiterentwicklung

Auf den 2023 geäußerten Wunsch des Hochschulrates berichtet das Rektorat auch 2024 über die aktuellen Schwerpunkte der strategischen Weiterentwicklung der Universität. Sie waren Gegenstand ausführlicher Erörterungen mit dem Hochschulrat.

In der Sitzung am 22.02.2024 nahm der Hochschulrat die Einrichtung einer universitätseigenen Innenrevision zustimmend zur Kenntnis. Neben der Innenrevision wurde in der ersten Sitzung des Jahres 2024 als weiteres Schwerpunktthema die Weiterentwicklung des Leitbildes und des Hochschulentwicklungsplans (HEP) behandelt. Der Hochschulrat regte an, das Leitbild mit der Entwicklung eines positiv und weltoffen gefassten, allgemeinen und operationalisierbaren Werte- und Verhaltenskodex zu verbinden und den längerfristig aufgestellten HEP z. B. jeweils nach Ablauf von 3 Jahren ggfls. durch Konkretisierung der zunächst allgemein gefassten Aussagen zu novellieren. Es wurde auch die Empfehlung ausgesprochen, den HEP um den Student Life Cycle zu ergänzen und das Thema Nachhaltigkeit und Digitalisierung in die Entwicklungs- und Arbeitsprogramme explizit aufzunehmen.

Auch in den darauffolgenden Sitzungen wurde der Hochschulrat seitens der Hochschulleitung über die Ergebnisse der zwischenzeitlich mit den anderen Gremien und Organisationseinheiten der Universität fortgesetzten Diskussion über die Entwicklung des HEP und es Leitbilds der Universität informiert. Seitens des Hochschulrates wurde positiv hervorgehoben, dass die Schlüsselbegriffe des Leitbildes einen guten Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung der Universität bilden. Des Weiteren wurde vom Hochschulrat die Frage nach dem mit dem Leitbild angesprochenen Adressatenkreis thematisiert. Sie sei auch eng mit der nach dem Selbstverständnis der Universität verknüpft. Für die Erreichung von hochschulweit gesetzten Zielvorgaben müssen alle ihre Akteure auf der Basis eines Wir-Gefühls miteinbezogen werden. Hierzu gehöre auch eine stärkere Einbeziehung der Sichtweise der Studierenden, die sich nicht nur auf die Fragen der Lehre beschränke. Es gehöre zu den wesentlichen Aufgaben der Universität, dass die Studierenden ebenfalls ein fundiertes Verständnis für die Forschung vermittelt bekommen sollen. Es sei auch davon auszugehen, dass die Studierenden insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit weitere Akzente wünschen würden. Zur der letzten Fassung des Leitbild-Textes wurden in der Sitzung am 21.11.2024 Anregungen bezüglich des normativen Selbstverständnisses, der Existenzsicherung der Universität und einer expliziteren Formulierung der Entwicklungsziele vorgeschlagen.

Zu den weiteren Schwerpunktthemen, die in der Sitzung am 24.06.2024 thematisiert wurden, gehörte die neu konzipierte Betreuungsvereinbarung mit den Promovierenden, die der Hochschulrat ausdrücklich begrüßte.

Als weiteres Schwerpunktthema wurden dem Hochschulrat von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten die aktuellen Gleichstellungspläne aller Organisationseinheiten der Universität vorgestellt und erläutert. Der Hochschulrat nahm auch diese befürwortend zur Kenntnis.

Forschung

Die Aktivitätsfelder der Universität in der Forschung bildeten am 24.06.2024 und am 21.11.2024 ein Schwerpunktthema einer gemeinsamen Erörterung mit dem Rektorat. Es wurde angemerkt, dass die Bergische Universität traditionell besonders aktiv in der interdisziplinär ausgerichteten Forschung sei. Dieser Umstand könnte zu den bereits genannten Aktivitätsfeldern entsprechend hervorgehoben werden. Der Hochschulrat regte auch an, die Aktivitäten der Interdisziplinären Zentren (IZ) auch innerhalb der Universität zu bewerben. Obgleich die Aktivitäten der IZ naturgemäß mit bestimmten herausragenden Persönlichkeiten verknüpft seien, sollten diese im Sinne einer nachhaltigen, transparenten und zukunftsoffenen Forschung weitestgehend auch personenübergreifend konzipiert werden. Es wurde zur Diskussion gestellt, ob in eine mittel- und langfristige Planungsperspektive von Wissenschaft und Forschung neben den IZ auch die derzeitige Fakultätsstruktur miteinbezogen werden müsste. Dies wäre nach Auffassung des Hochschulrates insbesondere vor dem Hintergrund der gesellschaftlich besonders relevanten Themen wie Nachhaltigkeit und KI überlegenswert, mit denen auch die Fragen nach den entsprechend auszurichtenden Neuberufungen wie auch nach der Neugestaltung der Lehre verknüpft wären. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die hierbei zu berücksichtigenden Wünsche und Erwartungen der Studierenden und Studieninteressierten hingewiesen. Nachhaltige und gesellschaftlich verantwortungsvolle Forschungsperspektiven seien auch mit dem Engagement weiterer Mitarbeiter*innen der Universität erfolgreich umsetzbar. Es wurde des Weiteren angeregt, das Forschungsfeld „Zero Waste Technologies“ auf „Zero Waste and Zero CO2 Technologies“ zu ergänzen. Die Erreichung von CO2-Neutralität werde nämlich nach übereinstimmender Auffassung in der Forschung eine immer stärkere Rolle spielen.

Die Forschungsinitiativen wurden auch mit den Dekan*innen im Rahmen der Präsentation der Fakultäten ausführlich zur Sprache gebracht.

Der Hochschulrat nahm mit Freude zur Kenntnis, dass die Forscher*innen der Bergischen Universität in einem immer schwieriger werdenden Umfeld weiterhin erfolgreich an namhaften drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten teilnehmen konnten. Trotz der sich zunehmend verschärfenden Haushaltslage in Bund und Land sowie des sich aus dieser Situation ergebenden harten Konkurrenzkampfes zwischen den Hochschulen um Fördermittel konnten die Drittmitteleinnahmen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Besonders erfreulich war der Umstand, dass es Frau Prof. Jacob und ihrem Team gelungen ist, einen für das Fach Mathematik und die Universität bedeutenden Sonderforschungsbereich erfolgreich einzuwerben.

Studium und Lehre

Ebenfalls in den Sitzungen am 24.06.2024 und am 21.11.2024 wurde als Schwerpunkthema der aktuelle Stand der Erarbeitung des Leitbilds Lehre ausführlich erörtert. Seitens des Hochschulrates wurde empfohlen, die Lehrkräftebildung im Sinne eines gesellschaftlich besonders relevanten Auftrags als strategische und operative Stärke der Bergischen Universität – auch als einen der Forschungsschwerpunkte – weiter zu forcieren und angesichts des zunehmenden Einflusses von KI die Durchführung von mündlichen Prüfungen trotz des damit verbundenen höheren Aufwandes zu bevorzugen. Des Weiteren sollte künftig das Weiterbildungsangebot der Universität auch nach den Interessen der Studierenden ausgerichtet werden. Der Hochschulrat begrüßte alle seitens der Universität unternommenen Anstrengungen, insbesondere durch das Angebot von innovativ ausgerichteten und attraktiven Studiengängen, um dem landesweiten negativen Trend der Entwicklung der Studierendenzahlen, entgegenzuwirken.

Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeit als einer der Bereiche von herausragender gesellschaftlicher Relevanz bildet an der Bergischen Universität ein breit gefächertes Querschnittsthema, das alle ihre Aktivitäten entscheidend mitprägt. In einigen der geplanten bzw. bereits neu eingerichteten Studiengängen spielt die Thematik der Nachhaltigkeit eine wesentliche Rolle. Auch bei den derzeit im großen Umfang durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen der baulichen Infrastruktur der Universität ist sie von prägender Bedeutung. Der Hochschulrat begrüßt alle diesbezüglichen Initiativen.

Third Mission

Der Transferbereich ist an der Bergischen Universität bereits seit einigen Jahren dank der engen Kontakte zu der innovativ ausgerichteten Wirtschaft vor Ort stark ausgeprägt, und zwar mit großen Vorteilen für beide Seiten. Viele der hochschulinternen Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeit wären ohne eine intensive Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Bergischen Landes kaum möglich gewesen. Die Wirtschaft vor Ort finanziert die Deutschlandstipendien im großen Umfang. Andererseits steht die Universität in engen Kontakten mit der Wirtschaft, um gemeinsam Absolvent*innen und junge Wissenschaftler*innen an die Region zu binden. Der Hochschulrat unterstützt alle Bemühungen, jungen, gut ausgebildeten Menschen im Bergischen Land attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten.

Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung des Senates an der Sitzung am 30.10.2024 teil. Der Vorsitzende berichtete dem Gremium, dem als nichtstimmberechtigte Mitglieder neben, dem Rektorat, den Dekan*innen, den Leiter*innen der zentralen Organisationseinheiten, die oder der Vorsitzende des Rates des IfB, die oder der Vorsitzende des gemeinsamen Studienausschusses (GSA), die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiterinnen und Leiter der zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) angehören, über die im Hochschulrat 2024 sowie in der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (KVHU), dessen Sprecherrolle Herr Dr. Beutelmann derzeit innehat, behandelten Themen. Herr Dr. Beutelmann ging auf einzelne Fragen der Senator*innen näher ein.

Über den per Gesetz vorgeschriebenen Informationsaustausch mit den Hochschulgremien und Funktionsträger*innen hinaus wurde die vom Hochschulrat 2023 initiierte Vorstellungsrunde der Fakultäten 2024 fortgesetzt. Im Berichtzeitraum waren die Vertreter*innen der Fakultäten für Wirtschaftswissenschaft – Schumpeter-School of Business and Economics für Maschinenbau und Sicherheitstechnik sowie Design und Kunst im Hochschulrat zu Gast.

Dem Hochschulrat und den Fakultäten wurde damit die Möglichkeit gegeben, in direkten Gesprächen im Beisein des Rektorates die weitere strategische Entwicklung der jeweiligen Fakultäten gemeinsam zu erörtern. Der Hochschulrat nahm den unmittelbaren Austausch mit den Fakultäten zum Anlass, auch einige Ideen und Anregungen zu unterbreiten.

Des Weiteren wurde der Hochschulrat über den aktuellen Stand und die weitere Entwicklung der Universitätsbibliothek informiert. Der Hochschulrat hatte auch die Gelegenheit, das neu eingerichtete Johannes-Rau-Zentrum sowie die gemeinsam mit der Stadt Wuppertal reaktivierte Kunsthalle Barmen zu besichtigen.

Informationsaustausch mit den Vorsitzenden der beiden Personalräte, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat für die Sitzung am 21.11.2024 eingeladen.

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Herr Dr. Kotthaus, berichtete über die wesentlichen Aktivitäten aus seinem Zuständigkeitsbereich. Hierbei handelte es sich insbesondere über den Nachteilsausgleich bei Prüfungen und die von ihm durchgeführten Beratungsgespräche. Ein nicht unerheblicher Teil der Studierenden gebe als Beeinträchtigungsgrund psychische Probleme an. Allerdings wagen offenbar viele der Studierenden mit psychischen Beeinträchtigung nicht den Schritt, sie anzuzeigen, um entsprechende Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen. Es werden weiterhin hochschulweit viele Veranstaltungen angeboten, um insbesondere die Prüfungsausschüsse und die Prüfenden auf die Problematik zu sensibilisieren. Für die Studierenden mit einer Schreibschwäche sei inzwischen ein Merkblatt erstellt worden. Auch für Studierende mit psychischer Erkrankung wäre die Erstellung einer Handreichung überaus wünschenswert.

Der Vorsitzende des Personalrates der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten; Herr Dr. Mittendorf, stellte die Problematik rund um die Karrierechancen und die Qualifizierung wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen sowie den Umgang mit den Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in den Mittelpunkt seines Berichtes. Der Personalrat setze sich stark dafür ein, mehr Dauerstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs einzurichten und die Promotionsfähigkeit auf den bereits vorhandenen Personalstellen zu verbessern.

Der stellvertretende Vorsitzende des Personalrates der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Herr Giese, konzentrierte sich bei seinen Ausführungen auf das Speiseangebot und die Preisgestaltung des Studierendenwerks. Ein weiteres Thema bildete die Verkehrssituation rund um die Universität. Hierbei handelte es sich um die insbesondere außerhalb der Hauptgeschäftszeiten schwierige Erreichbarkeit der Universität mit ÖPNV sowie die mangelhafte Verkehrsregelung rund um die Baustellen auf dem Hauptcampus.

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Herr Regneri, merkte u. a. an, dass etwa ein Drittel der Beeinträchtigungen der Mitarbeiter*innen psychischer Art seien. Er merkte an, dass seine Tätigkeit zum großen Teil aus der Führung von Beratungsgesprächen bestehe. Er regte die Bildung eines Inklusionsfonds an, mit dem kleinere Umbaumaßnahmen für die Erlangung weiterer Barrierefreiheit finanziert werden könnten. Für die Anstellung von schwerbehinderten Menschen in den Organisationseinheiten der Universität könnte darüber hinaus die Einführung einer Inklusionsprämie angedacht werden.

Alle anwesenden Vertreter*innen der Belange der Mitglieder der Universität hoben den regen Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung hervor.

Informationsaustausch mit dem AStA-Vorsitz

Ein vertrauensvoller und konstruktiver Informationsaustausch mit der Vertretung der Studierendenschaft wird an der Bergischen Universität seit Jahren regelmäßig gepflegt.

In der Sitzung am 24.06.2024 fand das Gespräch mit dem AStA-Vorsitz statt. Der Vorsitzende bat Herrn Sörensen-Siebel, auf die Themen, die die Studierenden derzeit besonders beschäftigen, einzugehen. Der AStA-Vorsitz berichtete über die zu verzeichnende Zunahme von Fehlverhalten oder gar Gewalt zwischen Studierenden. Es seien in der letzten Zeit vermehrt Übergriffe vor allem von männlichen Studierenden registriert worden. Frau Prof. Wolff hob das berechtigte Interesse der Studierenden an der Festlegung von hochschulinternen Regelungen zum Umgang mit Ordnungsverstößen unter den Studierenden hervor. Der von ihr angekündigte Entwurf einer entsprechenden Regelung wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Gremien beschlossen und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität veröffentlicht.

Des Weiteren merkte Herr Sörensel-Siebel an, dass sich die ökonomische Situation vieler Studierenden nach der Corona-Krise wie auch in Folge der gestiegenen Inflation verschlechtert habe. Der AStA unterstützt die besonders bedürftigen Studierenden mit zinslosen Darlehen. Darüber hinaus werden seitens des AStA vielfältige Aktivitäten im Bereich Inklusion und in Bezug auf Integration ausländischer Studierenden durchgeführt. Auch der AStA-Vorsitz hob die positive Zusammenarbeit mit dem Rektorat hervor. Hinsichtlich der schwieriger gewordenen Finanzlage der Studierenden merkte Herr Dr. Beutelmann an, dass die Hochschulräte diesbezüglich wenig Spielraum haben, um auf die Politik entsprechen einzuwirken. Gleichwohl sei zumindest kurzfristig eine Anpassung der BAföG-Sätze angedacht. Dies sei insbesondere für die die Studierenden an der Bergischen Universität von besonders großer Bedeutung, da der Anteil der berufstätigen Studierenden in Wuppertal traditionell besonders hoch sei und über dem Landesdurchschnitt liege. Im Wintersester 2020/21 habe dieser bei 79% gegenüber 66% im Bundes- und 70% im Landesdurchschnitt gelegen. Zu den weiteren angesprochenen Themen gehörten die Situation rund um die Wohnheime, die Bereitstellung des Gastronomieangebotes in den Außenstellen der Universität sowie eine stärkere Einbeziehung von Inklusion in den HEP.

Berichtswesen

Das Rektorat berichtete dem Hochschulrat in regelmäßigen Zeitabständen über die aktuellen Ereignisse und Entwicklungen aus allen relevanten Bereichen der Universität. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde der Hochschulleitung u. a. empfohlen, die an der Bergischen Universität bereits vorhandenen Forschungsaktivitäten im KI-Bereich für die Außenpräsentation der Universität gebündelt aufzubereiten. In den Bekanntmachungen sollten die jeweiligen Besonderheiten der Fächer und der angebotenen Studiengänge hervorgehoben werden. Die grundsätzlich niederschwellige Werbung sollte nah an Inhalten ausgerichtet sein. Bei den Werbemaßnahmen sollten auch die Besonderheiten der Universität als Ganzes berücksichtigt und mit einer Image-Analyse verbunden werden. In die Entwicklung der Marketing-Campagne könnten auch die an der Universität tätigen fachaffinen Hochschullehrer*innen einbezogen werden. Hinsichtlich der Zentralisierung der IT-Dienste wurde aus den Reihen des Hochschulrates ein enger Informationsaustausch mit den Fakultäten empfohlen.

Der Compliance-Beauftragte, Herr Prof. Dr. Thiele, und die Antikorruptionsbeauftragte, Frau Prof. Dr. Klamroth, wurden zu der Sitzung am 22.02.2024 als Gäste eingeladen, um dem Hochschulrat persönlich über ihre inzwischen mehrjährige Tätigkeit zu berichten. Erfreulicherweise wurden in den letzten Jahren in beiden Bereichen keine Sachverhalte von rechtlicher Relevanz festgestellt. Beide Personen üben diese Funktionen bereits seit 2014 aus. Herr Dr. Beutelmann dankte ihnen für ihr langjähriges Engagement. Der Hochschulrat nahm die auch schriftlich vorgelegten Jahresberichte des Compliance-Beauftragten und der Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2023 zur Kenntnis.

Des Weiteren stellte der externe behördliche Datenschutzbeauftragte der Bergischen Universität, Herr Dr. Kinast, seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum April 2023 bis März 2024 vor. Er ging auf den rechtlichen Rahmen seiner Aufgaben, die einzelnen Tätigkeitsfelder, wie Beratung zu einzelnen Datenverarbeitungsvorgängen, Datenschutzfolgenabschätzung und Beschäftigtendatenschutz, näher ein. Herr Dr. Kinast berichtete über die im Berichtzeitraum vorgekommenen Datenschutzvorfälle, von denen jedoch keiner meldepflichtig gewesen sei, und eine an ihn ergangene Betroffenenanfrage. Nach einigen Hinweisen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit informierte der Datenschutzbeauftragte den Hochschulrat über die derzeit fortlaufenden Prozesse und gab einen Ausblick auf die in naher Zukunft anstehenden Maßnahmen.

In der Sitzung am 22.02.2024 nahm der Hochschulrat den Bericht über die Revisionsprüfung „Stiftungsprofessuren“ zustimmend zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang regte der Hochschulrat die Einsetzung von dezentralen Risiko- und Compliance-Beauftragten in allen wesentlichen Organisationseinheiten an. Der Hochschulratsvorsitzende bat des Weiteren um die Vorlage einer längerfristig ausgelegten, systematisch verfassten Revisionsplanung.

In der letzten Sitzung des Jahres 2024 wurde der Bericht zum Risiko- und Notfallmanagement III/2024 zum Gegenstand der Beratungen mit dem Rektorat. Der Hochschulrat regte die Durchführung von Übungen mit der Feuerwehr und von Krisenübungen an.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit gehört zu den wesentlichen Themen, die durchgehend mit dem Rektorat erörtert werden. Nach dem Ausscheiden des langjährigen Leiters des Zentrums für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM), Herrn Dr. Bauer, war der Hochschulrat erfreut, dass diese so bedeutende Funktion in einer relativ kurzen Zeit im Frühjahr 2024 wiederbesetzt werden konnte. Auf Einladung des Hochschulrates stellte sich der neue Leiter des ZIM, Herr Gutmann, in der Sitzung am 21.11.2024 vor.

Herr Gutmann gab einen Überblick über den derzeitigen Stand der IT-Sicherheit und stellte die einzelnen bereits initiierten und geplanten Sicherheitsmaßnahmen sowie die noch anstehenden Herausforderungen vor. Er merkte des Weiteren an, dass vom ZIM auch eine auf den Vorgaben des HEP basierende Entwicklungsstrategie als Bereichsarbeitsprogramm konzipiert werde.

Herr Gutmann teilte mit, dass die Bergische Universität nach dem letzten Cyberangriff die IT-Sicherheitsstandards markant erhöht habe und im Rahmen der derzeit vorhandenen technischen Möglichkeiten gut aufgestellt sei. Allerdings gelte es, sich der permanent verändernden Sicherheitslage stets kurzfristig anzupassen. Statistisch gesehen sei ein weiterer Cyberangriff sehr wahrscheinlich. Zu den wesentlichen Aufgaben des ZIM gehöre vor diesem Hintergrund, diesen unmittelbar zu erkennen, seine Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Universität so schnell wie möglich wiederherzustellen. Herr Gutmann wies darauf hin, dass seitens des ZIM bzw. der IT-Sicherheitsbeauftragten in zeitlichen Abständen auch ein Schwachstellen-Scanning (z. B. Phishing-Mails) extern in Auftrag gegeben wurde. Der Hochschulrat bat den ZIM-Leiter, auch künftig in regelmäßigen Abständen über den Stand der IT-Sicherheit zu berichten und wünschte ihm viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Herr Gutmann berichtete des Weiteren, dass das ZIM inzwischen technisch auch für die Einführung von KI gerüstet sei.

Finanzen

Der Hochschulrat stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 26.019.072,85 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 45.532.200,22 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage i. H. v. 45.532.200,22 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2023 die Entlastung.

Die Entlastung bezog sich bis zum 30.09.2023 auch auf die Amtszeit des damaligen Kanzlers der Bergischen Universität, Herrn Dr. Kischkel, und ab dem 01.10.2023 auf die Amtszeit der neuen Kanzlerin, Frau Dr. Löffler.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (Ergebnisrechnung) 2024 nach dem Stand vom 30.09.2024 mit einem Jahresüberschuss von 10.688.200 € zustimmend zur Kenntnis.

Da den Landeshochschulen vom Land vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Haushaltlage für die kommenden Jahre Mittelkürzungen angekündigt wurden, die jedoch noch nicht genauer beziffern wurden, konnten bezüglich der mittelfristigen Wirtschaftsplanung der Universität keine verlässlichen Schätzungen abgegeben werden.

Der Hochschulrat nahm deshalb die anhand der noch vor der angekündigten Kürzung ermittelte mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2025 bis 2029 als vorläufig zustimmend zur Kenntnis. Die endgültige Entscheidung sollte nach der Bekanntgabe der Zahlen durch das Ministerium und ihrer Berücksichtigung in einer entsprechend novellierten Wirtschaftsplanung der Universität in der ersten Sitzung am 2025 getroffen werden.

Vom Hochschulrat wurde auch angesichts der seitens der Politik kritisch betrachteten Bildung von Finanzrücklagen durch die Hochschulen das Spannungsverhältnis, dem sie ausgesetzt sind, zur Sprache gebracht, einerseits einen ausgeglichenen Finanzhaushalt anzustreben, andererseits den gesetzlich verankerten Auftrag zu erfüllen. Für die nachhaltige Sicherstellung von qualitativ anspruchsvoller Forschung und Lehre wurde seitens des Rektorates und des Hochschulrates die Bildung von Rücklagen als unerlässlich betrachtet, insbesondere, wenn die von der Universität möglicherweise zu erbringende Eigenleistung bei den akut gewordenen umfangreichen Gebäudesanierungen in der Höhe derzeit kaum verlässlich einzuschätzen ist. Insgesamt sollten die künftigen Jahresergebnisse mittelfristig um eine „schwarze Null“ oszillieren.

Vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich erfolgten Überprüfung des Rücklagenkonzeptes der Bergischen Universität beschloss der Hochschulrat auf Vorschlag des Rektorates nach ausführlicher Diskussion die Einstellung in Höhe von 5.829.576,63 € aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2023 in die Sonderrücklage sowie die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 72.940.433,40 € im Wirtschaftsjahr 2024 und die Bildung von weiteren Sonderrücklagen in Höhe von 72.940.433,40 €.

Dem Hochschulrat sollte eine von Sondereffekten bereinigte Übersicht der Drittmittelentwicklung der letzten drei Jahre zur Verfügung gestellt werden, um auch die Gründe für ihren derzeitig nominell zu verzeichnenden Rückgang analysieren zu können. Gerade vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen finanziellen Risiken müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Höhe der Drittmitteleinwerbungen zu erhöhen. Es wurde gleichwohl zur Diskussion gestellt, ob angesichts der insgesamt zurückgehenden Gesamtquote der von Drittmittelgebern bereitgestellten Mittel der zu ihrer Erwerbung zu leistende Aufwand bei allen Antragstellungen noch zu vertreten sei, oder aber es nicht zweckmäßiger und effizienter wäre, die zu ihrer Erwerbung verwendeten hochschulinternen Ressourcen direkt für andere attraktive Projekte in Wissenschaft und Forschung zu investieren.

Der Hochschulrat bestimmte die ELT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2024.

Sonstiges

Der Hochschulrat sprach dem Rektorat einen besonderen Dank aus. Dieser Dank gilt auch den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für das Geleistete.


Dr. h.c. Josef Beutelmann

Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

______________________________________________________________________________________

Rechenschaftsbericht 2023

Rechenschaftsbericht 2022

Rechenschaftsbericht 2021

Rechenschaftsbericht 2020

Rechenschaftsbericht 2019

Rechenschaftsbericht 2018

Rechenschaftsbericht 2017

Rechenschaftsbericht 2016

Rechenschaftsbericht 2015