Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt vor, dass Dienststellen ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen müssen. Dies umfasst auch die Einrichtung einer Stelle, die die Beschwerden der Mitarbeitenden entgegennimmt und prüft, vgl. § 13 AGG. An der Bergischen Universität Wuppertal ist die AGG-Beschwerdestelle im Justiziariat angesiedelt. Sie ist für Bedienstete und Beschäftigte der Universität, aber auch für Bewerber*innen zuständig.
Die Beschwerdestelle bietet eine vertrauliche niedrigschwellige Beratung an. Mit Zustimmung der betroffenen Person können weitere Schritte zur Konfliktlösung bzw. zur Entscheidung über die Beschwerde und anschließende Maßnahmen eingeleitet werden.
Betroffene adressieren ihre Eingaben bitte telefonisch, per E-Mail oder gerne auch schriftlich an die Justiziarin der Universität. Die Eingaben werden vertraulich behandelt.