Erfindungs- und Softwaremeldung
Ihre Forschungsergebnisse und innovativen Ideen verdienen den bestmöglichsten Schutz. Aus diesem Grund unterstützen wir alle Hochschulangehörigen der Bergischen Universität im Rahmen einer Erfindungsmeldung und stehen bei allen Fragen zu Ihrer Erfindung, Arbeitnehmererfindervergütung und den dazugehörigen weiteren administrativen Prozessen jederzeit zu Verfügung.

Bild: Colourbox
Alle Prozesse finden hierbei in enger Verzahnung mit der Patent- und Verwertungsagentur PROvendis (Tochergesellschaft und zentraler Dienstleister für IP und Schutzrechte) statt, die bereits im Vorfeld einer Erfindungsmeldung tatkräftig unterstützt.
Im Rahmen der Technologieentwicklung empfehlen wir eine kostenlose und unverbindliche Erfindungsberatung für Beschäftigte und Studierende. In einem ersten Gespräch werden dort Patentierungs- und Verwertungschancen erörtert, auf formale Anforderungen der Erfindungsmeldung eingegangen sowie für Gefahren und vermeidbare Fehler sensibilisiert.
Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) müssen alle Erfindungen von Hochschulangehörigen, unabhängig ob sie aus dienstlicher Tätigkeit, aus einer Nebentätigkeit oder im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind, dem Arbeitsgeber schriftlich gemeldet werden, und zwar bevor die Erfindung veröffentlicht wird .
Das Formular zur Erfindungsmeldung finden Sie unter Downloads und Links zum Ausfüllen und Herunterladen.