Bergische Universität Wuppertal

Interne Bewerbungen

WER IST GEMEINT?

  • Sie haben Ihren Studienabschluss an der Bergischen Universität Wuppertal erworben und
  • Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben.

BEWERBUNGSVERFAHREN

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

  • Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Der Masterprüfungsausschuss überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Die Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss finden Sie
    • auf der Webseite Ihres Wunsch-Masterstudiengangs, den Sie aus der Masterübersicht aufrufen
    • im Kapitel "Termine und Fristen".
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Master finden Sie
    • auf der Webseite des entsprechenden Masterstudiengangs (siehe Masterübersicht)
    • im Kapitel "Zugang zum Studium".
  • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus.
  • Diese Bestätigung benötigen Sie für die Umschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.

2. Umschreibung beim Studierendensekretariat

Die Umschreibung in den Masterstudiengang erfolgt im Studierendensekretariat. Sie benötigen dafür die Bestätigung des Prüfungsausschusses.

INTERNATIONALE BEWERBUNGEN

Wenn Sie sich mit einem oder mehreren ausländischen Zeugnissen bewerben, da Sie

  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium im Ausland abgeschlossen haben oder
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben oder
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) in Deutschland erworben und ein erstes Studium im Ausland abgeschlossen haben

... dann informieren Sie sich bitte beim Akademischen Auslandsamt / International Office, welche Bewerbungsverfahren und Fristen für Sie gelten.

MASTERBEWERBUNG

Bewerbungsverfahren

  • Bei der Masterbewerbung durchlaufen Sie ein zweigeteiltes Verfahren:
    • Sie stellen zunächst einmal beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang
    • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsbedingungen erfüllen, können Sie sich im zweiten Schritt beim Studierendensekretariat in den Masterstudiengang ein- oder umschreiben.
  • Das Angebot unserer Masterstudiengänge finden Sie hier. Auf der Infoseite des Masterstudienganges, die Sie dort aufrufen können, finden Sie Informationen zu den Bewerbungsfristen (unter „Termine und Fristen“) sowie zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung (unter „Zugang zum Studium“).
  • HINWEIS: Für jede Bewerbergruppe gelten bestimmte Fristen. Die Fristen für die Antragstellung beim Masterprüfungsausschuss weichen von den Fristen des Studierendensekretariats für eine Einschreibung bzw. Umschreibung ab.
  • Je nachdem, wo Sie Ihren Studienabschluss erworben haben, gehören Sie zu einer der im folgenden aufgeführten Bewerbergruppen.

Externe Bewerbungen

WER IST GEMEINT?

  • Sie haben Ihren ersten Studienabschluss nicht an der Bergischen Universität Wuppertal erworben bzw. sind hier nicht mehr eingeschrieben,
  • Sie haben Ihren ersten Studienabschluss an einer anderen deutschen Hochschule erworben und
  • Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).

BEWERBUNGSVERFAHREN

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

  • Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Der Masterprüfungsausschuss überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Die Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss finden Sie
    • auf der Webseite Ihres Wunsch-Masterstudiengangs, den Sie aus der Masterübersicht aufrufen
    • im Kapitel "Termine und Fristen".
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Master finden Sie
    • auf der Webseite des entsprechenden Masterstudiengangs (siehe Masterübersicht)
    • im Kapitel "Zugang zum Studium".
  • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus.
  • Diese Bestätigung benötigen Sie für die Einschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.

2. Einschreibung beim Studierendensekretariat

Die Einschreibung in den Masterstudiengang erfolgt beim Studierendensekretariat. Sie registrieren sich im Onlineportal und schließen die Einschreibung ab, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat senden, u.a. die Bestätigung des Prüfungsausschusses.