Bewerbung für einen Master of Education
Wenn Sie Lehrer*in werden wollen, finden Sie hier Informationen dazu, wie Sie sich für ein Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) bewerben, das Sie für ein Lehramt vorbereitet. Unsere Universität bietet eine Vorbereitung für alle Schulformen an – auch für bilingualen Unterricht sowie für sonderpädagogische Förderung.
Zu welcher Bewerbergruppe gehören Sie? Hier finden Sie genauere Informationen:
Wer ist gemeint?
- Sie haben an der Bergischen Universität Wuppertal
- den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts (Kombi-B.A.)
oder - den Bachelorstudiengang Angewandte Naturwissenschaften / Applied Science (Kombi-B.Sc.)
oder - den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Education (B.Ed.) abgeschlossen,
- den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts (Kombi-B.A.)
- Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben und
- Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).
Fristen
Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
01.09. zum Wintersemester
01.03. zum Sommersemester
Umschreibung beim Studierendensekretariat
31.10. zum Wintersemester
30.04. zum Sommersemester
Bewerbungsverfahren
1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
Sie stellen beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Master of Education, d.h. im Servicebereich der School of Education / ISL einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Welchen Antrag Sie stellen, hängt davon ab, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten:
Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss einen Aufnahmebescheid darüber aus.
2. Umschreibung beim Studierendensekretariat
Den o.g. Aufnahmebescheid benötigen Sie zur Umschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.
Wer ist gemeint?
- Sie haben an der Bergischen Universität Wuppertal Ihren ersten Studienabschluss (Bachelor / Diplom / Magister) erworben,
- Sie haben weder den
- Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts (B.A. Kombi) noch den
- Bachelorstudiengang Angewandte Naturwissenschaften studiert,
- Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben und
- Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).
Fristen
Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
10.07. zum Wintersemester
31.01. zum Sommersemester
Umschreibung beim Studierendensekretariat
31.10. zum Wintersemester
30.04. zum Sommersemester
Bewerbungsverfahren
1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
Sie stellen beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Master of Education, d.h. im Servicebereich der School of Education / ISL einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Welchen Antrag Sie stellen, hängt davon ab, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten:
Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss einen Aufnahmebescheid aus.
2. Umschreibung beim Studierendensekretariat
Die o.g. Bestätigung des Prüfungsausschusses benötigen Sie zur Umschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.
Wer ist gemeint?
- Sie haben Ihren ersten Studienabschluss nicht an der Bergischen Universität Wuppertal erworben bzw. sind hier nicht mehr eingeschrieben,
- Sie haben Ihren ersten Studienabschluss an einer anderen deutschen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) erworben und
- Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).
Fristen
Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
10.07. zum Wintersemester
31.01. zum Sommersemester
Einschreibung beim Studierendensekretariat
15.10. zum Wintersemester
15.04. zum Sommersemester
Bewerbungsverfahren
1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
Sie stellen beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Master of Education, d.h. im Servicebereich der School of Education / ISL einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Welchen Antrag Sie stellen, hängt davon ab, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten:
Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss einen Aufnahmebescheid aus.
2. Einschreibung beim Studierendensekretariat
Die o.g. Bestätigung des Prüfungsausschusses benötigen Sie zur Einschreibung in Ihren Wunsch-Masterstudiengang beim Studierendensekretariat.
Wer ist gemeint?
Wenn Sie sich mit einem oder mehreren ausländischen Zeugnissen bewerben, da Sie
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium im Ausland abgeschlossen haben oder
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben oder
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) in Deutschland erworben und ein erstes Studium im Ausland abgeschlossen haben
... dann informieren Sie sich bitte beim Internationalen Studierendensekretariat, welche Bewerbungsverfahren und Fristen für Sie gelten.