Umschreibung
Wer ist gemeint?
- Eine Umschreibung können interne Bewerber*innen vornehmen, die mit ihrer Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss erfolgreich waren.
- Bei NC-Studiengängen ("NC: ja" in der Masterübersicht) haben Sie sich zusätzlich für einen Studienplatz beworben und eine schriftliche Studienplatzzusage erhalten.
Was ist zu tun?
- Überweisen Sie den Semesterbeitrag.
- Für eine Umschreibung senden Sie folgende Unterlagen form- und fristgerecht an das Studierendensekretariat per Post oder per E-Mail (als Anhänge im PDF-Format):
- bei Studiengängen ohne NC: den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangänderung/Umschreibung
- bei NC-Studiengängen: die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheides
- die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses. Sollten Sie diese kurz vor Ablauf der Einschreibungsfrist noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat und dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung.
- eine Kopie des Bachelorzeugnisses (falls dieses noch nicht vorliegt, siehe hier)
- Hier finden Sie weitere Infos zu den einzureichenden Unterlagen.
Links
- Interne Bewerbungen für einen Studiengang ohne NC: Antrag auf Studiengangänderung/Umschreibung
- Interne Bewerbungen für einen Studiengang mit NC: Anleitung für Bewerbung und Umschreibung
- Kontakt zum Studierendensekretariat
Weitere Infos zur Masterbewerbung M.A. / M.Sc. (Fachmaster)