FAQ - Häufig gestelle Fragen zur Masterbewerbung
Der Masterstudiengang ist zulassungsfrei / ohne NC. Was bedeutet das für mich?
- Welche Studiengänge zulassungsfrei, d.h. ohne NC sind, sehen Sie in der Masterübersicht unter „NC: nein“.
- Auch bei zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie sich beim Masterprüfungsausschuss bewerben. Dieser überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung für den Zugang zu Ihrem Wunsch-Master festgesetzt sind. Erst mit der Bestätigung des Masterprüfungsausschusses darüber, dass Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich in Ihren Wunsch-Masterstudiengang einschreiben bzw. umschreiben.
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt / mit NC. Was bedeutet das für mich?
- Bei welchen Studiengängen es sich um zulassungsbeschränkte, d.h. um NC-Studiengänge handelt, sehen Sie in der Masterübersicht unter „NC: ja“.
- Bei zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengängen übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
- Deshalb müssen Sie sich über das Online-Portal des Studierendensekretariats für einen Studienplatz bewerben – zusätzlich zu Ihrer Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss. Erst wenn Sie sowohl die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses darüber, dass Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als auch eine schriftliche Studienplatzzusage erhalten, können Sie sich in Ihren Wunsch-Masterstudiengang einschreiben bzw. umschreiben.
Mein Bachelorzeugnis ist noch nicht ausgestellt. Kann ich mich trotzdem bewerben?
- Wenn Ihr Bachelorzeugnis vor Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen sollte, reichen Sie beim Masterprüfungsausschuss vorab Ihren Transcript of Records ein, der mind. 150 ECTS bescheinigen muss und nicht älter als ein Monat sein darf. Auf der Grundlage des Transcript of Records errechnet der Prüfungsausschuss eine sogenannte Verfahrensnote, welche die Note des Studienabschlusses ersetzt. Diese Note ist an Stelle der Bachelornote maßgeblich bei den Studiengängen, bei denen eine Mindest-Durchschnittsnote Zugangsvoraussetzung ist.
Ich habe bereits ein Master-/Diplom-/Magister-/Staatsexamens-Studium abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem für ein Masterstudium bewerben und wenn ja, wie?
- Sie interessieren sich für einen Master, der zulassungsfrei / ohne NC ist?
Dann durchlaufen Sie das gleiche Verfahren wie diejenigen, die sich erstmalig für ein Masterstudium bewerben. - Sie interessieren sich für einen Masterstudiengang, der zulassungsbeschränkt / mit NC ist? Dann ...
- stellen Sie beim Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
- bewerben Sie sich über das Online-Portal für einen Studienplatz und
- stellen danach einen Antrag für ein Zweitstudium beim Studierendensekretariat. Auf dem Antragsformular tragen Sie Ihre Bewerbernummer aus Ihrer Online-Bewerbung ein.
Weitere Infos zur Masterbewerbung M.A. / M.Sc. (Fachmaster)