Antrag beim Masterprüfungsausschuss
Wer ist gemeint?
- Alle, die ein Masterstudium aufnehmen möchten.
Was ist zu tun?
- Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Dieser überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
- Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Masterstudiengang sowie zur Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss finden Sie folgendermaßen:
- Sie gehen zur Masterübersicht,
- Sie klicken die Webseite des gewünschten Masterstudiengangs an
- Sie gehen zum Kapitel "Zugang zum Studium". Dort finden Sie die (verlinkten) Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang sowie (verlinkte) Informationen zur Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss.
- Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus. Diese Bestätigung reichen Sie mit Ihren Einschreibeunterlagen beim Studierendensekretariat ein.
- Bitte beachten Sie, dass die Fristen für die Antragstellung beim Masterprüfungsausschuss von den Fristen des Studierendensekretariats für eine Bewerbung um einen Studienplatz sowie für eine Einschreibung bzw. Umschreibung abweichen können.
Wie geht es weiter?
- Ist Ihr Wunsch-Masterstudiengang zulassungsfrei („NC: nein“ in der Masterübersicht und Sie sind ein*e interne*r Bewerber*in? Dann lesen Sie unter Umschreibung weiter.
- Ist Ihr Wunsch-Masterstudiengang zulassungsfrei („NC: nein“ in der Masterübersicht und Sie sind ein*e externe*r Bewerber*in? Dann lesen Sie unter Anmeldung zur Einschreibung / Immatrikulation und danach unter Einschreibung weiter.
- Wenn es sich bei Ihrem Wunsch-Masterstudiengang um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt („NC: ja“ in der Masterübersicht), lesen Sie unter Bewerbung für einen Studienplatz weiter.
Weitere Infos zur Masterbewerbung M.A. / M.Sc. (Fachmaster)