Bergische Universität Wuppertal

FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ZUR MASTERBEWERBUNG

MEIN BACHELORZEUGNIS IST NOCH NICHT AUSGESTELLT. KANN ICH MICH TROTZDEM BEWERBEN?

  • Auch bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist oft eine Mindest-Durchschnittsnote Zugangsvoraussetzung, die in der Prüfungsordnung festgesetzt ist. Üblicherweise ist die Note Ihres Bachelorzeugnisses maßgeblich.
  • Wenn Ihr Bachelorzeugnis vor Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen sollte, reichen Sie beim Masterprüfungsausschuss vorab Ihren Transcript of Records ein, der mind. 150 ECTS bescheinigen muss und nicht älter als ein Monat sein darf. Auf der Grundlage des Transcript of Records errechnet der Prüfungsausschuss eine sogenannte Verfahrensnote, welche die Note des Studienabschlusses ersetzt.

DER MASTERSTUDIENGANG IST "ZULASSUNGSFREI / OHNE NC".
WAS BEDEUTET DAS FÜR MICH?

  • Welche Studiengänge zulassungsfrei, d.h. ohne NC sind, sehen Sie in der Masterübersicht unter „NC: nein“.
  • Auch bei zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie sich beim Masterprüfungsausschuss bewerben. Dieser überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung für den Zugang in Ihren Wunsch-Master festgesetzt sind. Erst mit der Bestätigung des Masterprüfungsausschusses darüber, dass Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich in Ihren Wunsch-Masterstudiengang ein- bzw. umschreiben.

DER MASTERSTUDIENGANG IST "ZULASSUNGSBESCHRÄNKT / MIT NC".
WAS BEDEUTET DAS FÜR MICH?

  • Bei welchen Studiengängen es sich um zulassungsbeschränkte, d.h. um NC-Studiengänge handelt, sehen Sie in der Masterübersicht unter „NC: ja“.
  • Bei zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengängen übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
  • Deshalb müssen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal des Studierendensekretariats für einen Studienplatz bewerben - zusätzlich zu Ihrer Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss. Erst wenn Sie sowohl die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses darüber, dass Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als auch eine schriftliche Studienplatzzusage erhalten, können Sie sich in Ihren Wunsch-Masterstudiengang ein- bzw. umschreiben.

ICH HABE BEREITS EIN MASTER-/DIPLOM-/MAGISTER-/STAATSEXAMENS-STUDIUM ABGESCHLOSSEN. KANN ICH MICH TROTZDEM FÜR EIN MASTERSTUDIUM BEWERBEN UND WENN JA, WIE?