Profil
Der Master of Education Sonderpädagogische Förderung baut auf dem Bachelorstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung auf und beinhaltet
- die beiden Förderschwerpunkte
- „Lernen“ und
- „Emotionale und soziale Entwicklung“
- zwei Unterrichtsfächer:
- Deutsch oder Mathematik
- sowie ein zweites Fach nach Wahl.
Im Master of Education-Studium führen Sie die im Bachelorstudium gewählte Kombination fort. Das Studium umfasst außerdem fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studien sowie ein sonderpädagogisch und fachdidaktisch vorbereitetes Praxissemester.
Termine und Fristen
Masterprüfungsausschuss | |
International applicants/ Internationale Studierende | |
Studierendensekretariat | |
Wintersemester Sommersemester |
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Vorlesungszeit | |
Semestertermine |
Studienaufbau und -inhalte
PRÜFUNGSORDNUNGEN
- Im Master of Education-Studium gelten für Sie:
- die Prüfungsordnung des Lehramts, das Sie anstreben (Allgemeine Bestimmungen) sowie
- pro Fach jeweils die Prüfungsordnung über die "Fachspezifischen Bestimmungen" für die jeweilige Schulform
- In den Prüfungsordnungen finden Sie wichtige Informationen zum Studienaufbau, zu Modulen, Prüfungen etc.
- Für Sie gilt jeweils diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung aktuell ist.
- Prüfungsordnung M.Ed. Sonderpädagogische Förderung
- Prüfungsordnungen aller Teilstudiengänge
- Studieninfoflyer Lehramt für Sonderpädagogische Förderung M.Ed.
MODULHANDBÜCHER
- Modulhandbuch Teilstudiengang Sonderpädagogik
- Alle Modulhandbücher finden Sie hier.
Zugang zum Studium
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
- Um in den Master of Education aufgenommen zu werden, müssen Sie die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllen.
- Je nachdem, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten, gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen
BEWERBUNG
Der Weg zum Lehrerberuf
- Die Vorbereitung auf ein Lehramt erfolgt in drei Schritten:
- Kombinatorischer Studiengang Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung
6 Semester, Abschluss: B.Ed. - Master of Education für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung
4 Semester, Abschluss: M.Ed. - Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
18 Monate, Abschluss: Staatsexamen
- Kombinatorischer Studiengang Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung
- Informationen zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung beim Servicebereich der School of Education – Informationen für die Lehrerbildung (ISL) Weiter
- Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung können an verschiedenen Schulformen unterrichten Weiter
- Im Bachelor-Studium müssen schulische und außerschulische Praktika absolviert werden Weiter
- Reportagen, Fragebögen zur Selbsterkundung und Laufbahnberatung für angehende Lehrer*innen Weiter
Phasen der Lehrerbildung
Bachelor-Studium
- Im Bachelor-Studium studieren Sie folgende Teilstudiengänge:
- Teilstudiengang 1: Sonderpädagogik
(mit den zwei Förderschwerpunkten "Lernen" und "Emotionale und soziale Entwicklung") - Teilstudiengang 2: entspricht dem 1. Unterrichtsfach (Deutsch oder Mathematik)
- Teilstudiengang 3: entspricht dem 2. Unterrichtsfach
- Teilstudiengang 1: Sonderpädagogik
An das Bachelor-Studium schließt sich das Studium des Masters of Education für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (M.Ed.) an.
Master-Studium
- Im Master-Studium werden die Unterrichtsfächer des Bachelor-Studiums und das Studium der sonderpädagogischen und bildungswissenschaftlichen Inhalte fortgeführt sowie das Praxissemester absolviert.
- Weitere Informationen zum Master of Education für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (M.Ed.) finden Sie hier
Der Abschluss des Master of Education für das Lehramt ist Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst.
Vorbereitungsdienst
- Der Vorbereitungsdienst (das "Referendariat") für das Lehramt findet an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und an einer Schule statt.
- Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Zweiten Staatsprüfung erwerben Sie eine Lehramtsbefähigung, mit der Sie sich in Nordrhein-Westfalen, aber und auch in anderen Bundesländern für den Schuldienst bewerben können.
Kombinationsmöglichkeiten
An der Bergischen Universität Wuppertal kombinieren Sie den Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik mit zwei weiteren, nicht identischen Teilstudiengängen 2 und 3.
Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik mit den Förderschwerpunkten
- "Lernen" und
- "Emotionale und soziale Entwicklung"
Teilstudiengang 2 (1. Unterrichtsfach)
- Deutsch oder
- Mathematik
Teilstudiengang 3 (2. Unterrichtsfach)
- Deutsch (sofern nicht als 1. Unterrichtsfach gewählt)
- Mathematik (sofern nicht als 1. Unterrichtsfach gewählt)
- Biologie
- Chemie
- Englisch
- Evangelische Religionslehre
- Französisch
- Geschichte
- Katholische Religionslehre
- Kunst
- Musik
- Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht)
- Praktische Philosophie
- Physik
- Sport
Hinweise zu den Kombinationen
- Der Teilstudiengang Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt, d.h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie eine Studienplatzzusage für diesen Teilstudiengang erhalten haben, können Sie die anderen beiden Teilstudiengänge frei wählen.
- Der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst, Musik und Sport setzt den Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung voraus. Weiter
- Der Teilstudiengang Physik kann nur gewählt werden, wenn Mathematik als Teilstudiengang 2 gewählt wurde.
- Die Kombinationsmöglichkeiten im Detail
Weitere Infos
- Hinweise zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote aufgrund der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung für Musik, Kunst oder Sportwissenschaft Weiter
- Informationen rund um den Studienbeginn im Teilstudiengang Sonderpädagogik Weiter
- Informationen zum Zugang für den M.Ed. Lehramt für sonderpädagogische Förderung Weiter
- Informationen zu allen in NRW angebotenen Förderschwerpunkten sowie zur sonderpädagogischen Förderung allgemein Weiter
Berufsfelder
Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung sensibilisieren, unterrichten und fördern junge Menschen, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen. Orte der sonderpädagogischen Förderung können sein:
- allgemeine Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs: Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen)
- Förderschulen (nach Förderschwerpunkten gegliedert)
- Schulen für Kranke
- Wohnheime und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Bildungsakademien für Sonderpädagogik
Partnerhochschulen
Die Bergische Universität Wuppertal verfügt über ein weit verzweigtes internationales Netzwerk. Sie pflegt Beziehungen zu rund 220 Partnerhochschulen in aller Welt.
Kontakt und Beratung
- Servicebereich der School of Education / ISL
- Studienfachberatung aller Teilstudiengänge
- Studienfachberatung Sonderpädagogik
- Studienfachberatung Bildungswissenschaften
- Fachschaft der School of Education
- Zentrale Studienberatung (ZSB)
Die ZSB unterstützt Studieninteressierte bei der Studienentscheidung und Studierende bei der Planung und Gestaltung ihres Studiums. - Zentrales Prüfungsamt (ZPA)
Erste Anlaufstelle bei Prüfungsfragen - Career Service
Übergang vom Studium in den Beruf - Akademisches Auslandsamt (AAA)
Internationale Studieninteressierte und Studierende
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen
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