School of Education

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Steckbrief

Master of Education Sonderpädagogische Förderung

Abschluss:

Master of Education (M.Ed.) (Kombi)

M.Ed. Kombi:

Zweiter Teilstudiengang erforderlich

Beginn:

Wintersemester
Sommersemester

Dauer:

4 Semester

Zugang:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
  • Praxiselemente
  • zulassungsfrei (ohne NC)

Profil

Der Master of Education Sonderpädagogische Förderung baut auf dem Bachelorstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung auf und beinhaltet

  • die beiden Förderschwerpunkte
    • „Lernen“ und
    • „Emotionale und soziale Entwicklung“
  • zwei Unterrichtsfächer:
    • Deutsch oder Mathematik
    • sowie ein zweites Fach nach Wahl.

Im Master of Education-Studium führen Sie die im Bachelorstudium gewählte Kombination fort.
 Das Studium umfasst außerdem fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studien sowie ein sonderpädagogisch und fachdidaktisch vorbereitetes Praxissemester.

Termine und Fristen

Master­prüfungs­ausschuss
International applicants/
Internationale Studierende
Studierenden­sekretariat
Wintersemester
Sommersemester
  • 01.10. – 31.03.
  • 01.04. – 30.09.
Vorlesungszeit
Semestertermine

Studienaufbau und -inhalte

PRÜFUNGSORDNUNGEN

MODULHANDBÜCHER

Zugang zum Studium

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

  • Um in den Master of Education aufgenommen zu werden, müssen Sie die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllen.
  • Je nachdem, für welche Schulform Sie sich im Master of Education (M.Ed.) qualifizieren möchten, gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen

BEWERBUNG

Der Weg zum Lehrerberuf

  • Die Vorbereitung auf ein Lehramt erfolgt in drei Schritten:
    • Kombinatorischer Studiengang Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung
      6 Semester, Abschluss: B.Ed.
    • Master of Education für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung
      4 Semester, Abschluss: M.Ed.
    • Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
      18 Monate, Abschluss: Staatsexamen
  • Informationen zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung beim Servicebereich der School of Education – Informationen für die Lehrerbildung (ISL) Weiter
  • Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung können an verschiedenen Schulformen unterrichten Weiter
  • Im Bachelor-Studium müssen schulische und außerschulische Praktika absolviert werden Weiter
  • Reportagen, Fragebögen zur Selbsterkundung und Laufbahnberatung für angehende Lehrer*innen Weiter

Phasen der Lehrerbildung

Bachelor-Studium

  • Im Bachelor-Studium studieren Sie folgende Teilstudiengänge:
    • Teilstudiengang 1: Sonderpädagogik
      (mit den zwei Förderschwerpunkten "Lernen" und "Emotionale und soziale Entwicklung")
    • Teilstudiengang 2: entspricht dem 1. Unterrichtsfach (Deutsch oder Mathematik)
    • Teilstudiengang 3: entspricht dem 2. Unterrichtsfach

An das Bachelor-Studium schließt sich das Studium des Masters of Education für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (M.Ed.) an.

Master-Studium

  • Im Master-Studium werden die Unterrichtsfächer des Bachelor-Studiums und das Studium der sonderpädagogischen und bildungswissenschaftlichen Inhalte fortgeführt sowie das Praxissemester absolviert.
  • Weitere Informationen zum Master of Education für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (M.Ed.) finden Sie hier

Der Abschluss des Master of Education für das Lehramt ist Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst.

Vorbereitungsdienst

  • Der Vorbereitungsdienst (das "Referendariat") für das Lehramt findet an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und an einer Schule statt.
  • Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Zweiten Staatsprüfung erwerben Sie eine Lehramtsbefähigung, mit der Sie sich in Nordrhein-Westfalen, aber und auch in anderen Bundesländern für den Schuldienst bewerben können.

Kombinationsmöglichkeiten

An der Bergischen Universität Wuppertal kombinieren Sie den Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik mit zwei weiteren, nicht identischen Teilstudiengängen 2 und 3.

Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik mit den Förderschwerpunkten

  • "Lernen" und
  • "Emotionale und soziale Entwicklung"

Teilstudiengang 2 (1. Unterrichtsfach)

  • Deutsch oder
  • Mathematik

Teilstudiengang 3 (2. Unterrichtsfach)

  • Deutsch (sofern nicht als 1. Unterrichtsfach gewählt)
  • Mathematik (sofern nicht als 1. Unterrichtsfach gewählt)
  • Biologie
  • Chemie
  • Englisch
  • Evangelische Religionslehre
  • Französisch
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst
  • Musik
  • Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht)
  • Praktische Philosophie
  • Physik
  • Sport

Hinweise zu den Kombinationen

  • Der Teilstudiengang Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt, d.h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie eine Studienplatzzusage für diesen Teilstudiengang erhalten haben, können Sie die anderen beiden Teilstudiengänge frei wählen.
  • Der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst, Musik und Sport setzt den Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung voraus. Weiter
  • Der Teilstudiengang Physik kann nur gewählt werden, wenn Mathematik als Teilstudiengang 2 gewählt wurde.
  • Die Kombinationsmöglichkeiten im Detail

Weitere Infos

  • Hinweise zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote aufgrund der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung für Musik, Kunst oder Sportwissenschaft Weiter
  • Informationen rund um den Studienbeginn im Teilstudiengang Sonderpädagogik Weiter
  • Informationen zum Zugang für den M.Ed. Lehramt für sonderpädagogische Förderung Weiter
  • Informationen zu allen in NRW angebotenen Förderschwerpunkten sowie zur sonderpädagogischen Förderung allgemein Weiter

Berufsfelder

Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung sensibilisieren, unterrichten und fördern junge Menschen, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen. Orte der sonderpädagogischen Förderung können sein:

  • allgemeine Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs: Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen)
  • Förderschulen (nach Förderschwerpunkten gegliedert)
  • Schulen für Kranke
  • Wohnheime und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung
  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
  • Bildungsakademien für Sonderpädagogik

Partnerhochschulen

Die Bergische Universität Wuppertal verfügt über ein weit verzweigtes internationales Netzwerk. Sie pflegt Beziehungen zu rund 220 Partnerhochschulen in aller Welt.

  • Internationale Partnerhochschulen der Bergischen Universität Weiter
  • ERASMUS-Auslandsstudium: Zielländer, Kooperationen, Bewerbung und Erfahrungsberichte Weiter
  • Allgemeines zum Auslandsaufenthalt Weiter

Weitere Infos über #UniWuppertal: