Ausblick: Update zum KI-Rechtsgutachten in Vorbereitung
Diesen (zumindest persönlichen) Eindruck fand der Autor des vorliegenden Posts nicht zuletzt bei dem durch KI-NEL-24 organisierte KI-Rechtssymposion (Bochum Feb. 2025) in nicht wenigen Punkten bestätigt. Wer glaubte, dass die KI-Verordnung der EU klare Vorgaben böten und es lediglich an der jeweiligen Uni-Verwaltung liegen müsse, dass noch keine einprägsamen Richtlinien zu KI-Täuschungsversuchen vorlägen, wurde in der Sichtweise bitter enttäuscht. Denn nichts kann die gegenwärtige Situation besser charakterisieren als der Verweis eines im IT-Recht bekannten österreichischen Rechtswissenschaftlers auf den schönen juristischen Dreisatz: "Die Frage ist komplex; das kann man so oder so sehen; dazu gibt es noch kein EUGH-Urteil !".
Mit Blick auf eine rechtssichere Verwendung von KI-Tools in der Lehre ist dies natürlich unbefriedigend. Noch gravierender wirkt sich die rechtliche Unsicherheit naturgemäß im Bereich so mancher universitärer Prüfungsform aus, lässt sich doch vielfach beobachten, dass offensichtlich zunehmend KI-Tools unlauter (oder zumindest höchst unreflektiert) in Prüfungsleistungen (insb. in den klassischen Hausarbeiten bis hin zu den MA-Thesis) verwendet werden.
Aber immerhin konnten die Organisatoren des Rechtssymposions einen Silberstreif am Horizont announcieren: Das von Peter Salden und Jonas Leschke herausgegebene Rechtsgutachen zu KI-Tools, das unter dem Titel "Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestützes Schreiben in der Hochschulbildung" im März 2023 veröffentlicht wurde und seitdem hilfreiche Orientierung bot, wird gegen Herbst 2025 in einer erweiterten und aktualisierten Version erscheinen. Fragen und Themen, die nicht zuletzt von den Teilnehmenden des Symposions als virulent markiert wurden (darunter vornehmlich Vertreter*innen von ZPAs und Hochschul-Justiziariaten), sollen dabei Berücksichtigung finden. Zwar wird das neue Gutachten keine abschließende rechtliche Sicherheit gewähren können - dies bleibt den höchstrichterlichen Urteilen vorbehalten. Jedoch bekommen Lehrende und Vertreter*innen der an Lehre und Prüfungen beteiligten Einrichtungen mit diesem Gutachten im Herbst eine fundierte Orientierung mit Stand der aktuellen technischen, didaktischen und rechtlichen sowie ethischen Entwicklung.
Ein wenig rechtliche und ethische "Awareness" in der praktischen Nutzung vorausgesetzt (oder anders formuliert: rudimentäre "KI-Skills") steht dann innovativen oder explorativen Lehr-/Lernversuchen mit oder an der KI eigentlich nicht mehr viel im Wege. Bis dahin mag die "Handreichung für Lehrende zum Einsatz von generativer KI in der Lehre" des UniService Digitalisierung Lehre oder der Kontakt zu den stets hilfsbereiten BU:NDLE-Mitarbeitenden ihrer Fakultät helfen, die schlimmsten persönlichen Anwendungsfehler zu vermeiden. Und was die Prüfungsthematik betrifft: Geschummelt wurde schon immer, und die beste Täuschungsabwehr ist immer noch eine gutes kompetenzorientiertes Prüfungsdesign. Aber vielleicht ist es jetzt auch der geeignete Zeitpunkt, die gängigen Prüfungsformate auf den Prüfstein einer modernen Prüfungsdidaktik zu stellen. Der Autor dieses Post ist jedenfalls schon ausgesprochen gespannt darauf, was das Gutachten zu all diesen Themenbereichen vorbringen wird.