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Mehr Schutz für schwangere und stillende Frauen bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

18.12.2023|09:15 Uhr

Für großes Interesse sorgte im Dezember eine Veranstaltung zum Mutterschutzgesetz, dessen Ziel es ist, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten und gleichzeitig ihre Teilhabe am Berufsleben sicherzustellen. Das Gesetz betrifft alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weiterhin auch Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, Auszubildende und grundsätzlich auch Schülerinnen und Studentinnen.

Foto Colourbox

Insbesondere Arbeitgeber*innen wird auf Basis der gesetzlichen Grundlage nun auch ein konkretes Regelwerk an die Hand gegeben, um sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen auf der Grundlage einer spezifischen, zweistufigen Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten und zu verbessern.

Dies war Inhalt des 176. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium und 28. ASER-Weihnachtskolloquiums, an dem sich über 280 Teilnehmer*innen beteiligten. Prof. Dr. Ralf Pieper von der Bergischen Universität Wuppertal und Dr. Josef Kröger vom Unterausschuss I des Ausschusses für Mutterschutz stellten die Thematik dar und zur Diskussion.

Wichtige Grundlagen dafür hatten die beiden Experten in der Arbeitsgruppe „Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung“ des Unterausschusses in Form einer entsprechenden Regel zum Mutterschutzgesetz (Mutterschutz-Regel) gemeinsam mit weiteren Expert*innen erarbeitet. Diese staatliche Regel wurde am 8. August 2023 durch das Bundesfamilienministerium bekannt gegeben. In Übereinstimmung mit den Zielen und Regelungen des Mutterschutzgesetzes ist die dort empfohlene Vorgehensweise darauf ausgerichtet, zu verhindern, dass Frauen durch Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird. Damit werden die Chancen der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt, ihrem Beruf oder ihrer Ausbildung während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen.

Kontakt
Prof. Dr. Ralf Pieper
Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht
Email: rpieper[at]uni-wuppertal.de

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