Gremienwahlen 2023: Stimmabgabe noch bis 7. Dezember möglich
Zu wählen sind:
- 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrer*innen, 4 akademische Mitarbeiter*innen, 4 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende
- je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8 sowie des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 8 Hochschullehrer*innen, 2 akademische Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende
- 16 Mitglieder des Wahlfrauengremiums, je 4 Mitglieder aus den 4 Statusgruppen
Die Vertreter*innen der Mitgliedsgruppen in Senat, den Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden:
- die Hochschullehrer*innen,
- die akademischen Mitarbeiter*innen,
- die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und
- die Studierenden.
Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung werden für zwei Jahre gewählt.
Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität. Außerdem gibt er Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen, zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln ab und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.
Außer den 24 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht an: die Mitglieder des Rektorates, die Dekan*innen, die*der Vorsitzende des Rates des Instituts für Bildungsforschung, die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Studienausschusses (GSA), die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiter*innen zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK). Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Die Rektorin ist Vorsitzende des Senats ohne Stimmrecht.
Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.
Die Gremien müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Das Wahlfrauengremium wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Das Wahlrecht haben alle weiblichen Mitglieder der Universität. In seine Zuständigkeit fällt die Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zwei Stellvertreterinnen.
Alle Informationen zu den Wahlen können in der Wahlausschreibung (Amtliche Mitteilung Nr. 94/23) nachgelesen werden.