Innovationsfonds Lehre

Moderne, attraktive und auf Umweltveränderungen reagierende Lehre erfordert Innovationen und Weiterentwicklungen. Regelmäßig werben Lehrende der Bergischen Universität bzw. die Einrichtung als Ganzes Drittmittel bei externen Geldgebern ein, um solche Lehrinnovationen ausstatten zu lassen. In Ergänzung zu diesen externen Wettbewerben hat das Rektorat im August 2024 die Einrichtung eines universitätseigenen und jährlich durchzuführenden Wettbewerbs unter dem Titel "Innovationsfonds Lehre" beschlossen. Es werden jährlich, zunächst für die Jahre 2024 bis 2026, Mittel in einem Gesamtumfang von 800.000 € bereitgestellt.

Mit der Einrichtung des "Innovationsfonds Lehre" verbinden sich drei Zielstellungen. Zuvorderst wird die Entwicklung und Erprobung von Innovationen in Studium und Lehre befördert. Weiterhin wird die Entwicklung von Kompetenzen zur Ideenentwicklung und Antragstellung unterstützt, indem interessierte Lehrende Unterstützung seitens Dezernat 6.3 als einschlägig erfahrener Verwaltungsabteilung erhalten. Schließlich wird die Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Gremien im Vergabeverfahren und den Projektumsetzungen verstärkt.

Der "Innovationsfonds Lehre" integriert drei Förderzwecke in einem Fonds:

  • In der Förderlinie "BUW für Innovationen in der Lehre (kurz: BUW Lehrinnovationen) wird die Entwicklung, Erprobung und Wirksamkeitsbetrachtung von Lehrinnovationen zu standortrelevanten Fragestellungen ausgestattet. Pro Antrag können max. 175 Tsd. Euro und einer Laufzeit von max. 2 Jahren beantragt werden.
  • In der Förderlinie "Ergänzende Qualitätsmaßnahmen in der Studieneingangphase (kurz: QSP+) wird die Entwicklung, Erprobung und Wirksamkeitsbetrachtung von einmaligen Lehrinnovationen in der Studieneingangsphase ausgestattet. Pro Antrag können max. 50 Tsd. Euro und einer Laufzeit von max. 2 Jahren beantragt werden.
  • In der Förderlinie "Zuschuss zur Entwicklung von Lehrideen (kurz: Zuschuss Lehrideen) wird die Erprobung von Ideen oder ihre Entwicklung hin zur Antragsreife gefördert, die sich noch unterhalb der Schwelle zum Projektstatus befinden. Die Ausstattung erfolgt anlassbezogen. Die Laufzeit ist kurz und deutlich unterhalb von 50 Tsd. Euro anzusetzen.

Das Antragsverfahren:

  • die Förderthemen werden jährlich aus den Freiraum-Eingaben der Lehrenden und hausinternen Diskursen zu Studium und Lehre hergeleitet
  • die Antragsfristen werden vom Rektorat festgesetzt (Ausnahme: "QSP+" und "Zuschuss Lehrideen". Anträge können frei von Fristen gestellt werden)
  • antragsberechtigt sind alle Professor*innen der BUW und hauptberuflich beschäftigte Lehrende
  • zunächst reichen Lehrende Interessenbekundungen ein, zu deren Formulierung Dez. 6.3 Leitfragen bereitstellt und berät
  • die Prorektorin Studium und Lehre bewertet die Interessensbekundungen auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs und gibt Einreichungsempfehlungen für Anträge ab
  • pro Person/Projektidee kann maximal ein Antrag eingereicht werden
  • Dez. 6.3 berät bei der Antragstellung und sichtet später die eingegangenen Anträge gemäß der vorgegebenen Leifragen, prüft die Passung der Antragsideen zu den Förderthemen sowie die Ausstattungsfähigkeit. Die Ergebnisse fließen in den weiterne Auswahlprozess ein.
  • Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission (bzw. eine von ihr eingerichtete Antragskommission) sichtet und diskutiert die Anträge und gibt unter besonderer Berücksichtigung der studentsichen Perspektive eine Förderempfehlung ab.
  • Das Rektorat trifft schließlich die finale Förderentscheidung.
  • Folgefinanzierungen und Verstetigungen von abgeschlossenen Projekten aus zentralen Mitteln sind ausgeschlossen.

An dieser Stelle wird in Kürze die erste Ausschreibung und ergänzende Unterlagen eingestellt werden.

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