Informationen für internationale Jobinteressierte

Die Bergische Universität Wuppertal ist eine vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie fällt somit unter die Regelungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung werden im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) bezahlt.

Das Gehalt ergibt sich dabei aus Entgeltgruppe (die Eingruppierung erfolgt in 15 Stufen je nach abgeschlossener Berufs- bzw. akademischer Ausbildung) und Erfahrungsstufe. Eine Übersicht kann in der Entgelttabelle eingesehen werden.

Information des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge:
Studieren und Arbeiten in Deutschland (eng)

Die Professur wird in die so genannten W-Stufen eingeteilt, ‚W‘ steht dabei für Wissenschaft. Diese bestimmen die Besoldung. Man unterscheidet hierbei zwischen W1-, W2- und W3-Professuren. W 2- und W 3-Stellen sind im Normalfall unbefristete, planmäßige Professuren, W1-Stellen hingegen nicht.

 

W1-Professur (Juniorprofessur / Qualifikationsprofessur bzw. Nachwuchsprofessur)

Möglichkeit zur Erst-Professur nach erfolgreicher Promotion.

 

W2- und W3-Professur

Professor*innen den Stufen W2 und W3 werden ernannt und in der Regel als Beamte an Hochschulen angestellt. Diese beiden Besoldungsgruppen unterscheiden sich durch Ausgestaltung und dementsprechendes Entgelt: W2-Professuren beinhalten in der Regel einen Lehrauftrag, W3-Professuren einen Lehr- und Forschungsauftrag. Die W 2- und W 3-Besoldung besteht aus einem Grundgehalt, das individuell um leistungsabhängige Zuschläge erweitert werden kann.

Informationen für Interessierte aus dem Ausland von ‚Research in Germany‘:

Weg zur Professur (eng)

Wissenschaftliche Mitarbeitendenstellen sind meist an einen Lehrstuhl oder ein Institut angeknüpft und beinhalten Forschung und Lehre. Voraussetzung dazu ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, meist auf Masterebene oder einem Äquivalent dazu.

 

Informationen der Bergischen Universität Wuppertal:

Allgemeine Informationen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Servicestelle akademische Personalentwicklung

Mitarbeitende in Technik und Verwaltung können in allen Bereichen der Universität angestellt werden und verfügen nicht über homogene Einstellungsprofile

 

Informationen der Bergischen Universität Wuppertal:

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen

Informationen für Studierende

Studentische Hilfskräfte (SHK): Studierende, die an einer deutschen Hochschule in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und auf Stundenbasis Hilfstätigkeiten an der Universität, beispielsweise an einer Fakultät, ausüben:

  • Das Beschäftigungsverhältnis als SHK endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung im Bachelorstudium abgelegt wurde.
  • Die studentischen Hilfskräfte dürfen im Durchschnitt mit wöchentlich höchstens 19 Zeitstunden beschäftigt werden.

 

Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHF): Studierende, die an einer deutschen Hochschule in einem Master- oder nach erfolgtem Bachelorabschluss in einem weiteren Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und auf Stundenbasis Hilfstätigkeiten an der Universität, beispielsweise an einer Fakultät, ausüben:

  • Das Beschäftigungsverhältnis als WHF endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung abgelegt wurde.
  • Die wissenschaftlichen Hilfskräfte dürfen im Durchschnitt mit wöchentlich höchstens 19 Zeitstunden beschäftigt werden.

 

Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK): Beschäftigte, die einen Magister-, Diplom- oder Master-Abschluss oder ein Staatsexamen abgeschlossen haben und an einer Hochschule für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre beschäftigt sind:

  • Im Falle einer Promotion endet das Beschäftigungsverhältnis als WHK mit Ablauf des Monats, in dem die Promotion abgeschlossen wurde.
  • Die wissenschaftlichen Hilfskräfte müssen in der Woche mit mindestens 10 Zeitstunden und dürfen mit höchstens 19 Zeitstunden durchschnittlich beschäftigt werden.

 

Studentische Aushilfsangestellte: Personen, die schon einmal in einem Beschäftigungsverhältnis (hierzu zählen auch SHK- und WHK-/WHF- Beschäftigungen) zur Bergischen Universität Wuppertal gestanden haben.

Besonderheit: Studentische Aushilfsangestellte werden in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) eingruppiert. Ein TV-L Rechner ist hier zu finden: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/

 

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:  https://dez4.uni-wuppertal.de/de/services/stellenausschreibungen/personalgewinnung/studentische-und-wissenschaftliche-hilfskraefte/

 

Bedingungen für internationale Studierende:

Wer aus einem Drittstaat kommt und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) hat, darf normalerweise bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeiten (siehe das Zusatzblatt zu Ihrem Aufenthaltstitel für mehr Informationen für Ihren konkreten Fall).

 

Weitere allgemeine Informationen:

Bewerber*innen aus der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz

Bewerber*innen aus diesen Ländern dürfen in Deutschland ohne Visum und rechtliche Vorschriften eine Ausbildung absolvieren. Es ist lediglich erforderlich, den neuen Wohnort beim zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt zu melden.

 

Bewerber*innen aus Drittstaaten

Alle Bewerber*innen aus Drittstaaten benötigen ein Visum, das sie bei der zuständigen Auslandsvertretung in ihrem Land beantragen müssen. Um das Visum erfolgreich zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Einen bereits abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen/einer Organisation in Deutschland
  • Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt

 

Weitere allgemeine Informationen:

 

Ausbildungsberufe an der BUW:

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: