Kostenlose PoC-Antigentests für geimpfte internationale Studierende
Am 21. September 2021 wurde im Bundesanzeiger die "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2" veröffentlicht. Laut §4 dieser Verordnung haben internationale Studierende, bei denen eine Corona-Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist, die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Die Testung geschieht auf Bundeskosten und ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.
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