Beitragsbefreiung für Rundfunkbeitrag für Studierende
Wer kann sich vom gesetzlichen Runfunkbeitrag befreien lassen?
Empfänger*innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Studierende aus EU-Mitgliedstaaten müssen grundsätzlich während ihres Aufenthalts in Deutschland über ausreichende Existenzmittel verfügen. Eine Härtefallbefreiung kommt daher in der Regel nicht in Betracht. Sie können aber als besonderer Härtefall von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden, wenn sie eine mit dem BAföG vergleichbare Studienförderungsleistung aus ihrem Heimatland beziehen.
Internationale Studierende müssen für den Erhalt eines Aufenthaltstitels nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verfügen. Eine Härtefallbefreiung kommt daher in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht.
Das notwendige Antragsformular zur Beitragsbefreiung kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.
Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.