Beitragsbefreiung für Rundfunkbeitrag für Studierende

29.09.2022|15:59 Uhr

Angesichts von Inflation, Energiekrise und seit Monaten stark steigenden Lebenshaltungskosten bangen derzeit viele Studierende um ihre Existenz. Zum Start des Wintersemesters informiert der Beitragsservice über die Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Wer kann sich vom gesetzlichen Runfunkbeitrag befreien lassen?

Empfänger*innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Studierende aus EU-Mitglied­staaten müssen grund­sätz­lich während ihres Auf­ent­halts in Deutsch­land über aus­reichen­de Existenz­mittel ver­fügen. Eine Härtefall­be­freiung kommt daher in der Regel nicht in Be­tracht. Sie können aber als be­sonderer Härte­fall von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit werden, wenn sie eine mit dem BAföG ver­gleich­bare Studien­förderungs­leistung aus ihrem Heimat­land be­ziehen.

Inter­nationale Studierende müssen für den Er­halt eines Auf­ent­halts­titels nach­weisen, dass sie über aus­reichen­de finanzielle Mittel zur Siche­rung ihres Lebens­unter­halts ver­fügen. Eine Härte­fall­befreiung kommt daher in diesen Fällen in der Regel nicht in Be­tracht.

Das notwendige Antragsformular zur Beitragsbefreiung kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.

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