Informationen für gefährdete Forschende
Erasmus+ für Hochschulpersonal aus der Ukraine
Das International Center, Abt. International Office der Bergischen Universität schreibt im Sommersemester 2022 für Hochschulpersonal aus der Ukraine zwei Erasmus+ Förderungen im Bereich der Personalmobilität aus.
Förderfähig sind Gastaufenthalte zu Lehrzwecken und/oder zu Fort- und Weiterbildungsaktivitäten.
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulpersonal, dessen Heimathochschule bereits in der Vergangenheit enge Beziehungen zur Bergischen Universität gepflegt hat. Bei einem Gastaufenthalt zu Lehrzwecken wird die Einbindung in den Lehrbetrieb im Umfang von 8 Stunden pro Woche und bei einem Gastaufenthalt zu Fort- und Weiterbildungszwecken ein sinnvolles Fort- und Weiterbildungsprogramm in Absprache mit der aufnehmenden Fakultät vorausgesetzt.
Eine Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen gewährt werden (dies entspricht einer Fördersumme von max. 4.032,00 EUR). Die Erasmus+ Förderung soll vorrangig zur Überbrückung von Wartezeiten bei anderen Förderinstitutionen, o.Ä. eingesetzt werden.
Ansprechpartnerin für Fragen zum Erasmus+ Programm oder hinsichtlich der Bewerbung:
Judith Schmitz, Email: jschmitz[at]uni-wuppertal.de
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IZWT der Uni Wuppertal vergibt Stipendien für geflüchtete oder verfolgte Wissenschaftler*innen
Das Interdisziplinäre Zentrum für Wissenschafts- und Technikforschung (IZWT) vergibt Stipendien an geflüchtete oder verfolgte Wissenschaftler*innen aus der Ukraine und nimmt ab sofort gerne Vorschläge entgegen. Betroffene Wissenschaftler*innen, die in den Bereichen der Wissenschaftsgeschichte, der Wissenschaftsphilosophie oder der Wissenschaftssoziologie forschen oder arbeiten, können sich auch gerne selbst bewerben. Vorschläge und Bewerbungen können gerne eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie auf der Homepage des IZWT.
Ansprechpartner für Fragen zum Stipendium oder hinsichtlich der Bewerbung bzw. Nominierung:
Nina Lorbach (lorbach[at]uni-wuppertal.de)
Prof. Dr. Volker Remmert (remmert[at]uni-wuppertal.de)
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Allgemeine Stellenangebote
Geflüchtete aus der Ukraine haben zudem grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf allgemeine Stellenangebote der Universität zu bewerben.
Ukrainer*innen, die seit dem 24. Februar 2022 in Folge des russischen Angriffs geflohen sind, sowie Menschen aus Drittstaaten oder Staatenlose, die legal in der Ukraine lebten und für die eine Rückkehr in ihre Heimatländer nicht möglich ist, wird auf entsprechenden Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG - Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erteilt. Ukrainische Geflüchtete haben daher einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt ein Studium nicht aus.
Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und Schutz in Wuppertal suchen, wenden sich zur Registrierung an das Ressort Zuwanderung und Integration der Stadt Wuppertal.
Bitte bringen Sie Ihre Ausweispapiere mit.
Die Adresse ist:
Haus der Integration
Ressort Zuwanderung und Integration
Friedrich Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
Die Aufnahme von Geflüchteten erfolgt:
Montag – Donnerstag, 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr
Nach der Aufnahme müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür benötigen Sie eine Terminbuchung beim Einwohnermeldeamt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Online-Terminbuchung finden Sie hier.
Die Adresse ist:
Einwohnermeldeamt Wuppertal
Steinweg 20
42275 Wuppertal
Fragen rund um Ihren Aufenthalt in Wuppertal werden Ihnen durch die Sozialarbeiter*innen des Teams „Ankommen und Teilhabe“ beantwortet, bei denen Sie auch Informationen zu Unterstützungsangeboten und weiteren Anlaufstellen in der Stadt Wuppertal erhalten. Hier geht es zur Liste mit Ansprechpartner*innen.
Weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland für Menschen aus der Ukraine.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat eine Übersicht verschiedener Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende.
DFG Walter Benjamin-Programm
- Laufzeit: bis zu 2 Jahre
- Antragstellung jederzeit möglich durch promovierte Forschende – unabhängig davon, wie lange die Promotion zurückliegt. Es sind keine Einreichungsfristen zu beachten.
=> Ausführliche Informationen zum Walter-Benjamin-Programm, Antragsfristen und Ansprechpartnern.
DFG-Zusatzanträge
- Mitarbeit in bereits laufenden DFG-Forschungsprojekten
- insbes. Förderung von Personalstellen für Promovierende, Postdocs und etablierte Forschende
- Antragstellung durch die Hochschule jederzeit formlos möglich (max. 5 Seiten)