Gesetzlicher Rundfunkbeitrag in Deutschland

Für jede Wohnung in Deut­schland wird monat­lich ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro er­hoben – un­ab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben oder wie viele Geräte sie nutzen.

Studierende, die zum Start des Wintersemesters 2022/2023 in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim ziehen, müssen unter Umständen auch das erste Mal den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen.

Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.

Empfänger*innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Studierende aus EU-Mitglied­staaten müssen grund­sätz­lich während ihres Auf­ent­halts in Deutsch­land über aus­reichen­de Existenz­mittel ver­fügen. Eine Härtefall­be­freiung kommt daher in der Regel nicht in Be­tracht. Sie können aber als be­sonderer Härte­fall von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit werden, wenn sie eine mit dem BAföG ver­gleich­bare Studien­förderungs­leistung aus ihrem Heimat­land be­ziehen.

Inter­nationale Studierende müssen für den Er­halt eines Auf­ent­halts­titels nach­weisen, dass sie über aus­reichen­de finanzielle Mittel zur Siche­rung ihres Lebens­unter­halts ver­fügen. Eine Härte­fall­befreiung kommt daher in diesen Fällen in der Regel nicht in Be­tracht.

Das notwendige Antragsformular zur Beitragsbefreiung kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

Ja, neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studentenwohnheimen grundsätzlich der Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu bezahlen.

WGs können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Hier muss jeweils nur ein*e volljährige*r Bewohner*in beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.

Adresse & Kontakt

Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland

Persönliche Sprechstunde im Studierenden Service Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G, Raum G.08.16):
Dienstag & Donnerstag  9.00  - 12.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Änderungen der Sprechstunden finden Sie auf der Seite des  SSC unter "Aktuelles"

Telefonische Anfragen und Beratung:

Mittwoch 14.00  - 16.00 Uhr 

Kontakt & Zuständigkeiten

 

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