Gesetzlicher Rundfunkbeitrag in Deutschland
Für jede Wohnung in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben oder wie viele Geräte sie nutzen.
Studierende, die zum Start des Wintersemesters 2022/2023 in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim ziehen, müssen unter Umständen auch das erste Mal den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen.
Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern.
Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.
Empfänger*innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Studierende aus EU-Mitgliedstaaten müssen grundsätzlich während ihres Aufenthalts in Deutschland über ausreichende Existenzmittel verfügen. Eine Härtefallbefreiung kommt daher in der Regel nicht in Betracht. Sie können aber als besonderer Härtefall von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden, wenn sie eine mit dem BAföG vergleichbare Studienförderungsleistung aus ihrem Heimatland beziehen.
Internationale Studierende müssen für den Erhalt eines Aufenthaltstitels nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verfügen. Eine Härtefallbefreiung kommt daher in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht.
Das notwendige Antragsformular zur Beitragsbefreiung kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.
Ja, neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studentenwohnheimen grundsätzlich der Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu bezahlen.
WGs können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Hier muss jeweils nur ein*e volljährige*r Bewohner*in beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
Adresse & Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland
Persönliche Sprechstunde im Studierenden Service Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G, Raum G.08.16):
Dienstag & Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
Aktuelle Informationen zu Änderungen der Sprechstunden finden Sie auf der Seite des SSC unter "Aktuelles"
Telefonische Anfragen und Beratung:
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr