Schritt 1: Anmeldung bei der Meldebehörde
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrer Einreise unter Ihrer Adresse bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Servicecenter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Wuppertal. WICHTIG: Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich (Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Terminvereinbarung finden Sie rechts im Download Center). Hier geht es zur Terminvereinbarung
Adresse des Einwohnermeldeamts Wuppertal
Steinweg 20, 42275 Wuppertal
(Schwebebahnhaltestelle „Alter Markt“ in Wuppertal Barmen)
Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, müssen Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist von Ihnen oder einem von Ihnen bevollmächtigten Vertreter bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Vertreterin persönlich durchzuführen. Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Pass/Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Schritt 2: Beantragung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Wer nach Deutschland kommt, braucht einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Zusätzlich brauchen Nicht-EU-Bürger*innen einen gültigen Aufenthaltstitel wie beispielsweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Erteilung bzw. die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (siehe Punkt 1) rechtzeitig bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, von Ihnen persönlich zu beantragen.
WICHTIG: In Wuppertal ist aktuell kein Vor-Ort-Termin bei der Ausländerbehörde möglich. Die Ausländerbehörde ist seit einiger Zeit stark unterbesetzt, daher dauert die Bearbeitung der Unterlagen in der Regel mehrere Monate. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihre Unterlagen zur Beantragung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis so früh wie möglich einzureichen.
Füllen Sie bitte das Digitale Antragsformular für Aufenthaltserlaubnisse (Bei Vollständigen Unterlagen) und/oder das Kontaktformular aus. Wenn Sie eines dieser Formulare vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, gilt Ihr Antrag als gestellt, und Sie werden von der Ausländerbehörde zur Terminvereinbarung kontaktiert, sobald sie Ihren Antrag bearbeitet haben. Im Foyer der Ausländerbehörde steht ein Scanner-Gerät, das Sie gerne nutzen können, falls Sie keine andere Option zum Scannen haben.
Sie können Ihre Unterlagen (Kopien) auch zusätzlich per Post an die Ausländerbehörde schicken. Am besten senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie sicherstellen können, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen auch einen kurzen Brief bei, in dem Sie Ihre Situation kurz schildern.
Für einen Aufenthaltstitel benötigen Sie unter anderem:
- einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
- ein gültiges Visum
- Gewährleistung Ihres Lebensunterhaltes (z.B. die letzten drei Abrechnungen/Sozialhilfebescheid, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- keine Beeinträchtigung oder Gefährdung öffentlicher Interessen
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs
- biometrisches Foto
- Weitere Unterlagen können von der Ausländerbehörde angefordert werden.
Die Ausländerbehörde teilt Ihnen die genaue Gebühr (bis zu 100,- Euro) mit, die für die Aufenthaltserlaubnis erhoben wird. Diese Gebühr kann ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden (Kreditkarten werden nicht akzeptiert).
Stadtverwaltung Wuppertal, Ressort Zuwanderung und Integration 204.4
Ausländerbehörde
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
Falls Ihr Aufenthaltstitel kurz vor dem Ablauf steht und Sie dringend eine Verlängerung benötigen, gehen Sie bitte während der Öffnungszeiten zur Ausländerbehörde Wuppertal. Sprechen Sie die Wachmänner an und erklären Sie Ihre Situation. Sie werden Ihnen möglicherweise helfen können.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Wuppertaler Integrationsportals.
EU-Bürger*innen
Freizügigkeitsberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union (Unionsbürger) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Eine Übersicht, wer freizügigkeitsberechtigt ist, finden Sie hier.
Eine Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes wird nicht mehr ausgestellt!