Schritt 1: Anmeldung bei der Meldebehörde

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrer Einreise unter Ihrer Adresse bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Servicecenter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Wuppertal. WICHTIG: Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich (Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Terminvereinbarung finden Sie rechts im Download Center). Hier geht es zur Terminvereinbarung

Adresse des Einwohnermeldeamts Wuppertal

Steinweg 20, 42275 Wuppertal
(Schwebebahnhaltestelle „Alter Markt“ in Wuppertal Barmen)

Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, müssen Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist von Ihnen oder einem von Ihnen bevollmächtigten Vertreter bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Vertreterin persönlich durchzuführen. Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Pass/Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Schritt 2: Beantragung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde

Wer nach Deutschland kommt, braucht einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Zusätzlich brauchen Nicht-EU-Bürger*innen einen gültigen Aufenthaltstitel wie beispielsweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Erteilung bzw. die Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (siehe Punkt 1) rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, zu beantragen.

WICHTIG: In Wuppertal ist aktuell kein persönlicher Vor-Ort-Termin bei der Ausländerbehörde möglich. Die Ausländerbehörde ist seit einiger Zeit stark unterbesetzt, daher dauert die Bearbeitung der Unterlagen in der Regel mehrere Monate. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihre Unterlagen zur Beantragung/Verlängerung des Aufenthaltstitels online über das Integrationsportal der Ausländerbehörde so früh wie möglich einzureichen. Im Foyer der Ausländerbehörde steht ein Scanner-Gerät, das Sie nutzen können, falls Sie selbst keine Möglichkeit zum Scannen von Unterlagen haben. Die Informationen auf den Webseiten des Integrationsportals sind in 16 Sprachen verfügbar. Klicken Sie auf den Button mit der Weltkugel, dann werden die Sprachen angezeigt.

Sie können Ihre Unterlagen (Kopien) auch zusätzlich per Post an die Ausländerbehörde schicken. Am besten senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie sicherstellen können, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen auch einen kurzen Brief bei, in dem Sie Ihre Situation kurz schildern.

Sobald Sie Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, gilt Ihr Antrag als gestellt und Ihr Aufenthalt ist erst einmal abgesichert, bis Sie eine Rückmeldung oder Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde erhalten.

EU-Bürger*innen

Freizügigkeitsberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union (Unionsbürger) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Eine Übersicht, wer freizügigkeitsberechtigt ist, finden Sie hier.