Sprachliche Voraussetzungen für die Einschreibung in einen deutschsprachigen Studiengang

Fremdsprachige Studienbewerber*innen müssen vor der Einschreibung in einen deutschsprachigen Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Der Nachweis erfolgt durch Ablegen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) mindestens auf dem Niveau DSH-2. Voraussetzung für die Teilnahme an der von der Universität durchgeführten DSH-Prüfung, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau C1.

Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit in Form der DSH-2 ist befreit, wer eines der folgenden Zeugnisse vorlegen kann:

  • "TestDeutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
  • "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Weitere Möglichkeiten

1. Zulassung zur DSH-Prüfung

Bewerber, die über einen deutschen Sprachnachweis für das Niveau C1 (oder äquivalente Kenntnisse) verfügen, aber noch kein DSH-2 Zeugnis oder eines der oben genannten Sprachzertifikate besitzen, haben die Möglichkeit, die DSH-Prüfung an der Universität Wuppertal abzulegen. Nach bestandener Prüfung (DSH-2 oder DSH-3) können Sie sich für ihren gewünschten Studiengang einschreiben.

Prozedere:

  • Sie bewerben sich über uni-assist für Ihren gewünschten Studiengang und laden Ihren C1-Sprachnachweis zusammen mit den Bewerbungsunterlagen hoch.
  • Nach positiver Prüfung durch uni-assist und Weiterleitung Ihrer Bewerbung an die Universität Wuppertal erhalten Sie zunächst eine Zulassung zur DSH-Prüfung und eine bedingte Zulassung für Ihren Studiengang
  • Sie melden sich zur DSH-Prüfung an und haben die Möglichkeit, sich vorab kostenfrei über eine Online-Vorlesung des Sprachlehrinstituts der Universität Wuppertal auf die Prüfung vorzubereiten
  • Die Gebühr für die DSH-Prüfung beträgt 150 Euro.
  • Nach bestandener DSH-Prüfung (DSH-2 oder DSH-3) können Sie sich im Anschluss für den beworbenen Studiengang einschreiben und erhalten vom internationalen Studierendensekretariat alle weiteren Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrags, zum Semesterticket und den Zugang zum StudiLöwe-Portal.

2. Studienvorbereitender Deutschkurs

Fremdsprachige Bewerber*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung für einen Wuppertaler Studiengang nachweisen können, aber noch nicht über ausreichende Deutschenntnisse verfügen haben die Möglichkeit zur Teilnahme an studienvorbereitenden (Vollzeit) Deutschkursen.

Fremdsprachige Bewerber*innen, die eine Zulassung für einen englischsprachigen Studiengang an der Universität Wuppertal erhalten, haben die Möglichkeit, Ihre Deutschkenntnisse in verschiedenen studienbegleitenden Kursen zu verbessern.

3. Sprechstunde des Sprachlehrinstituts

Das Sprachlehrinstitut (SLI) bietet regelmäßig virtuelle Sprechstunden an, in denen alle Fragen rund um die Deutschkurse an der Bergischen Universität Wuppertal beantwortet werden. Zudem erhalten Teilnehmende Informationen zu den Kursen sowie Erklärungen zu den erforderlichen Dokumenten der Einschreibung.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Termine und die Zoom-Daten für die Sprechstunden des Sprachlehrinstituts der Bergischen Universität Wuppertal

Kursangebote

Adresse & Kontakt

Beratung:
INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office

Team In Touch
Gebäude B.06.06.
Tel.: +49 (0)202 439 - 5266
E-Mail: intouch@uni-wuppertal.de

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Bewerbung, Zulassung und Einschreibung:

Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland

Persönliche Sprechstunde im Studierenden Service Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G, Raum G.08.16):
Dienstag & Donnerstag  9.00  - 12.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Änderungen der Sprechstunden finden Sie auf der Seite des  SSC unter "Aktuelles"

Telefonische Anfragen und Beratung:

Mittwoch 14.00  - 16.00 Uhr 

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