Studienkolleg und Feststellungsprüfung

Nicht alle ausländischen Schulabschlusszeugnisse, die - gegebenenfalls in Verbindung mit einer Hochschulaufnahmeprüfung - im Herkunftsland zum Studium berechtigen, werden für ein Studium in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Häufig sind für das Schulabschlusszeugnis Mindestanforderungen an Einzelergebnisse, Durchschnittsnote oder Fächerbreite definiert oder es müssen zusätzlich erfolgreiche Studienzeiten im Heimatland nachgewiesen werden.

Informationen zur länderspezifischen Bewertung ausländischer Schulabschlusszeugnisse und Studienabschlüsse finden Sie im Internet unter: www.anabin.kmk.org.

Wenn Ihre ausländischen Zeugnisse Sie berechtigen, alternativ zum Nachweis von Studienzeiten im Ausland, in Deutschland die „Feststellungsprüfung“ abzulegen, können Sie sich zur Vorbereitung auf diese Prüfung um Aufnahme in ein Studienkolleg bewerben.

Feststellungsprüfung“ ist das Kurzwort für „Prüfung zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen („Bildungsausländer“) für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)“. Die Feststellungsprüfung kann in verschiedenen fachlichen Schwerpunkten abgelegt werden. Diese ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Zusammen mit Ihren heimatlichen Bildungsnachweisen erwerben Sie damit eine ausländische fachgebundene Hochschulreife für die Bundesrepublik Deutschland. Die Bewerbung für ein Studium an der Uni Wuppertal muss daher ebenfalls über uni-assist erfolgen.

Allgemeine Informationen zu Studienkollegs in Deutschland und der Feststellungsprüfung finden Sie im Internet unter: www.studienkollegs.de.

Informationen zu Studienkollegs und Feststellungsprüfung in Nordrhein-Westfalen (NRW) unter www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_43/externefeststellungspruefung/index.html

In NRW  wurden die staatlichen Studienkollegs aufgelöst. Eine gebührenfreie Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung bieten in NRW nur noch das Studienkolleg des Ökumenischen Studienwerks e.V. in Bochum (T-Kurs - www.studienkolleg-bochum.de) und das luso-brasilianische Studienkolleg Mettingen (T-, W-, G- und M-Kurs - www.studienkolleg-mettingen.de/) . Die Plätze am Studienkolleg Mettingen sind vor allem für Studierende aus portugiesischsprachigen Ländern und aus Lateinamerika gedacht. Bewerbungen aus anderen Kontinenten werden angenommen, bei der Vergabe der Plätze aber nachrangig behandelt.

Ablegen der Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs
Es besteht in NRW auch weiterhin die Möglichkeit, in allen Fächerschwerpunkten ohne den vorherigen Besuch eines Studienkollegs die "Externe Feststellungsprüfung" abzulegen. Diese findet zweimal jährlich statt. Es werden drei Fächer schriftlich und ein Fach mündlich geprüft.  Die Prüfungsfächer richten sich nach dem gewählten Schwerpunkt (siehe unten). Für die Zulassung zur Externen Feststellungsprüfung sind Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 nachzuweisen. Die Externe Feststellungsprüfung wird von der Bezirksregierung Köln zentral geregelt, wobei die formale Überprüfung bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt. Ihre Bewerbung um Zulassung zur Externen Feststellungsprüfung ist einzureichen bei:

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus China, Vietnam und der Mongolei benötigen zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS).

Einige Anbieter bieten Ihnen eine gebührenpflichtige Vorbereitung auf die Externe Feststellungsprüfung an. Es ist wichtig, sich gut zu informieren, ob das ausgewählte private Studienkolleg überhaupt einen staatlich anerkannten Abschluss anbietet!

Schwerpunkte der Feststellungsprüfung

  • Schwerpunkt T (technische, mathematische, natur- und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, außer biologische Studiengänge)
  • Schwerpunkt M (medizinische und biologische Studiengänge)
  • Schwerpunkt W (wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge)
  • Schwerpunkt S (sprachliche Studiengänge)
  • Schwerpunkt G (geisteswissenschaftliche, künstlerische und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge)

Eine Übersicht zur Zuordnung der Wuppertaler Bachelorstudiengänge zu den Schwerpunktkursen der Studienkollegs finden Sie hier.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Internationale Studierendensekretariat gerne zur Verfügung!

Adresse & Kontakt

Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland

Persönliche Sprechstunde im Studierenden Service Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G, Raum G.08.16):
Dienstag & Donnerstag  9.00  - 12.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Änderungen der Sprechstunden finden Sie auf der Seite des  SSC unter "Aktuelles"

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