Zugang zum Studium an der Bergischen Universität Wuppertal über den Studieneignungstest TestAS
Nicht alle ausländischen Bildungsnachweise, die im Herkunftsland zum Studium berechtigen, werden für den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule anerkannt. Nordrhein-westfälischen Hochschulen eröffnet das Hochschulgesetz die Möglichkeit, internationalen Studierenden ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung den Zugang zum Studium in grundständigen Studiengängen über eine Zugangsprüfung zu eröffnen. Die Bergische Universität Wuppertal hat diese Möglichkeit in § 9 ihrer Ordnung für Zulassung und Einschreibung internationaler Bewerber*innen umgesetzt.
Wer gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die in Datenbank „anabin veröffentlicht sind, zuerst ein Studienkolleg besuchen und die Feststellungsprüfung ablegen muss, um in Deutschland studieren zu dürfen, kann alternativ für das Studium an der Bergischen Universität Wuppertal die fachgebundene Hochschulreife über den TestAS erwerben.
Der TestAS ist ein zentraler, standardisierter Studieneignungstest für internationale Studienbewerber*innen, die an einer Hochschule in Deutschland ein grundständiges Studium absolvieren wollen. Der TestAS kann nur in lizenzierten Testzentren in englischer oder deutscher Sprache abgelegt werden. Unter Testzentren weltweit und Testzentren in Deutschland finden Sie alle Testzentren.
Wer im TestAS-Kerntest einen Standardwert von mindestens 95 (papierbasierter TestAS) oder 75 (digitaler TestAS) und in dem TestAS-Fachmodul, dem der gewünschte Studiengang zugeordnet ist, einen Wert von mindestens 100 (papierbasierter oder digitaler TestAS) nachweisen kann, erwirbt damit zusammen mit den heimatlichen Zeugnissen eine (ausländische) fachgebundene Hochschulreife für die Aufnahme des Fachstudiums an der Bergischen Universität Wuppertal.
Eine Übersicht der Zuordnung der Wuppertaler Studiengänge zu den TestAS Fachmodulen finden Sie hier.
Wer die Studienberechtigung über den TestAS erworben hat, kann im selben Studiengang erst dann an eine andere Hochschule in NRW wechseln, wenn alle bis einschließlich zum vierten Fachsemester in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden.