FAQ Studieninteressierte

Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich über uni-assist bewerben. Das gilt in den folgenden Fällen:

- Bewerbung Bachelor: Sekundarschulzeugnis außerhalb Deutschlands erworben

- Bewerbung Master: Bachelorabschluss außerhalb Deutschlands erworben

Sie können sich online bewerben. Sie müssen Ihre Dokument nicht noch zusätzlich per Post an uni-assist schicken.

 

Ausnahmen vom uni-assist-Bewerbungsverfahren

  • Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Industrial Design sowie für die Masterstudiengänge Architektur, Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung und Public Interest Design
  • Bewerbung als Hochschulwechsler*in im gleichen Bachelorstudiengang
  • Bewerbung als Stipendiat*in einer deutschen Organisation für maximal zwei Semester ohne Studienabschluss

Ja, Sie finden die zusammengefassten Bewerbungsinformationen hier.

Ja, wir haben Videotutorials für die Bewerbung über das Portal uni-assist gemacht, diese sind auf Deutsch, Englisch und Arabisch.

Die Bewerbung erfolgt über zwei Schritte:

Bewerbung beim Internationalen Studierendensekretariat mit dem Antrag Ausnahme uni-assist.
Frist Wintersemester 15.07., Frist Sommersemester 15.01.

Direkte Bewerbung beim zuständigen Masterprüfungsausschuss zur Feststellung der fachlichen Eignung. Den Bescheid des Prüfungsamtes reichen Sie uns bitte im Original per Post ein (dies ist auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglich).

Dies gilt nicht für die Masterstudiengänge Architektur, Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung, Public Interest Design und Psychologie.

 

Nein, Sie müssen nur dann ein Studienkolleg besuchen, wenn Sie gemäß „anabin“ Studienzeiten im Heimatland nachweisen oder ein Studienkolleg besuchen bzw. die Feststellungsprüfung ablegen müssen. Weitere Informationen zum Studienkolleg erhalten Sie hier.

Ja, Sie können statt ein Studienkolleg zu besuchen, auch den TestAS ablegen. Wenn Sie dort die entsprechende Punktzahl erreichen (mind. 95 Punkte im Kerntest, mind. 100 Punkte im Fachmodul), dann müssen Sie kein Studienkolleg besuchen.

Nein, Sie müssen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung vorlegen, um sich bewerben zu können.

Die Mitarbeiter bei uni-assist prüfen Ihre Unterlagen zunächst formal. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Bewerbung an die Bergische Universität Wuppertal weitergeleitet. Die Universität entscheidet über eine Zulassung oder Ablehnung und der entsprechende Bescheid wird verschickt (wenn Sie im Ausland wohnen auch per E-Mail).

Wir stellen bedingte Zulassungen nur dann aus, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang bewerben und vorher noch am Deutschkurs teilnehmen können. Für Bewerbungen für andere Programme (zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge und Master) stellen wir grundsätzlich keine bedingten Zulassungen aus

Ja, wir bieten einen solchen Kurs für diejenigen an, die bei uns ein Studium anstreben. Der Deutschkurs ist ein Vollzeitkurs und deckt die Niveaustufen A2-C1 ab, er schließt mit der DSH-Prüfung ab. Sie können den studienvorbereitenden Deutschkurs für maximal 3 Semester besuchen. Wenn Sie DSH-Prüfung bestehen, können Sie sich in ein Fachstudium umschreiben lassen. Er kostet pro Semester 500,00 Euro Teilnahmegebühren + ca. 300,00 Euro Semesterbeitrag. Bitte beachten Sie, dass wir immer mehr Bewerber als Plätze haben und Ihnen somit keinen Platz garantieren können. Weitere Informationen zum Sprachkurs finden Sie hier.

Der endgültige Sprachnachweis muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Sollten Sie das Zertifikat noch nicht zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung erhalten haben, reichen Sie bitte eine Anmelde- oder Teilnahmebescheinigung für eine entsprechende Prüfung ein.

Achtung! Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, muss der endgültige Sprachnachweis bereits zur Bewerbungsfrist (Wintersemester 15. Juli, Sommersemester 15. Januar) vorliegen.

Wir erkennen folgende Sprachprüfungen an:

- DSH-2 oder DSH-3,
- deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) Stufe II,
- die Goethe Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP),
- das Große oder Kleine Sprachdiplom der Goethe-Institute,
- Goethe C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- den TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Prüfungsfach Deutsch in der Feststellungsprüfung

 

Ja, Sie können sich im kommenden Semester erneut über uni-assist bewerben.

Wenn Sie Ihre Zulassung auf das kommende Semester übertragen lassen möchten, können Sie dies einmal tun. Bitte schicken Sie uns dazu eine E-Mail über das Kontaktformular. Sollte es sich hierbei um eine Masterzulassung handeln, muss der Masterprüfungsausschuss zunächst seine erneute Zustimmung geben. Eine Übertragung ist nur bis zum Ende der Einschreibungsfrist (Wintersemester 31.10., Sommersemester 30.04.) möglich.

Nein, bei der Bewerbung nicht.

Die Bergische Universität Wuppertal hat ab dem Wintersemester 2021/22 auf ein reines Online-Bewerbungsverfahren über uni-assist umgestellt und verzichtet bei der Bewerbung auf amtlich beglaubigte Kopien. Zeugnisse müssen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen lediglich über das uni-assist-Bewerbungsportal hochgeladen werden. Kopien der Zeugnisse (wenn bis dahin möglich auch amtlich beglaubigt) müssen spätestens bei der Einschreibung nachgereicht werden.

Dies gilt nicht für die im Absatz „Ausnahmen vom uni-assist-Bewerbungsverfahren“ genannten Fälle und falls auf Ihrem Zulassungsbescheid amtliche Kopien gefordert wurden.

Voraussetzung für die Einschreibung für einen Studiengang oder den studienvorbereitenden Deutschkurs an der Bergischen Universität Wuppertal ist der Nachweis einer Berechtigung zum Studium im gewünschten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland.

Ob Ihr ausländischer Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland, der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen.

Bewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung weder im Original noch in beglaubigter Kopie beibringen können, ermöglicht die Bergische Universität Wuppertal den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung über ein dreistufiges Verfahren:

  • Feststellung der persönlichen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren durch das Internationale Studierendensekretariat der Universität
  • Plausibilisierung der Bildungsbiographie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland. Hierzu stellen Sie bitte einen Bewerbungsantrag über das Portal uni-assist im Rahmen der Bewerbungsfristen (Sommersemester: 15.11.-15.01. und Wintersemester 15.05.-15.07.). Sofern bei Ihnen Bildungsnachweise fehlen, erhalten Sie einen Selbstauskunftsbogen von uni-assist. Über alle weiteren Schritte informiert Sie dann uni-assist. Bewerbungsportal uni-assist: https://www.uni-assist.de/bewerben/online-bewerben/
  • Nachweis der behaupteten Hochschulzugangsberechtigung durch Ablegen des TestAS mit einem Standardwert von mindestens 95 im Kerntest und 100 in dem für den angestrebten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Fachmodul.

Hierdurch wird, zusammen mit den verfügbaren ausländischen Bildungsnachweisen, eine ausländische fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen, die zur Aufnahme des Studiums in Studiengängen entsprechender Fachrichtungen an der Bergischen Universität Wuppertal berechtigt.

Adresse & Kontakt

Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland

Persönliche Sprechstunde im Studierenden Service Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G, Raum G.08.16):
Dienstag & Donnerstag  9.00  - 12.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Änderungen der Sprechstunden finden Sie auf der Seite des  SSC unter "Aktuelles"

Telefonische Anfragen und Beratung:

Mittwoch 14.00  - 16.00 Uhr 

Kontakt & Zuständigkeiten

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: