Studium mit Abschluss

Sie möchten an der Bergischen Universität Wuppertal ein Studium aufnehmen und einen Abschluss erwerben?

  • Wenn Sie die Berechtigung für die Aufnahme Ihres gewünschten Studienganges an der Bergischen Universität im Ausland erworben haben (ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis, falls erforderlich in Verbindung mit  Feststellungsprüfung/Studienkolleg oder Sonderzugang TestAS), das heißt, wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, deutscher Hochschulabschluss etc.) haben, bewerben Sie sich zum Studium/studienvorbereitenden Deutschkurs an der Bergischen Universität über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen "uni-assist" (ausführliche Bewerbungsinformationen finden Sie im Download Center).  
  • Zeugnisse müssen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen über das uni-assist-Bewerbungsportal hochgeladen werden. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen neben dem Original auch in vereidigter Übersetzung (englisch oder deutsch) hochgeladen werden.
  • Die Universität behält sich vor, in digitaler Form eingereichte Dokumente stichprobenartig und im Falle von Zweifeln an der Echtheit des digitalen Dokuments oder aus anderen Gründen zu kontrollieren und sich das Originaldokument vorlegen oder verifizieren zu lassen.

ACHTUNG: Dies gilt nicht für die im Absatz „Ausnahmen vom uni-assist-Bewerbungsverfahren“ (siehe unten) genannten Fälle.

Wenn Sie zwar ein deutsches Abitur besitzen, aber Ihren Bachelorabschluss im Ausland absolviert haben, müssen Sie sich für einen Masterstudiengang ebenfalls über uni-assist bewerben.

Bewerbungsfristen
Für das Sommersemester: 15.11.-15.01.
Für das Wintersemester: 15.05.-15.07.    

=> Bitte beachten Sie, dass es für einige Studiengänge andere Fristen und Verfahren gibt!

Ausführliche Bewerbungsinformationen finden Sie rechts im Download Center.

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Ausnahmen vom uni-assist-Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie: Der Titel des Studiengangs, sowie die Abschlussbezeichnung müssen identisch sein!

  • Versand des Bewerbungsantrags Ausnahmen uni-assist (aus dem Downloadcenter rechts) mit allen auf dem Antrag aufgeführten erforderlichen Dokumenten bis 15.1 (bei einer Bewerbung für das Sommersemester) und bis zum 15.7  (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) per E-Mail an das Internationale Studierendensekretariat

 

Internationale Bewerber*innen, die bereits ein Bachelorstudium in Deutschland abgeschlossen haben und sich für ein Masterstudium interessieren, bewerben sich direkt beim zuständigen Masterprüfungsausschuss (bitte beachten Sie hier die Bewerbungsfristen des jeweiligen Masterprüfungsausschuss) und anschließend beim Internationalen Studierendensekretariat der Bergischen Universität. Die Bewerbungsfrist beim Internationalen Studierendensekretariat ist der 15.4 für das Sommersemester und der 15.10. für das Wintersemester. Den Antrag auf Zulassung zum Studium finden Sie rechts im Download Center.

 

Wiedereinschreiber*innen (unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt eine Einschreibung erfolgt ist).
Als Wiedereinschreiber*in gelten Sie für den Fall:

  • einer vorherigen Einschreibung im Fachstudium
  • einer vorherigen Einschreibung im studienvorbereitenden Deutschkurs
  • einer vorherigen Einschreibung als Erasmus- oder Austauschstudierende*r

Hier ist der Versand des Bewerbungsantrags Ausnahmen uni-assist (aus dem Downloadcenter rechts) mit allen auf dem Antrag aufgeführten erforderlichen Dokumenten bis 15.1 (bei einer Bewerbung für das Sommersemester) und bis zum 15.7  (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) per E-Mail an das Internationale Studierendensekretariat erforderlich.

 

 

  • Versand des Bewerbungsantrags Ausnahmen uni-assist (aus dem Downloadcenter rechts) mit allen auf dem Antrag aufgeführten erforderlichen Dokumenten bis 15.1 (bei einer Bewerbung für das Sommersemester) und bis zum 15.7  (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) per E-Mail an das Internationale Studierendensekretariat
  • Bewerbung bei der zuständigen Fakultät, die eine Eignungsprüfung vornimmt (Bewerbungsfristen finden sich unter dem folgenden Link:
    https://www.archbau.uni-wuppertal.de/de/studium/architektur-1/master-of-science/msc-studium/bewerbung/
  • Für internationale Bewerber*innen, die sich bereits frühzeitig bei der Fakultät für Architektur bewerben möchten, ist dies bereits im August möglich. Im Falle der bestandenen Eignungsprüfung kann im Anschluss eine Bewerbung mit dem entsprechenden Zulassungsbescheid zum Januar des Folgejahres beim Internationalen Studierendensekretariat erfolgen. Der frühestmögliche Studienbeginn ist dann das Sommersemester des Folgejahres.

    Für das Wintersemester gilt entsprechend:

    Es kann eine Bewerbung im Januar über das Eignungsfeststellungsverfahren bei der Fakultät für Architektur erfolgen. Im Falle der bestandenen Eignungsprüfung kann im Anschluss eine Bewerbung mit dem entsprechenden Zulassungsbescheid zum Juli des Folgejahres beim Internationalen Studierendensekretariat erfolgen

    Der frühestmögliche Studienbeginn ist dann das Wintersemester des Bewerbungsjahres.

 

Sonderverfahren Master Psychologie

Bewerbung über alle drei folgende Bewerbungswege erforderlich:

  • Bewerbung über www.uni-assist.de bis zum 30.6
  • Registrierung als Bewerber*in über das Online-Portal des Studierendensekretariats bis zum 15.7.
  • Bewerbung über das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie bis zum 15.7.

Schwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie":
Bitte beachten Sie, dass abweichend von allen anderen deutschsprachigen Studiengängen für den Schwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" Deutschssprachkenntnisse auf dem Niveau C2 erforderlich sind.
Das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/master-psychotherapie/antragsverfahren-auf-zulassung-zum-masterstudium/

Schwerpunkt "Arbeit, Umwelt und Gesundheit":
Das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/master-psychologie/antragsverfahren-auf-zulassung-zum-masterstudium/

(Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland gemacht haben und es dafür keine Auswahlmöglichkeit im Online-Portal des Studierendensekretariats gibt, haben Sie folgende Möglichkeit das Problem zu umgehen:

  1. Sie geben an, dass Sie Ihren Schulabschluss an einer deutschen Schule im Ausland absolviert haben (die Daten werden dann bei der Einschreibung von uns korrigiert)

  • Bewerbung über das Online-Portal des Studierendensekretariats bis zum 15.7.
  • Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss Psychologie bis zum 15.7

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/master-psychotherapie/antragsverfahren-auf-zulassung-zum-masterstudium/

(Da Sie Ihren Schulabschluss im Ausland gemacht haben und es dafür keine Auswahlmöglichkeit im Online-Portal des Studierendensekretariats gibt, haben Sie zwei Möglichkeiten das Problem zu umgehen:

  1. Sie geben an, dass Sie Ihren Schulabschluss an einer deutschen Schule im Ausland absolviert haben (die Daten werden dann bei der Einschreibung von uns korrigiert)
  2. Sie geben Ihren deutschen Bachelor als Hochschulzugangsberechtigung an.)

Schwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie":
Bitte beachten Sie, dass abweichend von allen anderen deutschsprachigen Studiengängen für den Schwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" Deutschssprachkenntnisse auf dem Niveau C2 erforderlich sind.
Das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/master-psychotherapie/antragsverfahren-auf-zulassung-zum-masterstudium/

Schwerpunkt "Arbeit, Umwelt und Gesundheit":
Das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/master-psychologie/antragsverfahren-auf-zulassung-zum-masterstudium/

(Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland gemacht haben und es dafür keine Auswahlmöglichkeit im Online-Portal des Studierendensekretariats gibt, haben Sie folgende Möglichkeit das Problem zu umgehen:

  1. Sie geben an, dass Sie Ihren Schulabschluss an einer deutschen Schule im Ausland absolviert haben (die Daten werden dann bei der Einschreibung von uns korrigiert)

Bewerbungsverfahren School of Education (Lehramt)

Für die Studiengänge der School of Education (Lehramt) ist eine Bewerbung über uni-assist erforderlich. Für die Lehramtsstudiengänge Master of Education ist zusätzlich zur uni-assist Bewerbung parallel eine Bewerbung über einen Zugangsantrag beim Zentralen Prüfungsausschuss für die Master of Education Studiengänge notwendig. Dies sind zwei voneinander unabhängige Verfahren.
Die Bewerbung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.

Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:

  • für das Sommersemester: bis 31. Januar eines jeden Jahres
  • für das Wintersemester:    bis 10. Juli eines jeden Jahres

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der School of Education unter dem folgenden Link: https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isl-master-of-education/zugangsverfahren-und-einschreibung/extern-zugangsverfahren-med/

Informationen zum deutschen Sprachnachweis

Bewerber*innen, die Bildungsausländer*innen sind und die in einem deutschsprachigen Studiengang studieren wollen, müssen vor der Einschreibung und der Aufnahme des Fachstudiums den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen.

Für die Einschreibung in das Fachstudium ist der Nachweis der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ (DSH) mindestens mit dem Ergebnis „DSH-2“ erforderlich. An anderen Hochschulen abgelegte DSH-Prüfungen werden dann akzeptiert, wenn die dortige DSH-Prüfungsordnung bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist (http://www.hrk.de/mitglieder/arbeitsmaterialien/ registrierung- von-dsh-pruefungsordnungen (siehe unter „Registrierung von DSH-Prüfungsordnungen“).

Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH in Wuppertal ist die Zulassung zum Fachstudium und der Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau der Stufe C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (GER).

Die DSH wird zweimal im Jahr (März und September) angeboten. Für die Teilnahme wird von Be- werberinnen und Bewerbern ein Beitrag in Höhe von 150,- € erhoben. Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.sli.uni-wuppertal.de/de/deutsch-als-fremdsprache/dsh/.

Vom Nachweis der DSH sind Sie befreit, wenn Sie das „Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II“, die „Zentrale Oberstufenprüfung“ (C2), das Große oder Kleine Sprachdiplom der Goethe-Institute, den TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen, die Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“, einen deutschsprachigen Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangs-berechtigung entspricht oder den Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung bestanden haben.

Alles Wissenswerte zum TestDaF finden Sie im Internet unter: www.testdaf.de oder direkt beim SLI unter www.sli.uni-wuppertal.de.

Wenn Sie schon zu einer DSH-, telc Deutsch C1-Hochschule oder TestDaF-Prüfung angemeldet sind oder teilgenommen haben, jedoch das Zertifikat bis zum Ende der Nachreichfrist nicht erhalten haben, können Sie die Anmelde- oder Teilnahmebescheinigung bis spätestens zum Ende der Nachreichfrist (31.01. bzw. 31.07.) hochladen bzw. einreichen. Sie erhalten dann die Gelegenheit, das Zertifikat bis zum Ende der Einschreibungsfrist nachzureichen. Dies gilt nicht für die Bachelor-Studiengänge Psychologie und Architektur.

In den folgenden Fällen können Sie durch unser Sprachlehrinstitut vom Nachweis der DSH befreit werden, indem Ihre Sprachkenntnisse in einem Gespräch durch das Sprachlehrinstitut beurteilt werden:

    • Selbstauskunft Deutsch als Muttersprache
    • Staatsangehörigkeit Deutsch
    • nicht abgeschlossene Sekundarschulausbildung an einer deutschsprachigen Schule
    • Realschulzeugnis aus Deutschland oder abgeschlossene 9. Klasse an einer deutschen Schule im Ausland
    • Berufsausbildung in Deutschland
    • abgeschlossener deutschsprachiger Studiengang einer ausländischen Hochschule
    • abgeschlossenes Germanistikstudium
    • mind. zwei Semester Studium an deutscher Hochschule

Die folgenden Sprachnachweise berechtigen zu einer Zulassung zur DSH-2-Prüfung an der BUW, nach deren Bestehen das Fachstudium aufgenommen werden kann:

    • DSH 1 bzw. Nachweis über nicht bestandene DSH
    • TestDaF mit dem Ergebnis 2x3 und 2x4
    • C1-Zeugnis

Die Bergische Universität bietet fremdsprachigen Studieninteressierten, die sich um Zulassung zu einem Studiengang der Universität bewerben, hierfür eine Hochschulzugangsberechtigung haben, aber über keine oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen die Möglichkeit zur Teilnahme an studienvorbereitenden Deutschkursen. Für die Teilnahme wird ein Beitrag in Höhe von 500,00 Euro pro Semester erhoben. Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Aufenthaltsstatus „registrierter Flüchtling“ übernimmt das International Center unter bestimmten Bedingungen diese Kosten. Sollten die Voraussetzungen bis zum Abschluss des Deutschkurses nicht erfüllt worden sein, muss die Gebühr von dem*der Bewerber*in an das International Center gezahlt werden.

Teilnehmer*innen am studienvorbereitenden Deutschkurs können für maximal drei Semester an der Bergischen Universität eingeschrieben werden. Als „Schüler“ im Deutschkurs benötigen sie hierfür einen privaten Krankenversicherungsschutz. Zusätzlich zum Deutschkursbeitrag ist der reguläre Semesterbeitrag in Höhe von aktuell ca. 300,00 Euro, der das Deutschland-Semesterticket beinhaltet, zu zahlen.

Angeboten werden Deutschkurse der Niveaustufen A2 bis C1. Deutschkenntnisse auf Niveaustufe A1 können durch einen online-Selbstlernkurs erworben werden. Die Zuordnung zu einer Kursstufe richtet sich nach dem Ergebnis eines Einstufungstests. Die Deutschkurse finden ganzjährig mit 38 Unterrichtswochen und etwa 18 Wochenstunden statt. Die unterrichtsfreie Zeit ist dem Schulferienplan des Landes NRW angepasst. Den Abschluss des Deutschkurses bildet die Abschlussprüfung des Kurses C1, welche Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH in Wuppertal ist.