Promotion
Die Bergische Universität verfügt über ein breit gefächertes und exzellentes Spektrum von Forschungsaktivitäten. Es umfasst sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientierte Forschung. Die Förderung der transdisziplinären Forschung innerhalb der Hochschule sowie Kooperationen mit großen Forschungszentren und anderen Hochschulen des In- und Auslandes gehören zum besonderen Forschungsprofil der Bergischen Universität.
Internationalen Doktorand*innen bietet die Bergische Universität attraktive Forschungsangebote, Karrierechancen und gastfreundliche Rahmenbedingungen. Die Bergische Universität hat ein nachhaltiges Interesse daran, dass qualifizierte und motivierte internationale Graduierte sich für einen Forschungsaufenthalt in Wuppertal entscheiden, die Promotion hier erfolgreich durchführen und auch im Anschluss in Kontakt mit der Bergischen Universität bleiben.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um das Promotionsstudium an der Bergischen Universität. Bei Fragen zu Ihren individuellen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen sowie als Anlaufstelle für persönliche Beratung und Information steht Ihnen das Zentrum für Graduiertenstudien (ZGS) mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Bewerbung um Zulassung beim Internationalen Studierendensekretariat benötigen Sie folgende Dokumente:
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- schriftliche Betreuungszusage für internationale Promovierende des Doktorvaters/der Doktormutter, inkl. Angabe der Sprache, in der die Promotion verfasst werden soll
- ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen bei einer Promotion in deutscher Sprache
- Abschlusszeugnisse (Bachelor und Master)
- Nachweise über Studienzeiten (Fächer- und Notenübersichten/Transcripts etc.)
- Abstract der Master-Thesis (Abschlussarbeit)
- Lebenslauf
- wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren, ist dem Antrag auch die aktuelle bzw. letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester beizufügen
Bitte beachten Sie:
- Fremdsprachige Zeugnisse bedürfen einer deutschen oder englischen vereidigten Übersetzung. Zeugnisse, die von der Bildungseinrichtung in englischer Sprache ausgestellt wurden, bedürfen keiner Übersetzung.
- Von allen Zeugnissen sind amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Sommersemester: 15.04.
Wintersemester: 15.10.
Als zukünftige*r Doktorand*in beantragen Sie im Heimatland ein Visum zu Studienzwecken (§16b).
Erhalten Sie einen Arbeitsvertrag von der Universität, beantragen Sie auch als Doktorand*in ein Visum zum Zweck der Forschung (§18d). Das Visum zum Zweck der Forschung setzt eine „Aufnahmevereinbarung“ voraus, ein Dokument, das über das International center - Abt. International Office beantragt wird.
Beachten Sie unbedingt: Ein Touristenvisum („Schengen-Visum“) kann weder in ein Visum zu Studien- oder Forschungszwecken umgewandelt werden noch eine Aufenthaltserlaubnis zu Studien- oder Forschungszwecken begründen!
Formal handelt es sich um nationale Visa, die zur Einreise für einen geplanten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer vergeben werden („D-Visum“). Das Visum ist in der Regel für 3 bis 6 Monate, mindestens für 90 Tage ab Einreise nach Deutschland gültig und kann dann in Wuppertal in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studien- oder Forschungszwecken umgewandelt werden.
Adresse & Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal
Deutschland
Inga Schubert
Gebäude H.11.10
Tel. +49 (0)202 439 3264E-Mail ischubert@uni-wuppertal.deaußstraße 20
E-Mail: promotion[at]uni-wuppertal.de
Persönliche Sprechstunde im Studierenden Service Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G):
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Aus organisatorischen Gründen kann es hin und wieder zu Änderungen der Sprechstunden kommen. Aktuelle Informationen zu den Sprechstunden finden Sie immer auf der Seite des Student Service Center unter "Aktuelles"
Telefonische Anfragen und Beratung:
Mo 10.00 - 12.00 Uhr - Beratung zu den Themen Austauschstudenten, Promotionen und Förderungen/Stipendien (Tel.: 0202 - 439 3264)
Mi 14 - 16 Uhr (Tel.: siehe Ansprechpartner & Zuständigkeiten)