Leistungen
Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ im Ausland verbringen, im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.
Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.
Zusätzliche Förderung für Green Erasmus und Inklusion
Green Erasmus und Inklusion sind zwei neue Programmschwerpunkte, in denen die Fördermöglichkeiten nach und nach ausgebaut werden. Weitere Informationen zu den Top-ups finden Sie unter den folgenden Links sowie weiter unten in den "FAQs".
Für Ausreisende nach Großbritannien gelten die neuen Regelungen leider nicht, da Ihre Förderung noch im Rahmen des Erasmus-Programms 2014-2020 erfolgt.
Wie hoch ist der Mobilitätszuschuss? Mobilitätszuschüsse im Jahr 2024
Ländergruppen | Länder | Fördersätze 2024/25 |
---|---|---|
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, (Deutschland), Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600 EUR pro Monat |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR pro Monat |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR pro Monat |
Top-up für Praktika-Aufenthalte | 150 EUR pro Monat |
Projekt 2024:
- SMS Mobilitäten erhalten für ein Semester eine Förderung für max. 4 Monate, bei 2 Semestern werden bis zu 8 Monate finanziell gefördert.
- Praktika erhalten eine max. Förderung bis zu 8 Monaten.
Top-ups
für nachhaltiges Reisen: | zusätzl. Förderung von bis zu 6 Reisetagen |
für Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen*: | 250 EUR pro Monat |
* Im Projekt 2024:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD.
Kurzzeitmobilität für Doktorand*innen (5-30 Tage)
Mobilitätsdauer | Fördersätze | Top-up geringe Chancen | Top-up nachhaltiges Reisen |
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Tag 5-14 | 70 EUR / Tag | einmalig 100 EUR | einmalig 50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Reisetage |
Tag 15 -30 | 50 EUR / Tag | einmalig 150 EUR | einmalig 50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Reisetage |
FAQs
- Vermittlung des Studienplatzes
- Status „Erasmus-Programmstudierende“ an der Gasthochschule: Betreuung durch die Gasthochschule sowie Erlass der Studiengebühren
- Kostenlose Online-Sprachkurse (OLS)
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
- Darüber hinaus erhalten Erasmus-Studierende/ -Promovierende in der Regel einen Mobilitätszuschuss. Die europäischen Zielländer sind dabei nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen mit unterschiedlichen Förderraten unterteilt.
Wenn Sie für die Reise in Ihr Gastland auf das Flugzeug verzichten und stattdessen mit der Bahn, dem Bus, der Fahrgemeinschaft oder auch dem Rad anreisen, erhalten Sie bis zum akademischen Jahr 2023/24 einen pauschalen zusätzlichen Zuschuss von 50 €. Ab dem akademischen Jahr 2024/25 gibt es keinen pauschalen zusätzlichen Zuschuss von 50 € mehr. Außerdem können ggf. zusätzliche Reisetage mit dem Tagesfördersatz Ihres Ziellandes bezuschusst werden (s.o.). Dazu reichen die Studierenden eine Ehrenwörtiche Erklärung im IO ein. Weitere Informationen erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung im International Office und hier.
(gilt nicht für UK)
Für Ausreisen ab 2022 (nicht UK):
Für Studierende mit Behinderungen (ab GdB 20), für Studierende mit chronischen Erkrankungen, in deren Zuge Sie Mehrkosten im Ausland haben und für Studierende mit Kind besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung im Erasmus+ Programm. Außerdem können Studierende, die Erstakademiker*innen oder erwerbstätig sind, eine zusätzliche Förderung erhalten. Alle Informationen zu den Eramus+ Top-ups finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise finden Sie auch auf der Website der Erasmus-Nationalagentur im DAAD.
Für weitere Beratung können Sie sich auch an die Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. an das Familienbüro wenden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der vom Erasmus Student Network (ESN) veröffentlichten Website exchangeability.
Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm
Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im sogenannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.