Das Wichtigste in Kürze
Key facts
- Studienbezogene Praktika im europäischen Ausland (Pflichtpraktikum / freiwilliges Praktikum)
- selbst organisierte Praktikumsstelle
- Dauer: 2 bis max. 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage)
- finanzielle Förderung
- Akademische Anerkennung des absolvierten Pflichtpraktikums im Ausland
- Förderung auch nach den Abschluss des Studiums möglich (= Graduiertenpraktikum)
- Gefördert werden Vollzeitpraktika mit einem Umfang von mind. 30 Stunden/Woche
- Betreuung durch die Bergische Universität Wuppertal und die Gastinstitution
Mobilitätsstipendium
- Monatlicher finanzieller Zuschuss für den Auslandsaufenthalt. Dieser deckt i.d.R. die Kosten im Ausland nicht vollständig. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu berechnet.
- Die Höhe des Zuschusses wurde für das akademische Jahr 2020/21 zum ersten Mal national vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Deutschlands, festgelegt. Die Erasmus+-Teilnahmeländer sind in drei Gruppen unterteilt.
- Die Erasmus+-Programmländer sind in drei Länderkategorien unterteilt. Der monatliche finanzielle Zuschuss in jeder Kategorie richtet sich nach Lebenshaltungskosten.
Die Erasmus+ Förderung an der Bergischen Universität Wuppertal erfolgt im akademischen Jahr 2023/2024 für max. 8 Monate (finanzielle Förderung) mit einer maximalen Förderdauer von 360 Tagen pro Studienabschnitt.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird Ihnen in zwei Raten ausgezahlt. Sie erhalten 80% des Mobilitätszuschusses zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes. Nach fristgerechter Vorlage der am Ende (nach der Mobilität) einzureichenden Unterlagen wird der Restbetrag in Höhe von 20% des Mobilitätszuschusses ausgezahlt.
- alle 27 EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, (Deutschland), Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
- Programmländer außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich
- Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten können über Erasmus+ gefördert werden. Liste der überseeischen Länder und Gebiete, die im Beschluss 2013/755/EU und 2014/137/EU des Rates festgelegt sind, finden Sie hier.
- Förderfähig sind in einem Bachelor-/Master-/Promotions- bzw. einem auslaufenden Diplomstudiengang der Bergischen Universität Wuppertal vollimmatrikulierte Studierende;
- Praktikumsaufenthalte sind bereits ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr förderfähig.
- Gefördert werden Vollzeitpraktika mit einem Umfang von mind. 30 Stunden/Woche
Das Praktikum im Ausland muss eine Mindestdauer von 2 Monaten (bzw. 60 Tagen) und eine Höchstdauer von zwölf Monaten haben.
- Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
- Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
- Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
- Forschungseinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen/ Institute/ Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II, einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
z.B. das PRIMA-Programm oder Lehrer*innenbildung Grundschule International (L-GrIn) der BUW.
Weitere Informationen finden Sie auch auf Moodle in unseren Kursen. Zum Beispiel im Kurs: Du planst ein Auslandsstudium/ -praktikum in Europa: Das Erasmus+ Programm im Überblick oder Betriebspraktikum im Ausland. - Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
- Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Praktika bei EU-Institutionen sind nicht förderfähig. Weitere Informationen finden Sie hier. Praktika an deutschen Botschaften, Goethe-Instituten und deutschen Auslandsschulen sind förderfähig.
- Studierende können mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate, gefördert werden.
- Das Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus kann flexibel auf Auslandsstudien- und Praktikumsaufenthalte aufgeteilt werden.
- Bei einzügigen Studiengängen (z.B. Diplomstudiengänge) gilt ein Gesamtkontingent von 24 Fördermonaten.
Auslandspraktika von Graduierten können innerhalb von Erasmus+ gefördert werden. Es gelten folgende Bedingungen:
- Praktikanten müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein (die Exmatrikulationsbescheinigung ist als Nachweis vorzulegen).
- Absolventen können nur gefördert werden, wenn Sie von der Bergischen Universität Wuppertal während ihres letzten Studienjahres für eine Förderung ausgewählt wurden.
- Das Auslandspraktikum ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchzuführen und abzuschließen.
- Die Lauftzeit des Praktikums ist auf max. 12 Kalendermonate beschränkt und wird mit dem Gesamtkontingent von 12 Monaten der vorangehenden Studienphase verrechnet (siehe oben "Mehrfachförderung").
Studierende können sich an der BUW für ein mindestens dreimonatiges Auslandspraktikum beurlauben lassen. Für weitere Informationen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Bereits vor Ihrer Abreise schließen Sie ein Learning Agreement mit dem zuständigen Fachprüfungsausschuss ab, in welchem Ihre Lernziele sowie die Anerkennung des Auslandspraktikums vereinbart werden.
Erasmus+ Online Language Support (OLS):
- Im Erasmus+ Programm erhalten Geförderte auch einen Zugang zur Online-Sprachunterstützung Online Language Support (OLS), damit Studierende ihre Kenntnisse der Sprache verbessern können, in der sie im Ausland studieren oder ihr Praktikum absolvieren. OLS macht sprachliche Unterstützung auf flexible und einfache Weise zugänglich und trägt zur Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt bei.
Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal
Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de
Instagram:
Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr, Tel +49 (0)202 439 5308
Marcela Oelsner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5140
Dr. Katharina Vantomme
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221
Katinka Brückner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221