Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Im Rahmen des ECTS-Verfahrens wird ein Lernvertrag (sog. "Learning Agreement" für internationale Hochschulkooperationen | Erasmus+) abgeschlossen, welcher - insbesondere bei Studienaufenthalten an Gasthochschulen - die Anerkennung von Studienleistungen im Vorfeld durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gasthochschule sichert.

Bei einem Erasmus+ Auslandsstudium sowie einem Auslandssemester im Rahmen des PROMOS-Programms des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) ist die Anfertigung eines »learning agreement« rechtzeitig vor Antritt verpflichtend. Auch bei anderen Auslandsaufenthalten soll das »learning agreement« vor Beginn des Aufenthaltes angefertigt werden, um eine spätere Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland an der BUW zu ermöglichen (z. B. bei sonstigen DAAD-Stipendien bzw. bei Auslandsaufenthalten ohne Förderung).
Kurzfristig notwendige Änderungen können im zweiten Teil des Learning Agreements "Änderungen zum ursprünglichen Learning Agreement" vermerkt werden und sind innerhalb eines Monats von allen Parteien zu unterzeichnen.

Anerkennungsfragen sollten bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Prüfungsausschuss (bzw. Koordinator*in) geklärt werden. Dieser ist i. d. R. auch für die Unterzeichnung des »learning agreement« zuständig. Das Studienprogramm an der Gasthochschule sollte mit dem*der Fakultätskoordinator*in für die jeweilige Partnerhochschule abgesprochen und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland gilt: Die Anerkennung wird deutlich vereinfacht, wenn Sie dem*der Koordinator*in bzw. dem Prüfungsausschuss umfassende Informationen über die erbrachten Leistungen vorlegen. Neben dem Notenauszug/Leistungsnachweis von der ausländischen Hochschule können dies z. B. Modul- oder Vorlesungspläne der Gastuniversität - mit genauen Angaben zu den Kursinhalten und zum zeitlichen Aufwand - oder Kopien von Hausarbeiten/Referaten aus dem Ausland sein.

Eine spätere Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland setzt voraus, dass sich Studierende die Studienleistungen von der Gasthochschule durch ein offizielles »transcript of records« (Notenauszug) bestätigen lassen und dass die zu absolvierenden Kurse vor der Abreise ins Ausland im »learning agreement« festgehalten und durch den*die Studierende*n, die Fakultät/en (durch das zuständige Prüfungsamt bzw. durch den*die für die Anerkennung zuständige*n Fakultätskoordinator*in) und das International Office der BUW sowie der Gasthochschule unterzeichnet wurden.

Das Rektorat hat eine zentrale Anlaufstelle für studentische Eingaben eingerichtet, die die Qualität der Lehre und Studienbedingungen betreffen und nicht innerhalb des Faches oder durch die dezentralen Qualitätsbeauftragten der Fakultäten gelöst werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

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