Das Wichtigste in Kürze
Förderung der Mobilität von Lehrenden an einer Erasmus+ Partnerhochschule
Dauer: 2-60 aufeinander folgende Tage
Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche
Erasmus+ Förderung: festgelegte Stückkosten (Pauschalen) für die Fahrt- und Aufenthaltskosten
Teilnehmende lernen aus erster Hand die Funktionsweisen eines anderen europäischen Bildungssystems kennen und stärken gleichermaßen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimenson der Gasthochschule. Durch den Austausch mit Kolleg*innen können sie ihre eigenen Lehrmethoden und -inhalte optimieren und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die selbst vielleicht nicht im Ausland studieren können.
Mögliche Zielländer sind grundsätzlich:
- die EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Po-len, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
- die Programmländer Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei
- Überseeische Gebiete: Eine Erasmus+ Förderung in den überseeischen Ländern und Gebieten ist zwar programmkonform, aber sie unterliegt dabei den Regeln des Programms und den für ihren Mitgliedstaat geltenden Vereinbarungen. Beispiel: Für eine Förderung nach Curação gilt die Förderrate für die Niederlande.
Wichtig: Ein durch das Erasmus+ geförderter Lehraufenthalt kann nur an einer Partnerhochschule der Bergischen Universität absolviert werden.
Die Partnerhochschulen, mit denen die Bergische Universität Erasmus+ Lehraufenthalte vertraglich vereinbart hat, finden Sie hier.
Zuschüsse für die Mobilität zu Unterrichtszwecken können an folgende Mitarbeiter*innen, die an der Bergischen Universität Wuppertal tätig sind, vergeben werden (im Zielland darf nicht der Hauptwohnsitz liegen):
- Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Bergischen Universität stehen
- Dozent*innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- emeritierte Professor*innen /Lehrende im Ruhestand
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Eine Erasmus+ Förderung für Lehraufenthalte ist im Umfang von 2-60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Mobilität zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche. Über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) wird das notwendige Deputat, wie folgt, berechnet: 8 Stunden/5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage.
- Wird die Lehrtätigkeit mit einer Erasmus+ Mobilität zur Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
- es besteht ein Erasmus+ Kooperationsvertrag zwischen der Bergischen Universität und der Gastuniversität, in dem die Mobilität zu Lehrzwecken vereinbart wurde
- die Mobilität ist mit der Fakultät/ dem Institut besprochen
- die Mobilität ist mit der Partneruniversität besprochen und Sie haben eine Einladung erhalten
Erasmus+ Förderung
Die Teilnehmenden erhalten aus Erasmus+ Mitteln festgelegte Stückkosten (Pauschalen) für die Fahrt- und Aufenthaltskosten.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Teilnehmende erhalten 80% des Mobilitätszuschusses zu Beginn des Auslandsaufenthaltes. Nach fristgerechter Vorlage der am Ende (nach der Mobilität) einzureichenden Unterlagen wird der Restbetrag in Höhe von 20% des Mobilitätszuschusses ausgezahlt.
Die Stückkosten setzen sich aus Fahrt- und Aufenthaltspauschalen zusammen und werden, wie folgt, berechnet:
Fahrkosten
Die Entfernung wird allein nach dem dafür vorgesehen Distance Calculator der EU Kommission berechnet.
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
---|---|
10 – 99 km | 20 Euro |
100 – 499 km | 180 Euro |
500 – 1.999 km | 275 Euro |
2.000 – 2.999 km | 360 Euro |
3.000 – 3.999 km | 530 Euro |
4.000 – 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Aufenthaltskosten
Die Stückkosten für den Aufenthalt werden nur für Tage vergeben, an denen tatsächlich eine Aktivität zu Lehrzwecken stattgefunden hat. Bleibt ein Geförderter freiwillig länger vor Ort, so hat er/sie für die Aufwendungen selbst aufzukommen.
Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten je Tag pro teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
---|---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal
Für allgemeine Anfragen:
icenter[at]uni-wuppertal.de
Instagram:
Daria Isaeva
(nach Vereinbarung)
Tel +49 (0)202 439 2406
isaeva[at]uni-wuppertal.de