Das Bild zeigt eine Holztischplatte auf der ein rosafarbenes Sparschwein steht. Dieses Sparschwein hat einen schwarzen Universität-Hut auf und vorne am Bauch klebt ein Zettel auf dem 'Scholarship' steht. rechts neben dem Sparschwein, sowie vor dem Sparschein liegen Euro-Münzen.

Informationen für PROMOS Stipendiat*innen

PROMOS-Programm - wichtige Hinweise für die ausgewählten Stipendiat*innen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für Ihr PROMOS-Stipendium.

Sobald Sie durch die Auswahlkommission für ein Stipendium ausgewählte wurden, gibt es einige Schritte, die Sie vor bzw. nach Ihrem Aufenthalt durchführen müssen. Bitte lesen Sie sich die Inhalte dieser Seite sorgfältig durch. Bei Fragen darüber hinaus kontaktieren Sie bitte das International Office.

Folgende Dokumente reichen Sie bitte vor dem Aufenthalt ein:

  • Stipendienvereinbarung (im Original)
  • Sicherheitsbelehrung (im Original)
  • Learning Agreement (dieses muss von Ihnen und dem Fachprüfungsausschuss unterzeichnet werden)
  • Letter of Acceptance der Institution im Ausland

Sobald Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden, erhalten Sie eine Stipendienvereinbarung inkl. Sicherheitsbelehrung vom International Office.

Hier können Sie uns den genauen Aufenthaltszeitraum Ihrer Mobilität nennen, da diese zu Beginn der Bewerbung oft noch nicht exakt feststeht.

Die unterschriebene Stipendienvereinbarung sowie die Sicherheitsbelehrung müssen Sie im Original beim International Office abgeben (Postversand ist ebenfalls möglich).

Bitte beachten Sie, dass Ihr der vereinbarte Förderzeitraum nicht unbedingt mit Ihrem Aufenthaltszeitraum übereinstimmen muss.
Aufenthaltszeitraum = die Zeit, die Sie im Ausland verbringen.
Förderzeitraum = Die Zeit, die durch das PROMOS-Stipendium förderfähig ist bzw. gefördert wird

Mit dem PROMOS Stipendium können Sie sich die Zeit an der (Partner-)hochschule oder der Praktikumsstelle finanzieren lassen. Das bedeutet, dass Aufenthalte davor oder danach, die nicht an der Institution im Ausland stattfinden, nicht mitfinanziert werden.

Achten Sie darauf, dass Sie sich von der (Partner-)Hochschule bzw. Praktikumsstelle den exakten Zeitraum über den Letter of Confirmation (LoC, siehe unten) bestätigen lassen. Sollten die beiden Zeiträume nicht übereinstimmen, kann sich die Stipendiensumme verändern und ggf. eine Rückforderung anfallen (siehe unten).

Das Stipendium wird Ihnen vor bzw. bei Beginn des Aufenthaltes zu 100% ausgezahlt. Der vereinbarte Förderzeitraum wird der Berechnung des Stipendiums zugrunde gelegt.

Die Reisekostenpauschale wird pro Aufenthalt einmal ausgezahlt und bleibt auch bei der Veränderung des Förderzeitraums unverändert.

Die Teilstipendienrate wird monatlich berechnet. Dabei werden halbe Monate als Berechnungsgrundlage genutzt. Ein halber Monat gilt von Tag 1-15, ein ganzer Monat gilt von Tag 16-30. Ein Monat entspricht 30 Tagen.

Der LoC wird am Ende Ihres Förderzeitraums durch die (Partner-)Hochschule bzw. Praktikumsstelle unterzeichnet. Das Dokument darf nicht vordatiert sein, sondern es muss am letzten Tag oder nach dem Förderzeitraum ausgestellt werden.

Hinweis: Eine Vordatierung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber informiert Sie das International Office.

Sollte aus dem LoC hervorgehen, dass sich Ihr vereinbarter Förderzeitraum verkürzt, kann eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Stipendiensumme entstehen. Diese Rückforderung bezieht sich nur auf die Teilstipendienrate.

Beispiel: Sie haben einen Förderzeitraum von 5 Monaten vereinbart, weil Sie 4 Monate und 19 Tage vor Ort sind. Ihnen wurde die entsprechende Stipendiensumme ausgezahlt. Aus dem LoC am Ende Ihres Aufenthalts geht nun hervor, dass Sie nur 4 Monate und 10 Tage vor Ort waren. Nun verändert sich der Förderzeitraum auf 4,5 Monate und Sie müssen eine halbe Teilstipendienrate zurückzahlen.

Sollte sich Ihr Förderzeitraum verringert haben, erhalten Sie einen Rückforderungsbescheid vom International Office. 

Achten Sie daher bitte auf die Förderzeitraume und besprechen Sie sich mit Ihren Ansprechpartner*innen vor Ort, welchen Zeitraum Sie an den jeweiligen Institutionen vorraussichtlich verbringen werden.

Folgende Dokumente müssen Sie nach dem Aufenthalt einreichen:

  • Letter of Confirmation (LoC)
  • Transcript of Records (ToR)
  • Studienbescheinigungen der BUW für den gesamten Förderzeitraum

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de

Instagram:

@international.uni.wuppertal

Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr,
Tel +49 (0)202 439 5308

Dr. Katharina Vantomme
(nur nach Vereinbarung),
Tel +49 (0)202 439 5221

Katinka Brückner
(nur nach Vereinbarung),
Tel +49 (0)202 439 5221

Weitere Infos über #UniWuppertal: