Erasmus+ Sonderförderung
Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 können das sog. Social Top-Up über das entsprechende Formular beim International Office beantragen.
Bei der Sonderförderung als Pauschale erhalten in Erasmus+ geförderte Studierende monatlich 250 EUR zusätzlich zu den Fördersätzen.
Beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) kann ein eigenständiger, ausführlicher Antrag auf Sonderförderung durch den/die Teilnehmer*in gestellt werden. Der Zuschuss errechnet sich auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten. Berücksichtigt werden beantragte Mehrkosten, z.B. Kosten für Helfer und Betreuer, für spezielles didaktisches Material usw. Ein Antrag kann nur bei Überschreitung der Höchstfördersätze (siehe oben "Sonderförderung als Pauschale") gestellt werden.
Der maximale Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln beträgt 10.000,- EUR.
Diese Art der Förderung kommt sowohl für Studierende und Graduierte als auch Personal in Betracht.
Voraussetzungen
- Behinderungsgrad von mindestens 50
- Es muss ein Antrag inkl. einer Kopie des Behindertenausweises, einer ärztlichen Bescheinigung (Original), einer Kosteneinschätzung sowie Kostenvoanschläge über das International Office beim DAAD gestellt werden
- Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist der reguläre Bericht einzureichen, der um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Behinderung zu ergänzen sind.
- Originalbelege (z.B. Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal) sind vom International Office zu Prüfzwecken aufzubewahren.
Beantragung
Der Antrag wird über das International Office der Bergischen Universität beim DAAD eingereicht und muss dem DAAD mindestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vorliegen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das International Office.
Weiterführende Informationen:
Weitere Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie bei der European Agency for Development in Special Needs Education.
Auf den Seiten des DAAD finden Sie Erfahrungsberichte von Geförderten, die eine Sonderförderung im Ausland in Anspruch genommen haben.
Weitere Informationen zu Erasmus+ und Mobilität finden Sie auf inclusivemobility.eu (auf Englisch).
Sonderförderung für PROMOS-Geförderte
Der DAAD möchte Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ermutigen, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen, internationale Kontakte zu knüpfen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Um die Chancengleichheit für diese Personen zu erhöhen, kann der DAAD die mit der Behinderung/chronischen Erkrankung einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.
Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (max. 10.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten; inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) kann bereitgestellt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren. Das International Office muss diesen Sonderbedarf beim DAAD beantragen und benötigt von der/dem Geförderten folgende Dokumente:
- Kopie Schwerbehindertenausweis (GdB 50% oder höher);
- Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung;
- bei chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse;
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben.
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
Linktipps
- Innerhalb des Erasmus+-Programms können Sie einen Antrag auf Sonderförderung stellen. Weitere Informationen zu einem Erasmus+-Auslandsstudium oder einem Erasmus+-Auslandspraktikum sowie zu Erasmus+-Sondermitteln zur Förderung von Studierenden mit Behinderung finden Sie u.a. auch auf unseren Internetseiten.
- Deutscher Akademischer Austausch Dienst - Mobilität mit Behinderung
- Studieren weltweit - Auslandsstudium mit Behinderung
- Deutsches Studentenwerk - siehe gesondertes Kapitel im Handbuch „Studium und Behinderung“ zum Thema "Auslandsstudium"https://www.daad.de/medien/studentenwerk-studium-und-behinderung-handbuch-kapitel-10.pdf
- Auslandspraktikum-Ratgeber: Auslandspraktikum mit Behinderung
- Studieren in USA: Auslandsstudium mit Behinderung
- Studis Online: Informationen zu einzelnen Aspekten des Studiums mit Behinderung
- Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V. informiert und bietet Informationsveranstaltungen an
- „MyHandicap“ gibt Auskunft über Stipendien für Studierende mit Behinderung
- Reisecheckliste.org listet nützliche Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthaltes mit Behinderung auf.