Auslands-BAföG
Das Auslands-BAföG dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden, die ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum absolvieren. BAföG wird zu einer Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, das zurückgezahlt werden muss.
Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Dies gilt auch, wenn jemand sein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren möchte.
Ein Überblick ist dem Flyer "Mit BAföG ins Ausland" zu entnehmen.
Bitte informieren Sie sich zudem bei dem für die jeweilige Region im Ausland zuständigen BAföG-Amt. Eine Übersicht aller zuständigen BAföG-Ämter finden Sie im o.g. Flyer. Denken Sie daran, den Antrag auf Auslands-BAföG etwa ein Jahr, spätestens 6 Monate, vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes zu stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf der offiziellen BAföG-Internetseite.
- Innerhalb der EU und in der Schweiz kann ein Studium bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses von Anfang an gefördert werden;
- Die Auslandsausbildung außerhalb der EU oder der Schweiz kann grundsätzlich höchstens ein Jahr bzw. bei besonderen Gründen bis zu zweieinhalb Jahre gefördert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sind;
- Der Mindestzeitraum des Auslandsaufenthaltes beträgt sechs Monate bzw. ein Semester, für ein Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen;
- Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie u. a. nach dem Ausbildungsstand förderlich sind, eine Mindestdauer von 12 Wochen erfüllen und den Anforderungen der Prüfungsordnung genügen.
- ggf. Zuschläge für nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 € für max. ein Jahr),
- Reisekosten (einmalige Hin- & Rückreise)
- ein Zuschlag zur Krankenversicherung,
- für einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU und der Schweiz unter Umständen ein Auslandszuschlag als Kaufkraftausgleich,
- die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden generell als Zuschlag gewährt und brauchen deshalb nicht zurückgezahlt werden.
Nutzen Sie den BAföG-Rechner auf der Website „BAföG“, um Ihren genauen Förderbetrag online zu errechnen.
Sollten Studierende andere Stipendien neben dem Auslands-BAföG erhalten, werden diese in der Regel bis zu einer Höhe von 300,00 € nicht auf den Bedarf nach dem BAföG angerechnet.
Siehe "Freistellung von leistungsbezogenen Auslandsstipendien", § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG, 02.02.2011.
Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt bzw. an den jeweiligen Stipendiengeber.
Wichtig: Auch wenn Sie kein »InlandsBAföG« bekommen, sollten Sie einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Die höheren Fördersätze bei einem Auslandsaufenthalt können dazu führen, dass auch die Studierenden gefördert werden, die im Inland - wegen der Höhe des Einkommens der Eltern - keine Förderung erhalten.
Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal
Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de
Instagram:
Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr, Tel +49 (0)202 439 5308
Marcela Oelsner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5140
Dr. Katharina Vantomme
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221