Finanzierung für das letzte Jahr Ihrer Promotion ab Sommer 2025?
Bewerben Sie sich bis zum 01. Juni!
* * * Förderung von bis zu 12 Monaten, 1.600 € monatlich, Kinderzuschlag, Sach- und Reisekosten * * *
Achtung: Stipendiat*innen seit Frühjahr 2025 oder früher
Grund- und Abschlussstipendiat*innen, deren Stipendien bis zum Frühjahr 2025 bewilligt wurden, können im Rahmen dieser Bewilligungen auch jetzt noch Weiterbewilligungen, Verlängerungen und Unterbrechungen beantragen.
Auch dazu finden Sie hier alle nötigen Informationen.
Die wichtigsten Informationen im Überblick ...
Förderung der Abschlussphase der Promotion
Stipendien werden nach den Vorgaben der Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal vom 17.02.2025 vergeben.
Stipendiat*innen vom Frühjahr 2025 oder früher
Haben Sie bereits ein Grund- oder Abschlussstipendium nach den Vorgaben der bisherigen Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal vom 20.04.2015 sowie der Änderungsordnungen vom 09.07.2015 und vom 02.11.2018 erhalten, so können sie weiterhin gemäß den Vorgaben dieser Ordnungen Anträge auf Unterbrechung, Weiterbewilligung oder Verlängerung stellen.
Bewiligungsentscheidungen
Über Auswahl und Förderung der Bewerber*innen entscheidet der hochschulinterne Beirat für die Graduiertenförderung. Ausschlaggebend für die Vergabe eines Stipendiums ist die Qualität des Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderung der Abschlussphase der Promotion
Wir vergeben Stipendien ...
- von bis zu 12 Monaten
- mit einem Grundbetrag in Höhe von 1.600 € monatlich sowie
- einem Kinderzuschlag in Höhe von 200 € monatlich pro Kind, das der*die Stipendiat*in unterhält, sowie
- ggf. einem Zuschlag für Reise- und Sachkosten in Höhe von maximal 1.000 €.
Stipendiat*innen vom Frühjahr 2025 oder früher
Stipendien, die in Höhe des monatlichen Grundbetrags, des Kinderzuschlags und des Reise- und Sachkostenzuschusses den bereits bewilligten Stipendien entsprechen, können für folgende Fälle vergeben werden:
- Weiterbewilligung für das zweite Jahr laufender Grundstipendien oder
- Verlängerung von maximal 12 Monaten für auslaufende Grundstipendien oder
- Verlängerung von maximal 6 Monaten für auslaufende Abschlussstipendien.
Förderung der Abschlussphase der Promotion
Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihre Promotion an der Bergischen Universität durchführen und diese in wesentlichen Teilen fertiggestellt haben.
Personen, die bereits ein Stipendium aus Haushaltsmitteln der BUW erhalten haben, können nicht berücksichtigt werden.
Stipendiat*innen vom Frühjahr 2025 oder früher
Antragsberechtigt sind Stipendiat*innen, deren Grund- und Abschlussstipendien bis zum Frühjahr 2025 bewilligt wurden und noch nicht ausgelaufen sind.
Förderung der Abschlussphase der Promotion
Förderfähig sind Promovierende, deren wissenschaftliches Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Ein Stipendium kann erhalten, wer nachweist, dass das wissenschaftliche Vorhaben einen Stand erreicht hat, nach dem ein überdurchschnittliches Ergebnis in der für ein Stipendium vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Übt der*die Kandidat*in eine vergütete Tätigkeit von mehr als zehn Stunden wöchentlich aus, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine parallele Förderung durch andere öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln geförderte private Einrichtungen für denselben Zweck und während desselben Zeitraums ist ebenfalls nicht möglich.
Stipendiat*innen vom Frühjahr 2025 oder früher
Förderfähig sind Stipendiat*innen mit noch laufenden Grund- oder Abschlussstipendien, deren wissenschaftliches Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Übt der*die Kandidat*in eine vergütete Tätigkeit von mehr als zehn Stunden wöchentlich aus, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine parallele Förderung durch andere öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln geförderte private Einrichtungen für denselben Zweck und während desselben Zeitraums ist ebenfalls nicht möglich.
Regelmäßige Bewerbungsfristen sind ...
- der 01. Juni (Sommerrunde, Förderung frühestens ab August) und
- der 01. Dezember (Winterrunde, Förderung frühestens ab Februar des Folgejahres).
Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte ...
- mit dem Scan Ihrer Unterschrift versehen
- zu einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst
- an: gradfoer[at]uni-wuppertal.de
Es gilt das Datum des Maileingangs an der Bergischen Universität.
Verwenden Sie zur Authentifizierung nach Möglichkeit die Mailadreesse, die Sie als Studierende*r oder Mitarbeiter*in der BUW erhalten haben.
Sollten Sie keinen Mailaccount der BUW besitzen, verwenden Sie bitte Ihren privaten Account. In diesem Fall folgt eine Authentifizierung ihrer Person nach Rücksprache mit uns.
Zwecks Verschlüsselung der per Mail übermittelten Daten haben Sie die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
... bei einer Neubewerbung auf eine Förderung der Abschlussphase
- Anschreiben (Betreff "BUW-Graduiertenförderung, Bewerbung")
- Antragsformular (Vorlage siehe Sidebar oder unten)
- Anlagen: siehe Liste auf der letzten Seite des Antragsformulars
... bei einem Antrag auf Weiterbewilligung nach Jahr 1 des Grundstipendiums (bei Erstbewilligung bis Frühjahr 2025)
- Anschreiben (Betreff "BUW-Graduiertenförderung, Antrag auf Weiterbewilligung")
- Darstellung des Fortschritts Ihrer Arbeit, inkl. Abgleich mit dem ursprünglich vorgelegten Arbeitsplan und ggf. Begründung von Abweichungen
- Stellungnahme Ihres*r Betreuers*in
... bei einem Antrag auf Verlängerung eines auslaufenden Stipendiums (bei Erstbewilligung bis Frühjahr 2025)
- Anschreiben (Betreff "BUW-Graduiertenförderung, Verlängerungsantrag")
- Darstellung des Fortschritts Ihrer Arbeit, inkl. Abgleich mit dem ursprünglich vorgelegten Arbeitsplan und ggf. Begründung von Abweichungen
- Zeitplan für die Phase der Verlängerung
- Stellungnahme Ihres*r Betreuers*in, die spezifisch Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Verlängerung berücksichtigt