BUW Vernetzt

BUW Vernetzt - Fellowships und Tandem Fellowships

Spitzenforschung beruht zu einem großen Teil auf wissenschaftlichen Kooperationen, die die Grenzen der engen Fachdisziplinen erweitern.

Mit dieser Förderlinie bietet die BUW gezielte Unterstützung für die Anbahnung neuer, bevorzugt interdisziplinärer Kooperationen, wobei sowohl BUW-interne Forschungspartnerschaften als auch Kombinationen mit externen Forschungspartner*innen ins Auge gefasst werden. Ziel ist es, neuartige Perspektiven und methodische Ansätze zusammenzuführen oder in konkreteren Fällen Verbundforschungsanträge zur Antragsreife zu bringen. Prioritär berücksichtigt werden hierbei Horizon Europe Verbundvorhaben, Verbundprogramme der DFG (SFB, GRK, Forschungsgruppe, Kollegforschungsgruppe etc.) und vergleichbare Programme.

Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen: In Phase 1 können Mittel für erste ergebnisoffene Sondierungs- oder Vernetzungstreffen beantragt werden. Konkretere Vorhaben, die bereits auf einer soliden Vorarbeit und einem belastbaren Netzwerk beruhen, finden in Phase 2 einen Förderrahmen, der je nach Anforderung finanzielle Unterstützung oder Lehrdeputatsreduktion möglich macht. Erfolgreiche Antragssteller*innen erfahren als BUW Fellows bzw. Tandem Fellows eine besonders enge Begleitung ihres gemeinschaftlichen Forschungsprojektes.

Anträge können zweimal pro Jahr eingereicht werden. Die Entscheidung zu den Anträgen fällt ca. 2 Monate nach der Deadline.

Nächste Deadline: 15.03.2025

Anträge reichen Sie bitte über folgende Adresse ein: foris[at]uni-wuppertal.de

Die Voraussetzung für eine Antragstellung sowie Details zu Förderrahmen und die Bewertungskriterien finden Sie in der Handreichung und den FAQ.

FAQ zu BUW Vernetzt

Für diese Förderlinie sind Professor*innen, Juniorprofessor*innen, Privatdozent*innen und Nachwuchswissenschaftler*innen (2-7 Jahre nach Promotion, mit klar erkennbarem, eigenständigem Forschungsprofil) in einem Arbeitsverhältnis der BUW antragsberechtigt. Eine abgeschlossene Habilitation wird als äquivalent zu der Position eines*r Privatdozent*in bewertet. Die Antragstellung kann nur gemeinsam mit mindestens einem*r weiteren Antragsteller*in aus der BUW (ohne bestehendes Abhängigkeitsverhältnis) aus einer anderen Fachdisziplin oder mindestens einem/einer externen Forschungspartner*in erfolgen.

Ob für die 2-7-Jahres-Frist das Datum der Promotionsurkunde oder das Datum des Rigorosums bzw. der Disputation maßgeblich ist, richtet sich nach dem individuellen zeitlichen Ablauf einer Promotion: Es gilt das Datum der Urkunde, soweit nicht mehr als ein Jahr zwischen Aushändigung der Urkunde und Rigorosum/Disputation liegt. Andernfalls gilt das Datum der mündlichen Prüfung.

Gegen Vorlage der Geburtsurkunde werden pro Kind Elternzeiten von 18 Monaten angerechnet.

Der FORIS orientiert sich innerhalb seine Begutachtungskriterien an den bewährten Standards renommierter Geldgeber wie z.B. EU und DFG. In der Förderlinie „BUW Fellowships und BUW Tandem Fellowships“ sind dies die nachfolgend genannten Punkte:

Phase 1:

    • Konkrete Benennung potenzieller Forschungspartner*innen
    • Plausible Begründung der erwarteten Synergieeffekte bzw. des erwarteten Mehrwerts aus der angedachten Vernetzung
    • Überzeugendes Konzept zu Kooperationsanbahnung und -aufbau

Phase 2:

  • Qualität der Zusammenarbeit:
    • Beleg einer belastbaren bestehenden Zusammenarbeit mit einem wesentlichen Teil der internen und externen Forschungspartner*innen mit einem klar erkennbaren Synergieeffekt für das geplante Projekt sowie einer erwartbaren Realisierbarkeit des Vorhabens.
    • Im Falle einer erfolgten Förderung in Phase 1: Vorliegender Abschlussbericht zur ersten Förderphase, der auf eine erfolgreiche Kooperationsanbahnung schließen lässt.
    • Kooperation mit nationalen und/oder internationalen externen Forschungspartner*innen ist wünschenswert.
  • Art des Projekts:
    • Kooperatives Projekt mit klarem Forschungsbezug, welches eine ausgeprägte nationale und möglichst internationale wissenschaftliche Sichtbarkeit der Beteiligten erwarten lässt.
    • Plausible Begründung der überdurchschnittlichen Bedeutung bzw. besonderen Strahlkraft, die das geplante Vorhaben für die BUW entfalten kann.
  • Qualität des Antrags:
    • Angemessenheit der beantragten Förderung und Begründung des Bedarfs
    • Plausibilität/Klarheit der Angaben zu Zielsetzung, Fragestellung, Methodik und erwarteten Ergebnissen des geplanten Projekts
    • Plausibilität von Arbeits- und Zeitplan
    • Passfähigkeit des geplanten Vorhabens und der Akteure zum anvisierten Förderprogramm bzw. Geldgeber.

Prioritär berücksichtigt werden hierbei Horizon Europe Verbundvorhaben, Verbundprogramme der DFG (SFB, GRK, Forschungsgruppe, Kollegforschungsgruppe etc.) und vergleichbare Programme.

Gemeinsame Antragstellungen im Bereich einer DFG-Sachbeihilfe fallen beispielsweise nicht in den Förderbereich der Linie „BUW Vernetzt“. Eine hierfür benötigte Unterstützung wäre in Linie „BUW Individuell“ zu beantragen.

Phase 1:

  • Reise- und Sachkosten
  • Aufenthaltskosten für Externe für kurzzeitige Gastaufenthalte an der BUWFinanzierung von gut begründeten Personalkosten an der BUW für koordinative und organisatorische Aufgaben 

Phase 2:

  • Ergänzend zu Stufe 1 begründete BUW-gebundene Personalkosten für weitere Aufgaben innerhalb des Verbundprojekts für maximal 1 Jahr (mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr)

oder alternativ

  • eine Lehrdeputatsreduktion, welche nicht mit Personalmitteln kombinierbar ist.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Sachmittel im Bereich der Grundausstattung sowie die Finanzierung der eigenen Stelle. Weiterhin ausgeschlossen ist die Kombination einer Lehrdeputatsreduktion mit Personalmitteln. FORIS-Mittel sind nicht für die Deckung etwaiger Finanzierungslücken beantragbar.

Die beantragte Förderung muss in Art und Umfang angemessen und plausibel sein. Das Fördervolumen für Phase 1 und 2 soll zusammen 150.000 Euro nicht überschreiten.

In dieser Förderlinie gibt es jährlich 2 Förderrunden. Die Deadlines werden mit ausreichend Vorlauf auf der Homepage der Forschungsförderung angekündigt.

Das Rektorat legt großen Wert auf gleichbleibend faire Chancen im Jahresverlauf und teilt das Förderbudget entsprechend auf. So bleiben die Förderchancen übers ganze Jahr stabil. Der Zeitpunkt der Antragseinreichung hat also keinen Einfluss auf die Erfolgschancen.

In der ersten Phase dieser Förderlinie erstellen Sie einen kurzen Abschlussbericht (1-2 Seiten) über Ihre Aktivitäten innerhalb der Förderphase sowie das erarbeitete Konzept der künftigen Zusammenarbeit und reichen diesen über foris[at]uni-wuppertal.de ein.

In Phase 2 legen Sie spätestens sechs Monate nach Abschluss der Förderung den bei einem externen Drittmittelgeber eingereichten Antrag zum Kooperationsprojekt vor. Konnte aus vertretbaren Gründen noch kein Antrag eingereicht werden, so ist ein an die Anforderungen der DFG angelehnter Abschlussbericht zu erstellen.  Auch hier erfolgt die Einreichung digital über foris[at]uni-wuppertal.de.

Aus der FORIS-Förderung resultierende Veröffentlichungen müssen einen Hinweis auf die erfolgte FORIS-Förderung enthalten. Der Hinweis ist in folgender Form zu verfassen:

Gefördert durch Forschungsimpulse und –support (FORIS) der Bergischen Universität Wuppertal im Jahr 20XX.

Indikatoren für eine verlässliche, fruchtbare Zusammenarbeit können beispielsweise die Folgenden sein:

  • Gemeinsame Publikationen
  • Gemeinsame (Lehr-)Veranstaltungen
  • Gemeinsam durchgeführte erfolgreiche Forschungsprojekte
  • Bestehende Kooperationsvereinbarungen oder -konzepte

Externe Partner*innen im Sinne der Förderlinie „Kooperationsprojekte - BUW Fellowships und BUW Tandem Fellowships“ sind primär nationale und/oder internationale wissenschaftliche Akteure aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Industriepartner können einbezogen werden, sofern eine echte Forschungszusammenarbeit intendiert ist, die über die reine Anbahnung von Auftragsforschungsprojekten hinausgeht. Die Industriepartner selbst sind vom Erhalt von BUW-Fördermitteln ausgeschlossen.

Eine Förderung von Auftragsforschung ist ausgeschlossen.

  • Eine gleichwertige Vertretung des Lehrangebots muss gewährleistet sein.
  • Das Dekanat muss der Reduktion im Falle einer Bewilligung durch den FORIS im Vorfeld formlos zustimmen.
  • Das Lehrdeputat kann für maximal 1 Semester um 4 SWS reduziert werden.
  • Die parallele Beantragung von Personalmitteln und der Lehrdeputatsreduktion schließt sich aus.

Diese Förderlinie fördert die Anbahnung neuer, bevorzugt interdisziplinärer Kooperationen, welche BUW-intern und/oder mit externen Forschungspartner*innen bestehen und zur neuartigen inhaltlichen Zusammenführung von verschiedenen Perspektiven und/oder zur Exploration neuer methodischer Ansätze diesen. Außerdem wird die kooperative Vorbereitung konkreter Verbundforschungsanträge gefördert. In Abhängigkeit vom Fortschritt Ihrer Kooperationsbestrebungen stellen Sie Ihren Antrag in Phase eins oder Phase zwei.

In Phase 1 wird eine erste Anbahnung von Verbundvorhaben mit externen Projektpartnern gefördert. Außerdem werden erste ergebnisoffene Vernetzungstreffen zur Sondierung thematischer und/oder methodischer Schnittstellen sowie gemeinsamer Forschungsideen inklusive der Erarbeitung eines gemeinsamen Forschungskonzeptes unterstützt.

In Phase 2 können Sie bereits eine bestehende Vernetzung mit klarem Synergieeffekt für Ihr geplantes Forschungsvorhaben nachweisen. Hier können Sie die finanzielle Unterstützung für die Ausarbeitung Ihres externen Forschungsantrages beantragen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: