Projektmanagement Horizont 2020
Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation 2014-2020. Anträge können hier nicht mehr eingereicht werden, sondern nur noch im Nachfolgeprogramm Horizont Europa (2021-2027).
Projektdurchführung
PIC
Wenn Sie ein laufendes H2020-Projekt an die BUW mitbringen, benötigt der Koordinator den Participant Identification Code der BUW (PIC): 999858735
AMGA
Hinweise und konkrete Beispiele zur Auslegung der H2020-Finanzhilfevereinbarung bietet das Annotated Model Grant Agreement Horizont 2020.
Zeiterfassung
Bei einer nicht-ausschließlichen Tätigkeit im H2020-Projekt verwenden Sie bitte folgende Vorlage:
H2020-Timesheets 2021
H2020-Timesheets 2022
H2020-Timesheets 2023
Bei einer ausschließlichen Tätigkeit im Projekt finden Sie die entsprechende Vorlage hier.
Open Access
Open Access ist bei Veröffentlichungen in H2020 Pflicht.
Datenmanagement
Auch zu Forschungsdaten soll gemäß dem Grundsatz „so offen wie möglich – so beschränkt wie nötig“ grundsätzlich freier Zugang gewährleistet werden. Im Umgang mit den Forschungsdaten sollen die Forscher*innen sich an den FAIR-Prinzipien (Findability, Accessibility, Interoperability, Reusability) orientieren.
Ethik
Bei allen durch die EU finanzierten Forschungsprojekten ist Ethik ein integraler Bestandteil. Ethische Compliance wird als entscheidend angesehen, um echte Forschungsexzellenz zu erreichen.
Communication/dissemination/exploitation
Nutzung genetischer Ressourcen (ABS-Gesetzgebung/Nagoya-Protokoll)
Als Empfänger von EU-Forschungsförderung sind Sie verpflichtet, bei der Nutzung genetischer Ressourcen festzustellen, ob Ihr Projekt in den Anwendungsbereich der ABS (Access and Benefit Sharing)-Gesetzgebung fällt und, falls ja, sicherzustellen, dass Ihr Projekt hiermit konform ist.
Nutzung genetischer Ressourcen im Sinne der EU-Verordnung bedeutet dabei die Durchführung von Forschungs- und/oder Entwicklungstätigkeiten an einer genetischen Ressource und/oder biochemischen Zusammensetzung genetischer Ressourcen oder die Nutzung traditionellen Wissens hierüber.
Kontakt an der BUW: Herr Draeck, Abt. 1.4
weitere Links zur H2020-Projektdurchführung
Funding and Tender Portal: H2020 reference documents
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
Auswirkungen der Invasion in die Ukraine auf Horizont Europa und Horizont 2020 - Erläuterungen der Europäischen Kommission
H2020 Programmstruktur und Themen
Budget in Mio € und laufenden Preisen
Beteiligungsregeln
In der Regel müssen sich mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder an das Rahmenprogramm assoziierten Staaten am Projekt beteiligen.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Zur Teilnahme des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit
Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Island, Israel, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, Tunesien, Georgien
Förderfähig sind ferner im Arbeitsprogramm genannte Drittstaaten.
- Industrialisierte Länder (z. B. USA, Kanada, Japan, Australien, Monaco, Mexiko)
- Schwellenländer der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China)
- Ausnahme: Beteiligung ist für das Projekt von wesentlicher Bedeutung und / oder Förderung ist in bilateralem wissenschaftlich-technischen Abkommen vorgesehen
Rechtlicher Rahmen
Hierarchie der Dokumente
Projektspezifische Finanzhilfevereinbarung, die zwischen der Europäischen Kommission und dem Koordinator abgeschlossen wird. Die übrigen Projektpartner treten dieser Finanzhilfevereinbarung bei. Sie steht im Einklang mit den Vorgaben der Verordnung (VO) über das Rahmenprogramm, den Beteiligungsregeln und der EU Haushaltsordnung.
Bestandteile
Kernvereinbarung
Anlagen:
Annex 1: Projektbeschreibung
Annex 2: Budget
Annex 3: Beitrittsformular für Projektpartner
Annex 4: Kostennachweis
Annex 5: Prüfbescheinigung (Certificate on the financial statements)
Annex 6: Methodenzertifikat
In der Regel ist der Abschluss eines Konsortialvertrags bei Verbundvorhaben in HORIZONT 2020 obligatorisch. Dieser regelt ausschließlich das Verhältnis der Projektpartner untereinander. Die Europäische Kommission ist nicht Vertragspartner.
Ansprechpartner an der BUW für Konsortialverträge in HORIZONT 2020 ist das Vertragsmanagement.
Die Beteiligungsregeln für Horizon 2020 sehen folgende, innerhalb von Konsortialverträgen zu regelnde Bereiche vor:
- Die interne Organisation des Konsortiums: Dieses betrifft die Managementstrukturen und Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb des Projektes.
- Die Verteilung der Fördermittel der Union: Hier wird das Verfahren festgelegt, nach dem die einzelnen Tranchen des Förderbeitrags vom Koordinator an die Partner übermittelt werden. Dabei kann im Konsortialvertrag z.B. festgelegt werden, dass der Transfer der Gelder an entsprechende Projektergebnisse bzw. die Vorlage von Berichten gekoppelt wird.
- Verbreitungs- und Nutzungsregeln sowie Zugangsrechte: Die Beteiligungsregeln für das Horizon 2020 geben selbst Regelungen für die Nutzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse vor und definieren ein System von Zugangsrechten zu Informationen, die aus dem Projekt hervorgehen und solchen, die bereits im Eigentum der Teilnehmer waren, bevor diese die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet haben. Innerhalb dieses Rahmens soll der Konsortialvertrag ergänzende und auf das jeweilige Projekt zugeschnittene Vereinbarungen aufnehmen.
- Streitbeilegung: Der Konsortialvertrag soll Verfahren zum Umgang mit internen Konflikten festlegen. Dies schließt auch den Fall von Machtmissbrauch innerhalb des Konsortiums mit ein.
- Haftungs-, Entschädigungs-, und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Teilnehmern