BgA Projekte Nicht-Trennungsrechnung
Seit dem 01.01.2014 müssen auch die körperschaftssteuerpflichtigen Projekte, die dem nicht-wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sind, durch die Projektleitungen vor- und die Verwaltung nachkalkuliert werden, um eine Gewinnbetrachtung und infolgedessen eine sachgerechte steuerliche Behandlung des BgA zu ermöglichen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen ein Excel Template, mit Hilfe dessen BgA-Projekte, die nicht der Trennungsrechnung unterliegen, vorkalkuliert werden können, zur Verfügung stellen: