Erasmus+ Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen
Studierende, die über ein Eramus+ Stipendium und Praktikum (ab 01.10.2022) gefördert werden, können zusätzlich folgende Förderungen ("Top-ups") erhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Top-ups nachweispflichtig sind. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt "Wie erfolgt die Beantragung der Top-ups?".
Erasmus+ Top-ups
Social Top-up "Erstakademiker*innen | 250 EUR pro Monat |
Social Top-up "erwerbstätige Studierende" | 250 EUR pro Monat |
Social Top-up "Behinderung oder chronische Erkrankung" | 250 EUR pro Monat |
Social Top-up "Studierende mit Kind(ern)" | 250 EUR pro Monat |
Dieses Top-up können Studierende beantragen, deren Eltern keinen, in Deutschland anerkannten, akademischen Abschluss (Fachhochschule oder Universität) erworben haben.
Studierende, die aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen, jedoch selbst schon einen eigenen akademischen Abschluss haben, sind ebenfalls förderberechtigt.
Nachweise:
- Ehrenwörtliche Erklärung
- ggf. formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern
Studierende, die vor Antritt ihres Auslandsaufenthaltes mindestens 6 Monate fortlaufend einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und diese während ihres Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, sind berechtigt, dieses Top-up zu beantragen.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gelten folgende Regelungen:
- monatlicher Verdienst von 450 - 850 EUR
- Ausübung mindestens 6 Monate fortlaufend vor Beginn der Mobilität
Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder dual studieren bzw. in einem berufsbegleitenden Studiengang mit festem Gehalt immatrikuliert sind, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen.
Nachweise:
- Ehrenwörtliche Erklärung
- ggf. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen etc.
Studierende, die einen »Grad der Behinderung (GdB)« ab 20 oder eine chronische Erkrankung haben, können dieses Top-up beantragen.
Nachweise:
- Ehrenwörtliche Erklärung
- ggf. Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest, das bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-up beantragen. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden.
Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Nachweise:
- Ehrenwörtliche Erklärung
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes, Reiseunterlagen des Kindes etc.
Die Beantragung der Top-ups erfolgt über die ehrenwörtliche Erklärung, in der Sie unterschriftlich versichern, dass Sie alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien erfüllen. Des Weiteren wird versichert, dass auf individuelle Aufforderung der Hochschule hin, weitere Nachweise vorgelegt werden können.
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Für allgemeine Anfragen:
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